Konzessionsvergabeverfahren "Strom" und "Gas" nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hier: Zuschlagserteilung
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 2 - Finanzen
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich dem beigefügten Auswertungsvermerk inklusive Begründung uneingeschränkt an und macht sich den Auswertungsvermerk nebst Begründung und Vergabeempfehlung zu eigen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, auf Grundlage des durchgeführten wettbewerblichen Auswahlverfahrens nach § 46 EnWG den Zuschlag auf die Angebote der Bietergemeinschaft, bestehend aus der ENTEGA AG und der e-Netz Südhessen AG, vom 09.09.2024, in der Fassung vom 20.03.2025, zum Abschluss eines neuen Gas- und neuen Stromkonzessionsvertrages für das Konzessionsgebiet der Stadt Rödermark für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2045 zu erteilen.
Finanzielle Auswirkung
, es wird mit Erträgen in Höhe von derzeit rund 0,9 Millionen Euro jährlich gerechnet.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, wer ab 2026 die Strom- und Gaskonzessionen für das Stadtgebiet Rödermark erhält. Vorgeschlagen ist, den Zuschlag an die Bietergemeinschaft aus ENTEGA AG und e-Netz Südhessen AG zu vergeben. Grundlage sind deren Angebote vom 09.09.2024 in der Fassung vom 20.03.2025 sowie das durchgeführte wettbewerbliche Auswahlverfahren. Die neuen Konzessionsverträge sollen vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2045 gelten. Außerdem soll sich die Stadtverordnetenversammlung dem vorgelegten Auswertungsvermerk mit Begründung und Vergabeempfehlung vollständig anschließen.
Finanzielle Auswirkung
Die Stadt rechnet derzeit mit jährlichen Erträgen von rund 0,9 Millionen Euro.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .