DS/126/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Kinder & Bildung

Änderungen der 1. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark - 6. Änderung - 2. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark - 9. Änderung -

Eingebracht vom Magistrat · federführend Recht

Beschlussvorschlag

1. Die 6. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen. 2. Die 9. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Bereich Personal- und Sachkosten immer weiter gestiegen. Der Fachdienst Finanzverwaltung/Controlling hat daher eine Neukalkulation der Kostenbeträge für die Kinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 vorgenommen. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Steigerung der Kostenbeiträge wurde in der Sitzung des Magistrates vom 14.04.2025 zustimmend zu Kenntnis genommen.

Die aktuell gültigen Beiträge ergeben bei Division durch die Betreuungsstunden unterschiedliche Kostenbeitragssätze pro Stunde. Im Rahmen der Neukalkulation wurden die Kostenbeiträge auf einheitliche Stundensätze angepasst. Für den Bereich der Kinderbetreuung vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Kindergarten) entsprechen die neuen Kostenbeiträge einem Satz von 8,50 € pro Wochenstunde, die über die vom Land Hessen geförderte Freistellung von täglich sechs Stunden hinausgeht. Die aktuelle Landesförderung beträgt pro Kind und Monat aktuell 151,87 €. Im Bereich der Kinderbetreuung unter drei Jahren (Krippe) sowie der Hort-/ Schulkindbetreuung entsprechen die neuen Kostenbeiträge einem Satz von 9,00 Euro pro Wochenstunde. Die erwarteten Kostenbeitragseinnahmen im Bereich Krippe und Kindergarten decken jeweils rund 5 % der anfallenden Aufwendungen, im Bereich Hort-/ Schulkindbetreuung sind es 22 %. Die übrigen Kosten für die Kinderbetreuung werden durch Landes-/ Bundeszuwendungen sowie Kostenerstattungen (insgesamt rund 25 %) und zum größten Teil (über 60 %) aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die Kostenbeiträge werden für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt und jährlich um 5 % gesteigert.

Um aufgrund der anhalten Kostensteigerungen auch bei der Verpflegung weiterhin die gewohnt gute Qualität anbieten zu können, ist zudem auch eine Erhöhung der Verpflegungspauschale auf 90 € pro Monat vorzunehmen. Die erwartete Kostendeckung liegt bei rund 58 %. In der Anlage 1 „Neue Kinderbetreuungsgebühren ab dem Betreuungsjahr 2025/2026“ sind einige Beträge durchgestrichen abgedruckt. Diese Art der Darstellung wurde gewählt, da diese Betreuungsformen derzeit nicht in den städtischen Einrichtungen angeboten werden aber dennoch in die Kostenbeitragssatzung aufgenommen werden sollen.

Beigefügt wurden die durch den Fachdienst Finanzverwaltung/Controlling ermittelten Kostenbeiträge in die Kostenbeitragssatzungen für den Bereich der Tageseirichtungen für Kinder sowie für den Bereich der Schulkinderbetreuung eingearbeitet. Der Fachdienst Recht hat Entwürfe von entsprechenden Änderungssatzungen vorbereitet.

Finanzielle Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Anlage 1 sowie Anlage 2 dargestellt.

Einfach erklärt

Die Vorlage schlägt vor, die Kostenbeiträge für die städtische Kinderbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 neu festzusetzen. Dazu sollen die Satzungen für Kindertageseinrichtungen sowie für Kinderhorte und die Schulkinderbetreuung geändert werden.

Künftig sollen einheitliche Stundensätze gelten. Im Kindergarten beträgt der Beitrag 8,50 Euro pro Wochenstunde, die über die vom Land Hessen geförderten sechs beitragsfreien Betreuungsstunden pro Tag hinausgeht. Für Krippen sowie die Hort- und Schulkinderbetreuung sind 9,00 Euro pro Wochenstunde vorgesehen. Die Beiträge sollen für fünf Jahre festgelegt und jährlich um 5 Prozent erhöht werden. Außerdem soll die monatliche Verpflegungspauschale wegen gestiegener Kosten auf 90 Euro steigen.

Als Grund nennt die Vorlage höhere Personal-, Sach- und Verpflegungskosten. Die Beiträge decken voraussichtlich rund 5 Prozent der Aufwendungen für Krippe und Kindergarten sowie 22 Prozent bei Hort und Schulkinderbetreuung. Mehr als 60 Prozent der Betreuungskosten werden aus dem allgemeinen Haushalt finanziert.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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