DS/078/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Umwelt & Klima

Neufassung des "öffentlich-rechtlichen Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi" zwischen den Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen gemäß § 54 VwVfG

Eingebracht vom Magistrat · federführend Umwelt

Beschlussvorschlag

Der öffentlich-rechtliche-Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung soll in seiner Neufassung (s. Anlage) beschlossen werden.

Sachverhalt

Zur Erstellung des Wärmeplans soll ein leistungsfähiges Fachbüro beauftragt werden. Im Hinblick auf die umfangreichen und komplexen Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz sowie der Tatsache, dass nun bundesweit alle Kommunen die gleiche Pflicht haben, wurde bereits in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2024 beschlossen, dass die Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen im Bereich der kommunalen Wärmeplanung zusammenzuarbeiten.

In der alten Fassung des Vertrages dreht sich die Zusammenarbeit vorrangig um die Ausschreibung der entsprechenden Dienstleistungen und die Ausschreibung sollte per Los erfolgen. Neue rechtliche Erkenntnisse machen es möglich, dass die Ausschreibung ohne Losvergabe ausgeschrieben werden kann. Dieses neue Vorgehen hat den Vorteil, dass die Kosten für alle Kommunen geringer ausfallen, weil nur noch ein Büro für alle Kommunen gesucht wird und dadurch mehr Synergien genutzt werden können. Für dieses neue Vorgehen ist eine Neufassung des „öffentlich-rechtlichen Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi“ notwendig. Jede Kommune erhält weiterhin ihren eigenen individuellen kommunalen Wärmeplan.

Die wesentlichen Vertragsbedingungen lauten: Gegenstand: Es erfolgt eine gemeinsame Durchführung eines transparenten und wettbewerblichen Vergabeverfahrens zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters für die Erstellung des Wärmeplans. Es wird nur ein Büro gesucht, welches alle vier Kommunen betreut. Im Bearbeitungsprozess sowie ggf. darüberhinausgehend sollen mögliche organisatorische und inhaltliche Synergien genutzt werden.

Organisationsstruktur: Die beteiligten Kommunen bilden zur Beratung und Koordination eine Steuerungsgruppe. Weiterhin werden eine Projektleitung und zugleich Leitung der Steuerungsgruppe benannt. Die Leitung wird von der Stadt Rodgau übernommen. Die Stadt Rodgau wird die Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung veröffentlichen und das Vergabeverfahren betreuen.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll eine Neufassung des Vertrags zur gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung von Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen beschließen. Die Zusammenarbeit der vier Städte wurde bereits am 3. Dezember 2024 beschlossen. Neu ist, dass ein einziges Fachbüro ohne Aufteilung in Lose für alle vier Städte beauftragt werden soll. Jede Stadt erhält weiterhin einen eigenen Wärmeplan.

Rodgau soll das Vergabeverfahren betreuen und die gemeinsame Steuerungsgruppe leiten. Durch die gemeinsame Beauftragung sollen nach Darstellung der Vorlage Kosten gesenkt und Synergien genutzt werden. Für die Ausschreibung durch Rodgau entstehen den anderen Städten keine Kosten. Jede Stadt trägt die Kosten ihres eigenen Wärmeplans. Kosten für gemeinsame Leistungen werden nach den jeweiligen Einwohnerzahlen aufgeteilt. Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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