DS/141/25 Anfrage Beratung abgeschlossen Politik & Verwaltung

Sachstand zur Wiederbesetzungssperre

Eingebracht von FDP

Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)

Anfrage im Wortlaut

In wie vielen und welchen Fällen wurde seit dem 05.03.2024 die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre realisiert? In wie vielen und welchen Fällen wurde seit dem 05.03.2024 die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre durch den Magistrat aufgehoben? Welche finanziellen Einsparungen bei Personalkosten konnten bis dato durch die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre realisiert werden? In welchen Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat der Magistrat seit dem 07.05.2024 über die (wenn es sie gab) Aufhebungsbeschlüsse zur Wiederbesetzungssperre in welcher Form berichtet?

Sachverhalt

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2024 einstimmig (CAL/0046/24) eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten für Beamte und Beschäftigte in nichtleitenden Positionen, mit der Ausnahme der Fachabteilung 4.1, für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.

In ihrer Sitzung vom 07.05.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (gegen die Stimmen der FDP) beschlossen (CAL/0120/24), dass die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre auf den Magistrat übertragen wird. Auch beschlossen wurde dabei, dass der Magistrat im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss über entsprechende Aufhebungsbeschlüsse zur Wiederbesetzungssperre berichten soll.

Einfach erklärt

Die Anfrage verlangt Auskunft darüber, wie die seit dem 5. März 2024 geltende sechsmonatige Wiederbesetzungssperre umgesetzt wurde. Sie betrifft in den Jahren 2024 und 2025 frei werdende nichtleitende Stellen von Beamten und Beschäftigten; ausgenommen ist die Fachabteilung 4.1.

Gefragt wird, in wie vielen und welchen Fällen die Sperre angewendet oder vom Magistrat aufgehoben wurde und welche Einsparungen bei den Personalkosten bisher dadurch entstanden sind. Außerdem soll mitgeteilt werden, wann und in welcher Form der Magistrat den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss über mögliche Aufhebungen informiert hat. Der Magistrat ist seit einem Beschluss vom 7. Mai 2024 dafür zuständig, über Ausnahmen von der Sperre zu entscheiden, und muss dem Ausschuss darüber berichten.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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