Gesamtabschluss 2023
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzbuchhaltung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 24.03.2025 versehenen Jahresabschluss 2023 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2023 erfolgte.
Sachverhalt
Gemäß § 112a HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet, einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Eigenbetriebe, auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss 2023 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 11.11.2024 bis 10.12.2024 geprüft und am 24.03.2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Gesamtabschluss 2023 weist einen Gesamtbilanzverlust in Höhe von 416.299,58 Euro aus.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Rödermark feststellen. Er fasst den Jahresabschluss der Stadt mit den Abschlüssen ihrer Beteiligungen und ausgegliederten Bereiche zusammen und zeigt deren Erträge, Aufwendungen, Vermögen und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023.
Die Revision des Kreises Offenbach hat den Gesamtabschluss geprüft und am 24. März 2025 ohne Einschränkungen bestätigt. Der Abschluss weist einen Gesamtbilanzverlust von 416.299,58 Euro aus. Über die Entlastung des Magistrats muss nicht erneut entschieden werden, da dies bereits im Zusammenhang mit den geprüften Einzelabschlüssen 2023 erfolgt ist.
Finanzielle Auswirkung
finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .