DS/125/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Änderung der Hebesatzsatzung - 1. Änderung

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Hebesatz der Grundsteuer B, gemäß beigefügtem Satzungsentwurf, rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 800 auf 1.250 Hebesatzpunkte anzuheben.

Sachverhalt

Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts-ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Mit dem im März beschlossenen Haushalt 2025 des Kreises Offenbach wurde die Kreis- und Schulumlage erneut angehoben. Die Anhebung in Höhe von 3,5 Prozent bedeutet für Rödermark erneut einen erheblichen Mehraufwand und zwar in Höhe von 1,94 Millionen Euro. Minderaufwendungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro entstehen bei der Gewerbesteuer-umlage sowie zusätzlich durch eine zwischenzeitlich vom Magistrat erlassene Haushalts-wirtschaftliche Sperre in Höhe von 0,34 Millionen Euro. Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, so dass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen.

Finanzielle Auswirkung

Mehrerträge in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro jährlich. Bt

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 800 auf 1.250 Punkte erhöht wird. Damit möchte die Stadt jährlich rund 4,2 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen erzielen.

Hintergrund ist eine neu berechnete Haushaltsbelastung von 8,35 Millionen Euro. Als Gründe nennt die Vorlage vor allem geringere Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen, Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer sowie eine höhere Kreis- und Schulumlage. Nach Verrechnung des ursprünglich geplanten Überschusses und einer Rücklage von 2 Millionen Euro verbleibt ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro. Davon sollen 4,2 Millionen Euro durch die höhere Grundsteuer B ausgeglichen werden. Die restlichen rund 2 Millionen Euro entsprechen laut Vorlage der Erhöhung der Kreis- und Schulumlage und sollen als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen bleiben.

Finanzielle Auswirkung

Die Erhöhung der Grundsteuer B soll der Stadt rund 4,2 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr bringen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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