Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark - 4. Änderung -
Eingebracht vom Magistrat · federführend Recht
Beschlussvorschlag
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Sachverhalt
Die Benutzungssatzung der städtischen Tageseinrichtungen von Kindern soll weiterführend an die Mustersatzung des Hessischen Städte und Gemeindebundes angepasst werden. Ein Erfordernis zur Fortführung der Anpassung ergibt sich für den Fachdienst Kinder aus der täglichen Praxis.
In § 3 wird vorgeschlagen, weitere Formulierungen zum Kreis der Berechtigten aufzunehmen, die klarstellen, dass auch die Erziehungsberechtigten in Rödermark wohnhaft sein müssen. Nach einem Umzug erlischt die Berechtigung nach 3 Monaten.
Die §§ 4 und 5 „Aufnahmeantrag“ und „Aufnahmekriterien“ sollen weiterführend an die rechtssicheren Formulierungen der Mustersatzung angepasst werden. So werden in § 4 weitere Ausführungen zur Schriftform des Aufnahmeantrages vorgesehen. In § 5 sollen zusätzliche Formulierungen zur Abstufung der Aufnahmekriterien aufgenommen werden.
Im § 6 werden die Betreuungszeiten an die aktuellen Anforderungen sowie an die Formulierungen in der Kostenbeitragssatzung angepasst. Ebenso wirkt sich der aktuelle Personalmangel auf § 7 „Notbetreuung“ aus.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll eine Änderung der Satzung für die Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen beschließen. Die Regelungen sollen an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie an Anforderungen aus der täglichen Praxis angepasst werden.
Der Entwurf stellt unter anderem klar, dass auch die Erziehungsberechtigten in Rödermark wohnen müssen. Nach einem Umzug soll die Berechtigung nach drei Monaten erlöschen. Außerdem sollen die Vorschriften zu Aufnahmeanträgen und Aufnahmekriterien, Betreuungszeiten, Notbetreuung, gesundheitlichen Voraussetzungen, Pflichten der Erziehungsberechtigten sowie Abmeldung und Ausschluss geändert werden. Bei den Regelungen zur Notbetreuung wird auch der aktuelle Personalmangel berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkung
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .