Satzungsänderung Spielapparatesteuer
Eingebracht vom Magistrat · federführend Steuerverwaltung
Beschlussvorschlag
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird gemäß beigefügter Anlage beschlossen.
Sachverhalt
Seit einer letztmaligen Novellierung der Satzung im Jahr 2012 ist in Rödermark die sogenannte Bruttokasse Grundlage für die Besteuerung. Dabei werden die Gewinne der Spieler von den Einnahmen in den Apparaten abgezogen. Der Rest wird besteuert. Seitdem wird die Steuer bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit unverändert mit einem Satz von 15 Prozent und bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit mit einem Satz von 7,5 Prozent festgesetzt. Zusätzlich ist die Steuer mit einem Höchstbetrag von 200 € gedeckelt. Es wird empfohlen diese Grenze analog der Mustersatzung des Hessischen Städtetages zu streichen. Ebenfalls wird empfohlen den jeweiligen Empfehlungen des Hessischen Städtetags zu folgen und die Steuersätze, die mittlerweile gerichtlich überprüft und für zulässig erklärt wurden, wie folgt anzupassen:
20 v.H. für die Festsetzung der Geräte mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. für die Festsetzung der Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
Finanzielle Auswirkung
Sollte sich das "Spielverhalten" nicht verändern, ist mit jährlichen Mehrerträgen in Höhe von 60.000 Euro für ein vollständiges Kalenderjahr zu rechnen. Bt
Einfach erklärt
Die Spielapparatesteuer in Rödermark soll geändert werden. Vorgeschlagen ist, den Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit von 15 auf 20 Prozent und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit von 7,5 auf 10 Prozent zu erhöhen. Außerdem soll der bisherige Höchstbetrag von 200 Euro gestrichen werden.
Besteuert wird weiterhin die sogenannte Bruttokasse: Von den Einnahmen der Geräte werden die Gewinne der Spieler abgezogen; der verbleibende Betrag bildet die Grundlage der Steuer. Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich an den Empfehlungen des Hessischen Städtetags. Nach Angaben der Vorlage wurden die empfohlenen Steuersätze gerichtlich geprüft und für zulässig erklärt. Die entsprechende Änderung der Satzung soll beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkung
Wenn sich das Spielverhalten nicht verändert, rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich 60.000 Euro für ein vollständiges Kalenderjahr.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .