DS/177/25 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Änderung der Hebesatzsatzung- 1. Änderung

Eingebracht vom Magistrat · federführend Steuerverwaltung

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die 1. Änderung der Hebesatzsatzung gemäß beigefügtem Satzungsentwurf rückwirkend zum 01.01.2025.

Sachverhalt

Um in dieser schwierigen Finanzsituation die Belastung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, sollen neben der Verwaltung (Einsparungen), den Bürgern (mögliche Erhöhung Grundsteuer B) auch die Unternehmen einen Beitrag zur Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Stadt beitragen.

Finanzielle Auswirkung

Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16,840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll die erste Änderung der Hebesatzsatzung beschließen. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten. Mit der Änderung sollen auch Unternehmen einen Beitrag zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt leisten. Die Vorlage begründet dies mit der schwierigen Finanzlage: Neben Einsparungen der Verwaltung und einer möglichen Erhöhung der Grundsteuer B sollen die finanziellen Belastungen auf mehrere Gruppen verteilt werden. Die Einzelheiten der geänderten Hebesätze ergeben sich aus dem beigefügten Satzungsentwurf.

Finanzielle Auswirkung

Bei einem gleichbleibenden Gewerbesteueraufkommen von 16,840 Mio. Euro, entsprechend dem Jahresabschluss 2024, rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich 0,9 Mio. Euro.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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