Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
32. Sitzung
- Donnerstag, 8. Mai 2025, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum der Halle Urberach, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt standen die angespannte Haushaltslage und Maßnahmen für höhere Einnahmen. Für 2025 wird derzeit ein Defizit von rund 8,2 Millionen Euro erwartet. Beschlossen wurde, die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 800 auf 1.250 Punkte anzuheben. Das soll jährlich etwa 4,2 Millionen Euro zusätzlich einbringen. Auch die Spielapparatesteuer wurde erhöht; erwartet werden Mehreinnahmen von rund 60.000 Euro pro Jahr. Mehr zahlen müssen künftig zudem Familien für Krippe, Kindergarten, Hort und Schulkinderbetreuung. Die Beiträge werden zum Betreuungsjahr 2025/2026 neu festgesetzt und sollen anschließend fünf Jahre lang jährlich um 5 Prozent steigen. Die Verpflegungspauschale erhöht sich auf monatlich 90 Euro. Außerdem wurden die Regeln für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen überarbeitet. Weitere Anträge betrafen mögliche Einsparungen bei den Personalkosten, einen Bericht zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung sowie die Prüfung, ob Bund und Land kommunale Pflichtaufgaben ausreichend finanzieren. Ergebnisse zu diesen Anträgen sind nicht dokumentiert.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 13 Punkte
- Öffentlicher Teil
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Bericht zur Haushaltslage im ersten Quartal 2025 wurde zur Kenntnis genommen. Die Hochrechnung erwartet zum Jahresende ein Defizit von rund 8,2 Millionen Euro, vor allem wegen geringerer Steuererträge und Schlüsselzuweisungen sowie einer höheren Kreis- und Schulumlage. Einsparungen durch geringere Umlagen und die Haushaltssperre gleichen diese Belastungen nur teilweise aus.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
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federführend Finanzen / Controlling
Der Bericht zum 1. Quartal 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Der Quartalsbericht bildet die Summe der ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das ordentliche Ergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis und das Jahresergebnis ab. Er enthält das Budget und die Ist-Daten für das Jahr 2024, die Plan-Daten für das Jahr 2025 sowie das Budget zum 31. März und ein hochgerechnetes Ergebnis für 2025 zum 31. März (Datenbasis 23. April 2025). Die Hochrechnung der Daten auf das Jahresende lässt aus heutiger Sicht einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 8,2 Mio. € zum 31.12.2025 erwarten. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3 Mio. €, bei den Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteuer um 0,7 Mio. € und bei der Schlüsselzuweisung um weitere 3,5 Mio. €. Dem stehen Minderaufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuer- und Heimatumlage sowie Minderaufwendungen durch eine zwischenzeitlich vom Magistrat erlassene Haushaltssperre in Höhe von 0,34 Mio. € gegenüber. Zusätzlich entsteht eine erhebliche Mehrbelastung durch die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2025 in Höhe von 1,94 Mio. €. Alles zusammen entspricht dies in Summe einer Mehrbelastung in Höhe von 8,35 Mio. €, die sich durch die im Haushalt 2025 veranschlagten Überschüsse um 0,15 Mio. € auf 8,2 Mio. € reduziert.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung befasste sich mit dem Gesamtabschluss 2023, der die Finanzen der Stadt und ihrer Beteiligungen zusammenfasst. Er weist einen Gesamtbilanzverlust von 416.299,58 Euro aus und erhielt von der Revision des Kreises Offenbach einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Gesamtabschluss wurde zur Kenntnis genommen.
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federführend Finanzbuchhaltung
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 24.03.2025 versehenen Jahresabschluss 2023 gemäß § 114 HGO fest. Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2023 erfolgte.
Sachverhalt
Gemäß § 112a HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet, einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Eigenbetriebe, auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen. Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss 2023 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 11.11.2024 bis 10.12.2024 geprüft und am 24.03.2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Gesamtabschluss 2023 weist einen Gesamtbilanzverlust in Höhe von 416.299,58 Euro aus.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordneten beschlossen eine Änderung der Spielapparatesteuer: Der Steuersatz steigt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit von 15 auf 20 Prozent und bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit von 7,5 auf 10 Prozent. Außerdem entfällt der bisherige Höchstbetrag von 200 Euro. Bei unverändertem Spielverhalten rechnet die Stadt mit rund 60.000 Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
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federführend Steuerverwaltung
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rödermark wird gemäß beigefügter Anlage beschlossen.
Sachverhalt
Seit einer letztmaligen Novellierung der Satzung im Jahr 2012 ist in Rödermark die sogenannte Bruttokasse Grundlage für die Besteuerung. Dabei werden die Gewinne der Spieler von den Einnahmen in den Apparaten abgezogen. Der Rest wird besteuert. Seitdem wird die Steuer bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit unverändert mit einem Satz von 15 Prozent und bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit mit einem Satz von 7,5 Prozent festgesetzt. Zusätzlich ist die Steuer mit einem Höchstbetrag von 200 € gedeckelt. Es wird empfohlen diese Grenze analog der Mustersatzung des Hessischen Städtetages zu streichen. Ebenfalls wird empfohlen den jeweiligen Empfehlungen des Hessischen Städtetags zu folgen und die Steuersätze, die mittlerweile gerichtlich überprüft und für zulässig erklärt wurden, wie folgt anzupassen: 20 v.H. für die Festsetzung der Geräte mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. für die Festsetzung der Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
Finanzielle Auswirkung
Sollte sich das "Spielverhalten" nicht verändern, ist mit jährlichen Mehrerträgen in Höhe von 60.000 Euro für ein vollständiges Kalenderjahr zu rechnen. Bt
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 800 auf 1.250 Punkte anzuheben. Damit soll die Stadt jährlich rund 4,2 Millionen Euro zusätzlich einnehmen und einen Teil des erwarteten Haushaltsfehlbetrags ausgleichen.
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federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Hebesatz der Grundsteuer B, gemäß beigefügtem Satzungsentwurf, rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 800 auf 1.250 Hebesatzpunkte anzuheben.
Sachverhalt
Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts-ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Mit dem im März beschlossenen Haushalt 2025 des Kreises Offenbach wurde die Kreis- und Schulumlage erneut angehoben. Die Anhebung in Höhe von 3,5 Prozent bedeutet für Rödermark erneut einen erheblichen Mehraufwand und zwar in Höhe von 1,94 Millionen Euro. Minderaufwendungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro entstehen bei der Gewerbesteuer-umlage sowie zusätzlich durch eine zwischenzeitlich vom Magistrat erlassene Haushalts-wirtschaftliche Sperre in Höhe von 0,34 Millionen Euro. Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, so dass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen.
Finanzielle Auswirkung
Mehrerträge in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro jährlich. Bt
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Kostenbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Schulkinderbetreuung wurden ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 neu festgesetzt. Grundlage sind einheitliche Sätze von 8,50 Euro je zusätzlicher Wochenstunde im Kindergarten und 9 Euro je Wochenstunde in Krippe, Hort und Schulkinderbetreuung; die Beiträge sollen fünf Jahre lang jährlich um 5 Prozent steigen. Außerdem wird die monatliche Verpflegungspauschale auf 90 Euro erhöht. Die entsprechenden Änderungen beider Kostenbeitragssatzungen wurden unverändert beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
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federführend Recht
1. Die 6. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. 2. Die 9. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Bereich Personal- und Sachkosten immer weiter gestiegen. Der Fachdienst Finanzverwaltung/Controlling hat daher eine Neukalkulation der Kostenbeträge für die Kinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 vorgenommen. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Steigerung der Kostenbeiträge wurde in der Sitzung des Magistrates vom 14.04.2025 zustimmend zu Kenntnis genommen. Die aktuell gültigen Beiträge ergeben bei Division durch die Betreuungsstunden unterschiedliche Kostenbeitragssätze pro Stunde. Im Rahmen der Neukalkulation wurden die Kostenbeiträge auf einheitliche Stundensätze angepasst. Für den Bereich der Kinderbetreuung vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Kindergarten) entsprechen die neuen Kostenbeiträge einem Satz von 8,50 € pro Wochenstunde, die über die vom Land Hessen geförderte Freistellung von täglich sechs Stunden hinausgeht. Die aktuelle Landesförderung beträgt pro Kind und Monat aktuell 151,87 €. Im Bereich der Kinderbetreuung unter drei Jahren (Krippe) sowie der Hort-/ Schulkindbetreuung entsprechen die neuen Kostenbeiträge einem Satz von 9,00 Euro pro Wochenstunde. Die erwarteten Kostenbeitragseinnahmen im Bereich Krippe und Kindergarten decken jeweils rund 5 % der anfallenden Aufwendungen, im Bereich Hort-/ Schulkindbetreuung sind es 22 %. Die übrigen Kosten für die Kinderbetreuung werden durch Landes-/ Bundeszuwendungen sowie Kostenerstattungen (insgesamt rund 25 %) und zum größten Teil (über 60 %) aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die Kostenbeiträge werden für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt und jährlich um 5 % gesteigert. Um aufgrund der anhalten Kostensteigerungen auch bei der Verpflegung weiterhin die gewohnt gute Qualität anbieten zu können, ist zudem auch eine Erhöhung der Verpflegungspauschale auf 90 € pro Monat vorzunehmen. Die erwartete Kostendeckung liegt bei rund 58 %. In der Anlage 1 „Neue Kinderbetreuungsgebühren ab dem Betreuungsjahr 2025/2026“ sind einige Beträge durchgestrichen abgedruckt. Diese Art der Darstellung wurde gewählt, da diese Betreuungsformen derzeit nicht in den städtischen Einrichtungen angeboten werden aber dennoch in die Kostenbeitragssatzung aufgenommen werden sollen. Beigefügt wurden die durch den Fachdienst Finanzverwaltung/Controlling ermittelten Kostenbeiträge in die Kostenbeitragssatzungen für den Bereich der Tageseirichtungen für Kinder sowie für den Bereich der Schulkinderbetreuung eingearbeitet. Der Fachdienst Recht hat Entwürfe von entsprechenden Änderungssatzungen vorbereitet.
Finanzielle Auswirkung
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Anlage 1 sowie Anlage 2 dargestellt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadt hat die Regeln für die Betreuung in ihren Kindertageseinrichtungen geändert und weiter an eine Mustersatzung angepasst. Neu geregelt oder präzisiert werden unter anderem Wohnsitz und Aufnahmeberechtigung, Aufnahmeanträge und -kriterien, Betreuungszeiten, Notbetreuung sowie gesundheitliche Voraussetzungen und Pflichten der Erziehungsberechtigten. Die Änderungssatzung wurde in der vorgelegten Fassung beschlossen; finanzielle Auswirkungen sind nicht vorgesehen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/130/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Recht
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
Die Benutzungssatzung der städtischen Tageseinrichtungen von Kindern soll weiterführend an die Mustersatzung des Hessischen Städte und Gemeindebundes angepasst werden. Ein Erfordernis zur Fortführung der Anpassung ergibt sich für den Fachdienst Kinder aus der täglichen Praxis. In § 3 wird vorgeschlagen, weitere Formulierungen zum Kreis der Berechtigten aufzunehmen, die klarstellen, dass auch die Erziehungsberechtigten in Rödermark wohnhaft sein müssen. Nach einem Umzug erlischt die Berechtigung nach 3 Monaten. Die §§ 4 und 5 „Aufnahmeantrag“ und „Aufnahmekriterien“ sollen weiterführend an die rechtssicheren Formulierungen der Mustersatzung angepasst werden. So werden in § 4 weitere Ausführungen zur Schriftform des Aufnahmeantrages vorgesehen. In § 5 sollen zusätzliche Formulierungen zur Abstufung der Aufnahmekriterien aufgenommen werden. Im § 6 werden die Betreuungszeiten an die aktuellen Anforderungen sowie an die Formulierungen in der Kostenbeitragssatzung angepasst. Ebenso wirkt sich der aktuelle Personalmangel auf § 7 „Notbetreuung“ aus. In § 8 (Gesundheitliche Voraussetzungen für die Aufnahme), §9 (Pflichten der Erziehungsberechtigten) und § 13 (Abmeldung und Ausschluss) sind weitere Anpassungen an die Mustersatzung geplant. Der Fachdienst Recht hat in Absprache mit dem Fachdienst Kinder beigefügt den Entwurf einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in Rödermark erarbeitet.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beantragt wurde ein umfassender Bericht des Magistrats über den Stand der Digitalisierung in der Stadtverwaltung. Im zuständigen Ausschuss soll dabei besonders erläutert werden, wie die digitale Kommunikation mit den Einwohnerinnen und Einwohnern funktioniert und wie weit die einzelnen Fachbereiche bei der Umsetzung sind. Ob der Antrag angenommen wurde, ist nicht angegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/138/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird gebeten im zuständigen Ausschuss einen umfassenden Bericht zur Digitalisierung in der Verwaltung zu geben. Besonders berücksichtigt werden soll die digitale Kommunikation mit den Einwohnern und Einwohnerinnen, sowie die Umsetzung in den einzelnen Fachbereichen.
Sachverhalt
Digitalisierung ist ein Baustein zur Effizienzsteigerung der städtischen Verwaltung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die digitalen Prozesse verlässlich und vollständig umgestellt werden. Verschiedene Vorkommnisse geben Anlass zu der Vermutung, dass hier noch wesentliche Verbesserungen vorzunehmen sind.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
CDU und AL/Die Grünen beantragten, dass der Magistrat Vorschläge zur Senkung der Personalaufwendungen entwickelt. Die Einsparungen sollen noch 2025 im Haushalt wirksam werden und dazu beitragen, zusätzliche Belastungen der Bürger durch Steuern zu begrenzen; ein Abstimmungsergebnis ist nicht angegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/139/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zur Einsparung von Personalaufwendungen zu entwickeln, die noch in diesem Jahr haushaltswirksam sind und geeignet sind, eine Belastung der Bürger mit Steuern zu begrenzen.
Sachverhalt
Die Finanzlage der Kommunen ist schwierig. Die Erhöhung der Steuern und Gebühren ist auch in Rödermark unvermeidlich. Es müssen aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft gemacht werden,um die Belastung der Bürger zu begrenzen. Sparmaßnahmen werden nur dann einen wesentlichen Beitrag leisten können, wenn die Personalaufwendungen in den Fokus genommen werden. Der Magistrat soll bis zur Entscheidung über den Hebesatz entsprechende Vorschläge machen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Zur Beratung stand ein Antrag, nach dem der Magistrat prüfen soll, bei welchen Pflichtaufgaben Bund oder Land der Stadt nicht die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen. Die fehlenden Beträge sollen ermittelt und eine Klage gegen Bund und Land möglichst gemeinsam mit anderen Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet werden. Ein Abstimmungsergebnis ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/136/25 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird. Die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel ist jeweils zu ermitteln. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetzten verfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips zu erheben vorzubereiten. Dies sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geschehen.
Sachverhalt
Die Finanzlage der Stadt Rödermark ist prekär. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass der Stadt immer wieder Aufgaben per Gesetz auferlegt werden, ohne dass die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden. Diese Praxis verstößt gegen Artikel 134 der hessischen Verfassung und §104a,b des Grundgesetzes. Die Ermittlung der Fakten, welche Pflichtaufgaben betroffen sind und wie hoch die finanziellen Auswirkungen sind, ist als Grundlage für eine anschließende Klageerhebung unerlässlich. Die finanzielle Misere hat strukturelle Ursachen, die die einzelne Kommune nicht zu verantworten hat, daher ist eine enge Abstimmung mit den Kommunen des Kreises Offenbach sowie weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden anzustreben.
- Ö 11 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 12 Mitteilungen und Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil
- N 13 Konzessionsvergabeverfahren "Strom" und "Gas" nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hier: Zuschlagserteilung
Verlauf
- Sitzung fand am 8. Mai 2025 statt · erstmals erfasst am 7. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich