DS/140/25 Anfrage Beratung abgeschlossen Finanzen

Finanzausstattung der Stadt Rödermark

Eingebracht von FDP

Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)

Anfrage im Wortlaut

In welcher Höhe finanziert die Stadt Rödermark aktuell Leistungen, die allein durch Landes- und Bundesgesetze sowie entsprechende Vorgaben als (gesetzliche) Pflichtleistungen vorgegeben sind?Welche Erstattungen und/oder Kompensationen erhält die Stadt Rödermark dafür von Land und Bund? Wie hoch ist im Ergebnis die Unterfinanzierung durch Land und Bund dabei wofür genau? Bei welchen Leistungen in wessen (Land/Bund) Auftrag sieht der Magistrat in welcher finanziellen Höhe das Konnexitätsprinzip zu Lasten von Rödermark verletzt?

Sachverhalt

Das Thema der nötigen Finanzentlastung[1] der Kommunen ist derzeit höchst aktuell. Im Kreis Offenbach haben der Kreis und die 13 kreisangehörigen Kommunen unlängst eine Resolution zur Finanzlage verfasst[2]. Und auch kommunal wird die Verschlechterung der finanziellen Ausstattung der Kommunen entsprechend beklagt[3].

Fakt ist, dass die Finanzlage der Kommunen deutschlandweit alarmierend ist[4] [5]. Immer wieder wird dabei zur Begründung angeführt, dass Bund und Land die entstehenden Kosten für selbst beschlossene und/oder eingeführte Leistungen und Gesetze auch entsprechend und auskömmlich finanzieren müssen[6].

Dabei wird zurecht auch immer das gesetzlich verankerte „Konnexitätsprinzip“ bemüht - „Wer bestellt, bezahlt“. Wenn also das Land Hessen der kommunalen Ebene eine bestimmte Aufgabe zur Erfüllung überträgt, was dort zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für einen auskömmlichen finanziellen Ausgleich sorgen. Diese allgemeine Aussage ist sicherlich unstrittig. Um das Ausmaß der Unterfinanzierung einordnen und bewerten zu können, ist allerdings eine Konkretisierung und Quantifizierung notwendig. [1] „Kommunen entlasten“ – Offenbach Post vom 09.04.2025 [2] „Es ist fünf nach zwölf: Wer bestellt, muss bezahlen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [3] „CDU Rödermark schlägt Alarm zur finanziellen Lage der Kommunen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [4] „Finanzlage der Kommunen alarmierend“ – Offenbach Post vom 21.03.2025 [5] „Deutschlands Städte und Gemeinden sehen Ende ihrer Leistungsfähigkeit“ – Offenbach Post vom 28.03.2025 [6] „Weniger Knebel, mehr Vertrauen“ – Offenbach Post vom 28.03.2025

Einfach erklärt

Die Anfrage soll klären, wie stark gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben den Haushalt der Stadt Rödermark belasten. Der Magistrat soll darlegen, welche Kosten der Stadt durch Pflichtleistungen entstehen, die auf Gesetzen oder Vorgaben von Land und Bund beruhen, und welche Erstattungen oder Ausgleichszahlungen Rödermark dafür erhält.

Außerdem wird nach der verbleibenden Unterfinanzierung gefragt: Der Magistrat soll beziffern, bei welchen Aufgaben Kosten nicht vollständig von Land oder Bund ausgeglichen werden. Schließlich soll er angeben, bei welchen Leistungen und in welcher Höhe er das Konnexitätsprinzip zulasten Rödermarks als verletzt ansieht. Hintergrund ist die nach Darstellung der Antragsteller angespannte Finanzlage der Kommunen und die Forderung, dass Land und Bund die Kosten der von ihnen übertragenen Aufgaben ausreichend finanzieren.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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