DS/136/25 Antrag Beratung abgeschlossen Finanzen

Verletzung Konnexitätsprinzip

Eingebracht von Anke Rüger,SPD

Antrag im Wortlaut

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird. Die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel ist jeweils zu ermitteln. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetzten verfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips zu erheben vorzubereiten. Dies sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geschehen.

Sachverhalt

Die Finanzlage der Stadt Rödermark ist prekär. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass der Stadt immer wieder Aufgaben per Gesetz auferlegt werden, ohne dass die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden. Diese Praxis verstößt gegen Artikel 134 der hessischen Verfassung und §104a,b des Grundgesetzes. Die Ermittlung der Fakten, welche Pflichtaufgaben betroffen sind und wie hoch die finanziellen Auswirkungen sind, ist als Grundlage für eine anschließende Klageerhebung unerlässlich. Die finanzielle Misere hat strukturelle Ursachen, die die einzelne Kommune nicht zu verantworten hat, daher ist eine enge Abstimmung mit den Kommunen des Kreises Offenbach sowie weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden anzustreben.

Einfach erklärt

Der Magistrat soll prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben das Land Hessen oder der Bund der Stadt Rödermark nach dem Konnexitätsprinzip nicht genügend Geld zur Verfügung stellt. Außerdem soll er für jede betroffene Aufgabe ermitteln, wie viele Finanzmittel der Stadt dadurch nach Ansicht der Antragsteller vorenthalten werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll eine Klage gegen das Land und den Bund vorbereitet werden. Dies soll möglichst gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geschehen. Die Antragsteller begründen den Antrag mit der angespannten Finanzlage Rödermarks und ihrer Einschätzung, dass gesetzlich übertragene Aufgaben nicht ausreichend finanziert werden.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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