Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
28. Sitzung
- Dienstag, 20. Mai 2025, 19:30 Uhr
- Kulturhalle, Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
- Finanzen 9
- Kinder & Bildung 2
- Ordnung & Sicherheit 2
- Bauen & Stadtentwicklung 1
- Politik & Verwaltung 1
- 3
3 weitere Themen
Im Mittelpunkt standen die angespannte Haushaltslage und mögliche zusätzliche Einnahmen. Der vorläufige Jahresabschluss 2024 weist einen Verlust von rund 4,86 Millionen Euro aus. Die vorgeschlagene rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B von 800 auf 1.250 Punkte wurde jedoch zurückgezogen; ein konkurrierender Antrag für eine geringere Erhöhung und weitere Sparprüfungen wurde vertagt. Auch über höhere Elternbeiträge und geänderte Regeln für die Kinderbetreuung wurde noch nicht entschieden. Beschlossen wurde, mögliche Finanzierungslücken bei Pflichtaufgaben von Bund und Land zu ermitteln und eine Klage wegen einer Verletzung des Konnexitätsprinzips vorzubereiten. Außerdem erhöhte die Stadt die Spielapparatesteuer; sie erwartet dadurch jährlich rund 60.000 Euro mehr. Die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz wurden für 2026 bis 2045 an ENTEGA und e-Netz Südhessen vergeben. Erwartet werden rund 900.000 Euro Einnahmen pro Jahr. Zur Kenntnis genommen wurden zudem Anregungen aus Bürgerbeteiligungen zur Neugestaltung des Grünzugs an der Rodau sowie zum Fuß- und Radverkehr. Weitere Anfragen betrafen Veranstaltungskosten, den Hitzeaktionsplan, das Kulturhallendach, Personalkosten und die Finanzausstattung der Stadt; Antworten sind nicht dokumentiert.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 11 Punkte
- Ö 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
- Ö 2 Mitteilungen des Magistrats
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung nahm den vom Magistrat aufgestellten, noch vorläufigen Jahresabschluss 2024 zur Kenntnis. Er weist einen Gesamtverlust von rund 4,86 Millionen Euro aus und fällt damit um rund 613.000 Euro besser aus als geplant; der Verlust soll aus den vorhandenen Rücklagen gedeckt werden. Die noch ausstehende Prüfung kann das Ergebnis verändern.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/168/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzbuchhaltung
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt. Das vorläufige Jahresergebnis 2024 der Stadt Rödermark weist zum 31.03.2024 im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 4.501.435,93 € (Plan Verlust 5.523.954,20 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Verlust in Höhe von 360.637,80 € (Plan Gewinn 49.145,91 €). Der vorläufige Gesamtverlust beträgt 4.862.073,73 € (Plan Verlust 5.474.808,29 €). Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung beträgt 612.734,56 €. Der Jahresverlust 2024 kann durch die bestehenden Rücklagen abgedeckt werden und wird gemäß § 25 i.V.m § 46 (3) GemHVO aus den Rücklagen entnommen. Die Rücklagen reduzieren sich auf 2.073.397,84 €t. Die hohen Gewerbesteuerausfälle gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 1,9 Mio. Euro konnten durch nicht verausgabte Sach- und Dienstleistungen sowie nicht verausgabte Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse kompensiert werden. Erkenntnisse, die sich aus der Prüfung ergeben, können die Ergebnisse des Jahresabschlusses noch beeinflussen. Die Prüfung erfolgt im Zeitraum vom 28.05. bis 27.06.2025.
- Ö 2.2 Übertragung der Einnahme- und Ausgabeermächtigungen aus 2024
- Ö 2.3 Bericht über die Wiederbesetzungssperre im Zeitraum Mai 2024 bis Mai 2025
- Ö 2.4 249. Vergleichende Prüfung "IT-Sicherheit III" der Überörtlichen kommunalen Körperschaften
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss nahm die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur geplanten Neugestaltung des Grünzugs an der Rodau zur Kenntnis. Bei der Veranstaltung am 23. April brachten 25 bis 30 Teilnehmende Hinweise zu den vorgesehenen naturnahen Spiel- und Aufenthaltsangeboten, zur weiteren Fahrradnutzung sowie zu möglichen Belastungen durch Lärm und Vandalismus ein. Auf dem Wilhelm-Weber-Platz ist außerdem ein „Garten der Erinnerung“ vorgesehen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/159/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Stadtplanung
Der Grünzug an der Rodau wird im Rahmen des Städtebauförderprogramms umfassend neugestaltet. Die Fläche soll insgesamt aufgewertet werden und zu einer attraktiven, naturnahen Aufenthaltsfläche am Rand des historischen Ortskerns für alle Altersklassen werden. Auf der Teilfläche „Wilhelm-Weber-Platz“, westlich der Rilkestraße, soll des Weiteren ein „Garten der Erinnerung“ geschaffen werden. Mit der Planung für die Grünfläche ist das Büro Beuerlein/Baumgartner Landschaftsarchitekten aus Frankfurt beauftragt. Am 23. April fand -wetterbedingt in der Kulturhalle- eine Bürgerbeteiligung statt, zu der über Presse, sozialen Medien und Plakate eingeladen wurde und 25-30 Personen teilgenommen haben. In einer ersten Diskussionsphase wurden Fragen und Hinweise von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geäußert und besprochen, bei einem Rundgang konnten auf den Plänen Punkte und Anmerkungen zu verschiedenen Ausstattungs- und Planungsvarianten vergeben werden. Hier einige Anmerkungen, Fragen und Meinungen aus der Runde: Die Nutzungsangebote fokussieren auf Kinder, Familien und Parkbesucher/Naherholungssuchende. Verzicht auf klassische Spielgeräte; stattdessen Findlinge, Baumstämme und Erdwälle zum Balancieren, springen und klettern. Befürchtung über (zunehmenden) Lärm und Vandalismus seitens der Anwohnerschaft speziell abends/nachts. Ist die Fahrradnutzung durch den Park weiterhin möglich? ….
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium nahm die Ergebnisse eines Workshops mit rund 30 Seniorinnen und Senioren zum Fuß- und Radverkehrskonzept zur Kenntnis. Gewünscht wurden unter anderem kürzere Verbindungen zu Nachbarkommunen, mehr Fahrradstellplätze und geeignete Radwege zu Einkaufsgelegenheiten sowie eine höhere Verkehrssicherheit. Das Planungsbüro VAR+ bezieht diese Hinweise in die Bestandsanalyse und die weitere Maßnahmenplanung ein.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/158/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Stadtplanung
Im Rahmen des Fuß- und Radverkehrskonzepts wurde am 24.04.2025 ein Workshop mit Seniorinnen und Senioren durchgeführt, um auch diese an der Konzepterarbeitung zu beteiligen. Etwa 30 Personen nahmen an dem Workshop teil. Die Seniorinnen und Senioren konnten in dem Termin Problemlagen in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr in Rödermark nennen und Wünsche äußern. Zusammenfassend kam der Wunsch nach kürzeren Verbindungen zwischen Rödermark und den Nachbarkommunen, nach mehr Fahrradstellplätzen an Spielplätzen und Einkaufsgelegenheiten, nach mehr geeigneten Wegen zum Radfahren zu Einkaufsgelegenheiten und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Verbesserung der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr auf. Die genannten Themen werden von dem Planungsbüro VAR+ in die Analyse des Ist-Zustandes und die daraus folgende Maßnahmenplanung für das Fuß- und Radverkehrskonzept einbezogen.
- Ö 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FWR fragte nach den Folgen gestiegener Sicherheitsanforderungen und -kosten für öffentliche Veranstaltungen in Rödermark. Die Stadt sollte Auskunft geben, ob und in welchem Umfang etwa Kerbveranstaltungen betroffen sind, ob Veranstaltungen deshalb infrage stehen und ob die Sicherheitskonzepte unter anderem für Kerb, Weinfeste und die 750-Jahr-Feier überarbeitet werden sollen. Ein Ergebnis der Beratung ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/142/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Die FWR fragen vor diesem Hintergrund: 1) Gibt es bereits Rückmeldungen bzw. Erfahrungen und Prognosen, inwieweit die bundesweit erhöhten Kosten für die Sicherheit von Veranstaltungen auch für Rödermark Auswirkungen haben? 2) Falls "1" positiv beantwortet wird: In welchem Umfang steigen die Kosten für einzelne Veranstaltungen, wie z.B. die Kerb-Veranstaltungen? 3) Stehen kommende öffentliche Veranstaltungen in Rödermark aufgrund der erhöhten Kosten zur Disposition? Wenn ja, welche? 3) Ist für kommende öffentliche Veranstaltungen in Rödermark (v.a. Kerb, Weinfeste, 750-Jahr-Feier) angesichts der sich verschärfenden Gefahrensituation der letzten Jahre eine Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung der Sicherheitskonzepte geplant?
Sachverhalt
In den letzten Jahren sind die Sicherheitsanforderungen an Veranstalter im öffentlichen Raum, gerade für Freiluftveranstaltungen, signifikant gestiegen. Gerade in jüngster Zeit mussten einige traditionsreiche Feste und Veranstaltungen in Hessen aus Kosten- und Personalgründen abgesagt werden. Zwar hat die Landesregierung Anfang April 2025 ein "Soforthilfeprogramm" für Kommunen in Aussicht gestellt, inwieweit dieses jedoch die enorm gestiegenen Kosten für die einzelnen Kommunen und Veranstalter abfedern kann, ist noch nicht absehbar. (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/land-hessen-verspricht-soforthilfe-gegen-absagen-von-volksfesten-v1,sicherheit-kosten-feste-hessen-100.html)
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FWR erkundigten sich nach dem Stand des 2023 beschlossenen Hitzeaktionsplans für Rödermark. Sie wollten wissen, ob über bereits genannte Einzelmaßnahmen hinaus weitere Planungen bestehen, ob Gespräche über eine Zusammenarbeit mit anderen Kommunen geführt wurden und wo die Stadt auf ihrer Homepage über richtiges Verhalten bei Hitze informiert. Ein Ergebnis der Beratung oder eine Antwort ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/143/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Vor diesem Hintergrund fragen die FWR: - Gibt es weiterführende Pläne zum Thema "Hitzeaktionsplan" als die vom FB4 und FB6 lancierten Maßnahmen? - Wurden Gespräche mit anderen Kommunen über eine Zusammenarbeit in diesem Punkt geführt und wenn ja mit welchem Ergebnis? - Wo und in welchem Umfang informiert die Stadt über das "Verhalten bei Hitze" auf ihrer Homepage? (unter "Sommerhitzemanagment" sind lediglich Wasserspartipps und ein Verweis auf die Refil-Kampagne auffindbar)
Sachverhalt
In der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.23 wurde eine abgeänderter Antrag der SPD Fraktion "Hitzeaktionsplan für Rödermark"einstimmig beschlossen, in dem der Magistrat beauftragt wird, einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen. Am 13.07.23 gab Herr Bürgermeister Rotter im Seniorenbeirat zu Protokoll, dassfür die Erstellungeines Hitzeplans,ein Zusammenschluss der Kommunen angedacht ist. [...] Im Folgenden erfolgte im Juni 2024 ein Berichtsantrag der SPD mit dem Auftrag umSachstandsaussagen u.a. zum Hitzeaktionsplan. Am 23.10.24 wurde der Antrag offiziell als "erledigt" deklariert: Im FB 4 erledigt, hier gibt es Konzepte für das SchillerHaus, den Bürgertreff und die Kita. Zudem können auf unserer Website Informationen zu Verhalten bei Hitze abgerufen werden. Maßnahmen FB6: Kreisweite Wassersparkampagne 2023, Refill-Kampagne ab 2024, Prüfung Standorte Trinkwasserbrunnen fortlaufend, Nachpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet, Verwendung helle Pflaster/Asphalt/Oberflächenbeläge, Prüfung Umsetzung von Maßnahmen aus BlueGreenStreets bei grundhaften Erneuerung von Straßen, Unterstützung und Mitwirkung Abschlussarbeiten zum Thema Grundwasserverfügbarkeit in Kooperation mit ZVG und TU Darmstadt (z.B. MA Frau Hasselbach), Prüfung und, usw. Umsetzung von Standorte für Entsieglungsmaßnahmen. Auf der Homepage der Stadt Rödermark werden unter dem Punkt "Sommerhitzemanagment" als konkreter Punkt nur die "Re-fill-Kampagne" angepriesen, an der sich in Rödermark nach Recherche über Refill Deutschland 11 Unternehmen und mehrere städtische Einrichtungen beteiligen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.Weitere Schritte bzw. ein wirklicher Hitzeaktionsplan, der vor allem vulnerable Gruppen identifiziert und pragmatische Wege zum Verhalten bei Starkhitze aufzeigt, werden leider nicht aufgeführt.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage verlangt Auskunft darüber, ob die tragenden Holzleimbinder im Dach der Kulturhalle bereits fachlich geprüft wurden. Falls eine Prüfung stattgefunden hat, soll die Stadt mitteilen, wann und wie sie durchgeführt wurde und zu welchem Ergebnis sie kam. Ein Ergebnis der Behandlung in der Sitzung ist nicht angegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/146/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
Wurden die Holzleimbinder der Kulturhalle bereits geprüft, bzw. begutachtet? Wenn ja, Wann? Wie? Mit welchem Ergebnis?
Sachverhalt
Die Kulturhalle in Ober-Roden wird bald 30 Jahre alt.. Die Dachkonstruktion der Halle wird durch Holzleimbinder getragen. Es ist allgemein bekannt, dass Holz durch Klima- und Witterungseinflüsse seine Festigkeit verändern kann. So wurden z. B. bei den Leimbindern der MTV Tennishalle nach circa 30 Jahren Bauzeit erhebliche Schäden festgestellt, welche mit großen finanziellen Belastungen behoben werden mussten. 2006 stürzte das Dach der Eislaufhalle in Bad Reichenhall (gebaut in den 70er Jahren) durch hohe Schneelasten ein. 2016 musste in Ladenburg eine Halle (Baujahr 1972) gesperrt werden nachdem Risse in den Leimbindern festgestellt wurden. Angeblich wurden in Leimbindern auch schon Holzwürmer (Hausbock) nachgewiesen, welche die Wärmebehandlung bei der Herstellung überlebt hatten. Leimbinderkonstruktionen sollten daher regelmäßig einer fachmännischen Prüfung unterzogen werden, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und eventuell eine Sanierung in die Wege zu leiten. Bei Holzbrücken im öffentlichen Straßenverkehr ist eine solche Prüfung in regelmäßigen Intervallen auf Bundesund Landesebene Vorschrift. Für Hochbauten (auch öffentliche) gibt es nur Empfehlungen für solche Intervalle, z. B. in der VDI Richtlinie 6200 Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung oder in der Richtlinie Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau des Bau-Überwachungsvereins e. V. (BÜV) sowie Empfehlungen und Ministerialerlasse von einzelnen Bundesländern (z. B. Bayern, Rheinland-Pfalz). Eine einheitliche Verpflichtung zu solchen Überprüfungsintervallen gibt es jedoch nicht. Allerdings muss jedem Verantwortlichen eines solchen Gebäudes klar sein, dass eine regelmäßige Begutachtung nicht nur auf längere Sicht die Kosten von umfangreichen Sanierungen reduzieren kann, sondern ein sicherheitsrelevanter Faktor ist. Die Landesbauordnungen schreiben die Verkehrs- und Standsicherheit von Gebäuden vor, woraus sich eigentlich eine solche Verpflichtung zur Überprüfung durch den Eigentümer bzw. Verantwortlichen ergibt.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage verlangt eine Aufstellung der Kosten, die Rödermark durch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben von Land und Bund entstehen, sowie der dafür erhaltenen Erstattungen. Außerdem soll der Magistrat beziffern, bei welchen Aufgaben eine Finanzierungslücke besteht und wo er das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ zulasten der Stadt verletzt sieht. Ein Ergebnis der Beratung oder eine Antwort ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/140/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
In welcher Höhe finanziert die Stadt Rödermark aktuell Leistungen, die allein durch Landes- und Bundesgesetze sowie entsprechende Vorgaben als (gesetzliche) Pflichtleistungen vorgegeben sind?Welche Erstattungen und/oder Kompensationen erhält die Stadt Rödermark dafür von Land und Bund? Wie hoch ist im Ergebnis die Unterfinanzierung durch Land und Bund dabei wofür genau? Bei welchen Leistungen in wessen (Land/Bund) Auftrag sieht der Magistrat in welcher finanziellen Höhe das Konnexitätsprinzip zu Lasten von Rödermark verletzt?
Sachverhalt
Das Thema der nötigen Finanzentlastung[1] der Kommunen ist derzeit höchst aktuell. Im Kreis Offenbach haben der Kreis und die 13 kreisangehörigen Kommunen unlängst eine Resolution zur Finanzlage verfasst[2]. Und auch kommunal wird die Verschlechterung der finanziellen Ausstattung der Kommunen entsprechend beklagt[3]. Fakt ist, dass die Finanzlage der Kommunen deutschlandweit alarmierend ist[4] [5]. Immer wieder wird dabei zur Begründung angeführt, dass Bund und Land die entstehenden Kosten für selbst beschlossene und/oder eingeführte Leistungen und Gesetze auch entsprechend und auskömmlich finanzieren müssen[6]. Dabei wird zurecht auch immer das gesetzlich verankerte „Konnexitätsprinzip“ bemüht - „Wer bestellt, bezahlt“. Wenn also das Land Hessen der kommunalen Ebene eine bestimmte Aufgabe zur Erfüllung überträgt, was dort zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für einen auskömmlichen finanziellen Ausgleich sorgen. Diese allgemeine Aussage ist sicherlich unstrittig. Um das Ausmaß der Unterfinanzierung einordnen und bewerten zu können, ist allerdings eine Konkretisierung und Quantifizierung notwendig. [1] „Kommunen entlasten“ – Offenbach Post vom 09.04.2025 [2] „Es ist fünf nach zwölf: Wer bestellt, muss bezahlen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [3] „CDU Rödermark schlägt Alarm zur finanziellen Lage der Kommunen“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 11.04.2025 [4] „Finanzlage der Kommunen alarmierend“ – Offenbach Post vom 21.03.2025 [5] „Deutschlands Städte und Gemeinden sehen Ende ihrer Leistungsfähigkeit“ – Offenbach Post vom 28.03.2025 [6] „Weniger Knebel, mehr Vertrauen“ – Offenbach Post vom 28.03.2025
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Anfrage verlangt Auskunft darüber, in welchen Fällen die sechsmonatige Wiederbesetzungssperre seit März 2024 angewendet oder vom Magistrat aufgehoben wurde. Außerdem wird nach den dadurch erzielten Einsparungen bei den Personalkosten und nach der Berichterstattung des Magistrats über Ausnahmen im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gefragt. Ein Ergebnis oder eine Antwort ist für diese Sitzung nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/141/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAnfrage im Wortlaut
In wie vielen und welchen Fällen wurde seit dem 05.03.2024 die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre realisiert? In wie vielen und welchen Fällen wurde seit dem 05.03.2024 die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre durch den Magistrat aufgehoben? Welche finanziellen Einsparungen bei Personalkosten konnten bis dato durch die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre realisiert werden? In welchen Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat der Magistrat seit dem 07.05.2024 über die (wenn es sie gab) Aufhebungsbeschlüsse zur Wiederbesetzungssperre in welcher Form berichtet?
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2024 einstimmig (CAL/0046/24) eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten für Beamte und Beschäftigte in nichtleitenden Positionen, mit der Ausnahme der Fachabteilung 4.1, für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. In ihrer Sitzung vom 07.05.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (gegen die Stimmen der FDP) beschlossen (CAL/0120/24), dass die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre auf den Magistrat übertragen wird. Auch beschlossen wurde dabei, dass der Magistrat im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss über entsprechende Aufhebungsbeschlüsse zur Wiederbesetzungssperre berichten soll.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den geprüften Gesamtabschluss 2023 der Stadt und ihrer Beteiligungen festgestellt. Er weist einen Gesamtbilanzverlust von 416.299,58 Euro aus und wurde von der Revision des Kreises Offenbach uneingeschränkt bestätigt. Eine erneute Entlastung des Magistrats war nicht nötig, da sie bereits mit den Einzelabschlüssen erfolgt war.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/119/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzbuchhaltung
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 24.03.2025 versehenen Jahresabschluss 2023 gemäß § 114 HGO fest. Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2023 erfolgte.
Sachverhalt
Gemäß § 112a HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet, einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Eigenbetriebe, auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen. Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss 2023 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 11.11.2024 bis 10.12.2024 geprüft und am 24.03.2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Gesamtabschluss 2023 weist einen Gesamtbilanzverlust in Höhe von 416.299,58 Euro aus.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadt hat die Spielapparatesteuer erhöht und die bisherige Obergrenze von 200 Euro gestrichen. Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit steigt der Steuersatz von 15 auf 20 Prozent, für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit von 7,5 auf 10 Prozent. Die Satzungsänderung wurde unverändert beschlossen; bei gleichbleibendem Spielverhalten rechnet die Stadt mit rund 60.000 Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/101/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Steuerverwaltung
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird gemäß beigefügter Anlage beschlossen.
Sachverhalt
Seit einer letztmaligen Novellierung der Satzung im Jahr 2012 ist in Rödermark die sogenannte Bruttokasse Grundlage für die Besteuerung. Dabei werden die Gewinne der Spieler von den Einnahmen in den Apparaten abgezogen. Der Rest wird besteuert. Seitdem wird die Steuer bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit unverändert mit einem Satz von 15 Prozent und bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit mit einem Satz von 7,5 Prozent festgesetzt. Zusätzlich ist die Steuer mit einem Höchstbetrag von 200 € gedeckelt. Es wird empfohlen diese Grenze analog der Mustersatzung des Hessischen Städtetages zu streichen. Ebenfalls wird empfohlen den jeweiligen Empfehlungen des Hessischen Städtetags zu folgen und die Steuersätze, die mittlerweile gerichtlich überprüft und für zulässig erklärt wurden, wie folgt anzupassen: 20 v.H. für die Festsetzung der Geräte mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. für die Festsetzung der Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
Finanzielle Auswirkung
Sollte sich das "Spielverhalten" nicht verändern, ist mit jährlichen Mehrerträgen in Höhe von 60.000 Euro für ein vollständiges Kalenderjahr zu rechnen. Bt
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Vorgeschlagen war, die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 800 auf 1.250 Hebesatzpunkte anzuheben. Damit sollten jährlich rund 4,2 Millionen Euro zusätzlich eingenommen und ein Teil des erwarteten Haushaltsfehlbetrags ausgeglichen werden. Die Beschlussvorlage wurde in dieser Sitzung zurückgezogen; über die Erhöhung wurde daher nicht beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/125/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Hebesatz der Grundsteuer B, gemäß beigefügtem Satzungsentwurf, rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 800 auf 1.250 Hebesatzpunkte anzuheben.
Sachverhalt
Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts-ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Mit dem im März beschlossenen Haushalt 2025 des Kreises Offenbach wurde die Kreis- und Schulumlage erneut angehoben. Die Anhebung in Höhe von 3,5 Prozent bedeutet für Rödermark erneut einen erheblichen Mehraufwand und zwar in Höhe von 1,94 Millionen Euro. Minderaufwendungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro entstehen bei der Gewerbesteuer-umlage sowie zusätzlich durch eine zwischenzeitlich vom Magistrat erlassene Haushalts-wirtschaftliche Sperre in Höhe von 0,34 Millionen Euro. Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, so dass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen.
Finanzielle Auswirkung
Mehrerträge in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro jährlich. Bt
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
CDU und AL/Die Grünen beantragten, die geplante Erhöhung der Grundsteuer zu verringern und dafür Einsparmöglichkeiten im Haushalt zu prüfen. Dazu sollte der Magistrat unter anderem freiwillige Leistungen auflisten, Vorschläge für eine Million Euro weniger Personalkosten entwickeln sowie Liquidität und mögliche Beiträge des Eigenbetriebs prüfen. Die Entscheidung über den Antrag und die Änderung der Hebesatzsatzung wurde auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/178/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die vorgesehene Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer zu reduzieren. Der Magistrat wird beauftragt, für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung dieser Vorschläge eine Satzung zur Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer vorzulegen. Die Beschlussfassung über die Änderung der Hebesatzsatzsatzung findet in der nächsten Stadtverordnetenversammlung statt. Zur Vorbereitung der Entscheidung und zur Mitwirkung der Gremien wird der Magistrat beauftragt, folgende Maßnahmen durchzuführen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aufzulisten, die den Magistrat zu Leistungen verpflichten. Die Auflistung soll sich nur auf freiwillige Leistungen erstrecken. Der Magistrat möge auch auflisten, für welche Produkte im Haushaltsplan keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zur Reduzierung von Personalaufwendungen zu entwickeln, um Einsparungen in Höhe von 1 Mio. EUR zu erzielen. Es ist eine Liquiditätsberechnung für dieses Jahr durchzuführen. Es soll festgestellt werden, welches Minimum an zusätzlicher Liquidität notwendig ist. Insbesondere zur Sicherung der Liquidität ist eine Ausgabenminderung vorzusehen. Es ist zu prüfen, inwieweit der Eigenbetrieb einen Beitrag zur Verbesserung des städtischen Haushaltes leisten kann. Falls es erforderlich ist, Beschlussfassungen über die Durchführung von Leistungen zu ändern, sind diese der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. Gemäß § 96 HGO ist der Magistrat aufgrund des Haushaltes nicht verpflichtet, Ausgaben zu tätigen. Falls der Magistrat sich durch eine politische Programmfunktion des Beschlusses über die Haushaltssatzung daran gehindert sieht, Ausgaben zu reduzieren, kann die Stadtverordnetenversammlung diese politische Programmfunktion aufheben und dies gegebenenfalls auch veranlassen. Ziel ist es, den Fehlbetrag im Haushalt unter die Erheblichkeitsschwelle des § 98 HGO zu führen.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten werden sollten höhere und künftig einheitlich berechnete Beiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Schulkinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026. Vorgesehen waren außerdem jährliche Erhöhungen um 5 Prozent für fünf Jahre sowie eine Anhebung der monatlichen Verpflegungspauschale auf 90 Euro. Eine Entscheidung über die entsprechenden Satzungsänderungen wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/126/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Recht
1. Die 6. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. 2. Die 9. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Bereich Personal- und Sachkosten immer weiter gestiegen. Der Fachdienst Finanzverwaltung/Controlling hat daher eine Neukalkulation der Kostenbeträge für die Kinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 vorgenommen. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Steigerung der Kostenbeiträge wurde in der Sitzung des Magistrates vom 14.04.2025 zustimmend zu Kenntnis genommen. Die aktuell gültigen Beiträge ergeben bei Division durch die Betreuungsstunden unterschiedliche Kostenbeitragssätze pro Stunde. Im Rahmen der Neukalkulation wurden die Kostenbeiträge auf einheitliche Stundensätze angepasst. Für den Bereich der Kinderbetreuung vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Kindergarten) entsprechen die neuen Kostenbeiträge einem Satz von 8,50 € pro Wochenstunde, die über die vom Land Hessen geförderte Freistellung von täglich sechs Stunden hinausgeht. Die aktuelle Landesförderung beträgt pro Kind und Monat aktuell 151,87 €. Im Bereich der Kinderbetreuung unter drei Jahren (Krippe) sowie der Hort-/ Schulkindbetreuung entsprechen die neuen Kostenbeiträge einem Satz von 9,00 Euro pro Wochenstunde. Die erwarteten Kostenbeitragseinnahmen im Bereich Krippe und Kindergarten decken jeweils rund 5 % der anfallenden Aufwendungen, im Bereich Hort-/ Schulkindbetreuung sind es 22 %. Die übrigen Kosten für die Kinderbetreuung werden durch Landes-/ Bundeszuwendungen sowie Kostenerstattungen (insgesamt rund 25 %) und zum größten Teil (über 60 %) aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die Kostenbeiträge werden für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt und jährlich um 5 % gesteigert. Um aufgrund der anhalten Kostensteigerungen auch bei der Verpflegung weiterhin die gewohnt gute Qualität anbieten zu können, ist zudem auch eine Erhöhung der Verpflegungspauschale auf 90 € pro Monat vorzunehmen. Die erwartete Kostendeckung liegt bei rund 58 %. In der Anlage 1 „Neue Kinderbetreuungsgebühren ab dem Betreuungsjahr 2025/2026“ sind einige Beträge durchgestrichen abgedruckt. Diese Art der Darstellung wurde gewählt, da diese Betreuungsformen derzeit nicht in den städtischen Einrichtungen angeboten werden aber dennoch in die Kostenbeitragssatzung aufgenommen werden sollen. Beigefügt wurden die durch den Fachdienst Finanzverwaltung/Controlling ermittelten Kostenbeiträge in die Kostenbeitragssatzungen für den Bereich der Tageseirichtungen für Kinder sowie für den Bereich der Schulkinderbetreuung eingearbeitet. Der Fachdienst Recht hat Entwürfe von entsprechenden Änderungssatzungen vorbereitet.
Finanzielle Auswirkung
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Anlage 1 sowie Anlage 2 dargestellt.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Regeln für die Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen sollten geändert und weiter an eine Mustersatzung angepasst werden. Vorgesehen waren unter anderem neue Vorgaben zu Wohnsitz und Aufnahme, Betreuungszeiten, Notbetreuung sowie zur Abmeldung und zum Ausschluss. Die Entscheidung über die Satzungsänderung wurde vertagt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/130/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Recht
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
Die Benutzungssatzung der städtischen Tageseinrichtungen von Kindern soll weiterführend an die Mustersatzung des Hessischen Städte und Gemeindebundes angepasst werden. Ein Erfordernis zur Fortführung der Anpassung ergibt sich für den Fachdienst Kinder aus der täglichen Praxis. In § 3 wird vorgeschlagen, weitere Formulierungen zum Kreis der Berechtigten aufzunehmen, die klarstellen, dass auch die Erziehungsberechtigten in Rödermark wohnhaft sein müssen. Nach einem Umzug erlischt die Berechtigung nach 3 Monaten. Die §§ 4 und 5 „Aufnahmeantrag“ und „Aufnahmekriterien“ sollen weiterführend an die rechtssicheren Formulierungen der Mustersatzung angepasst werden. So werden in § 4 weitere Ausführungen zur Schriftform des Aufnahmeantrages vorgesehen. In § 5 sollen zusätzliche Formulierungen zur Abstufung der Aufnahmekriterien aufgenommen werden. Im § 6 werden die Betreuungszeiten an die aktuellen Anforderungen sowie an die Formulierungen in der Kostenbeitragssatzung angepasst. Ebenso wirkt sich der aktuelle Personalmangel auf § 7 „Notbetreuung“ aus. In § 8 (Gesundheitliche Voraussetzungen für die Aufnahme), §9 (Pflichten der Erziehungsberechtigten) und § 13 (Abmeldung und Ausschluss) sind weitere Anpassungen an die Mustersatzung geplant. Der Fachdienst Recht hat in Absprache mit dem Fachdienst Kinder beigefügt den Entwurf einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in Rödermark erarbeitet.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
CDU und AL/Die Grünen wollten den Magistrat beauftragen, Vorschläge zur Senkung der Personalkosten zu entwickeln. Die Einsparungen sollten noch 2025 den Haushalt entlasten und dazu beitragen, zusätzliche Steuerbelastungen für die Bürger zu begrenzen. Der Antrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/139/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zur Einsparung von Personalaufwendungen zu entwickeln, die noch in diesem Jahr haushaltswirksam sind und geeignet sind, eine Belastung der Bürger mit Steuern zu begrenzen.
Sachverhalt
Die Finanzlage der Kommunen ist schwierig. Die Erhöhung der Steuern und Gebühren ist auch in Rödermark unvermeidlich. Es müssen aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft gemacht werden,um die Belastung der Bürger zu begrenzen. Sparmaßnahmen werden nur dann einen wesentlichen Beitrag leisten können, wenn die Personalaufwendungen in den Fokus genommen werden. Der Magistrat soll bis zur Entscheidung über den Hebesatz entsprechende Vorschläge machen.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt war, dass der Magistrat ein kurz- und mittelfristiges Personalentwicklungskonzept zur Senkung der Personalkosten erstellt. Es sollte konkrete Einsparmöglichkeiten und deren mögliche Auswirkungen auf die Haushalte ab 2025 aufzeigen, um zusätzliche Belastungen der Bürger zu begrenzen. Der Änderungsantrag wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/139/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, zur Einsparung von Personalkosten ein umfassendes kurz- und mittelfristiges Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Ziel dieses Konzepts zur nachhaltigen Einsparung von Personalaufwendungen soll die Begrenzung der (steuerlichen) Belastung der Bürgerinnen und Bürger sein. Das Personalentwicklungskonzept soll eine kurz- und mittelfristige Vorschau für konkrete (wo/wie/wann) Einsparungen im Personalbereich aufzeigen und darstellen, welche Maßnahmen in welcher finanziellen Höhe davon im Jahr 2025 sowie 2026 und den Folgejahren haushaltswirksam werden (können). Die Grundzüge der Konzeption sind schnellstmöglich im HFW-Ausschuss vorzustellen.
Sachverhalt
Die Finanzlage der Kommunen ist deutschlandweit sehr schwierig bis existenzbedrohend. Die Erhöhung von Steuern und Gebühren erscheint vielerorts unvermeidlich. Um die daraus resultierenden zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen, sollten daher alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Personalkosten sind ein wesentlicher Kostenblock und müssen daher in den Fokus genommen werden, um das Ziel zu erreichen, nämlich die Belastungen für den Bürger so niedrig wie möglich zu halten.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben Bund oder Land der Stadt Aufgaben übertragen, ohne die nötigen Finanzmittel bereitzustellen, und die jeweils fehlenden Beträge ermitteln. Außerdem soll er eine Klage gegen Bund und Land vorbereiten, möglichst gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden. Der Antrag wurde unverändert beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/136/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird. Die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel ist jeweils zu ermitteln. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetzten verfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips zu erheben vorzubereiten. Dies sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geschehen.
Sachverhalt
Die Finanzlage der Stadt Rödermark ist prekär. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass der Stadt immer wieder Aufgaben per Gesetz auferlegt werden, ohne dass die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden. Diese Praxis verstößt gegen Artikel 134 der hessischen Verfassung und §104a,b des Grundgesetzes. Die Ermittlung der Fakten, welche Pflichtaufgaben betroffen sind und wie hoch die finanziellen Auswirkungen sind, ist als Grundlage für eine anschließende Klageerhebung unerlässlich. Die finanzielle Misere hat strukturelle Ursachen, die die einzelne Kommune nicht zu verantworten hat, daher ist eine enge Abstimmung mit den Kommunen des Kreises Offenbach sowie weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden anzustreben.
-
Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz in Rödermark an die Bietergemeinschaft aus ENTEGA AG und e-Netz Südhessen AG zu vergeben. Die neuen Konzessionsverträge laufen vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2045. Die Stadt rechnet daraus derzeit mit Einnahmen von rund 900.000 Euro pro Jahr.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/099/25-1 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 2 - Finanzen
1. Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich dem beigefügten Auswertungsvermerk inklusive Begründung uneingeschränkt an und macht sich den Auswertungsvermerk nebst Begründung und Vergabeempfehlung zu eigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, auf Grundlage des durchgeführten wettbewerblichen Auswahlverfahrens nach § 46 EnWG den Zuschlag auf die Angebote der Bietergemeinschaft, bestehend aus der ENTEGA AG und der e-Netz Südhessen AG, vom 09.09.2024, in der Fassung vom 20.03.2025, zum Abschluss eines neuen Gas- und neuen Stromkonzessionsvertrages für das Konzessionsgebiet der Stadt Rödermark für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2045 zu erteilen.
Finanzielle Auswirkung
Ja, es wird mit Erträgen in Höhe von derzeit rund 0,9 Millionen Euro jährlich gerechnet.
Verlauf
- Sitzung fand am 20. Mai 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich