Entwicklung von Vorschlägen zur Einsparung von Personalaufwendungen
Eingebracht vom Magistrat
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, zur Einsparung von Personalkosten ein umfassendes kurz- und mittelfristiges Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Ziel dieses Konzepts zur nachhaltigen Einsparung von Personalaufwendungen soll die Begrenzung der (steuerlichen) Belastung der Bürgerinnen und Bürger sein.
Das Personalentwicklungskonzept soll eine kurz- und mittelfristige Vorschau für konkrete (wo/wie/wann) Einsparungen im Personalbereich aufzeigen und darstellen, welche Maßnahmen in welcher finanziellen Höhe davon im Jahr 2025 sowie 2026 und den Folgejahren haushaltswirksam werden (können). Die Grundzüge der Konzeption sind schnellstmöglich im HFW-Ausschuss vorzustellen.
Sachverhalt
Die Finanzlage der Kommunen ist deutschlandweit sehr schwierig bis existenzbedrohend. Die Erhöhung von Steuern und Gebühren erscheint vielerorts unvermeidlich. Um die daraus resultierenden zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen, sollten daher alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Personalkosten sind ein wesentlicher Kostenblock und müssen daher in den Fokus genommen werden, um das Ziel zu erreichen, nämlich die Belastungen für den Bürger so niedrig wie möglich zu halten.
Einfach erklärt
Der Antrag fordert den Magistrat auf, ein umfassendes kurz- und mittelfristiges Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Darin soll konkret dargestellt werden, wo, wie und wann Personalkosten eingespart werden können. Außerdem soll aufgezeigt werden, in welcher Höhe mögliche Einsparungen 2025, 2026 und in den Folgejahren den Haushalt entlasten können. Die Grundzüge des Konzepts sollen so schnell wie möglich im HFW-Ausschuss vorgestellt werden. Die Antragsteller begründen dies mit der schwierigen Finanzlage der Kommunen. Nach ihrer Ansicht sollen Einsparungen bei den Personalkosten dazu beitragen, zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren möglichst zu begrenzen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .