Änderung der Hebesatzsatzung- 1. Änderung
Eingebracht vom Magistrat · federführend Steuerverwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die 1. Änderung der Hebesatzsatzung gemäß beigefügtem Satzungsentwurf rückwirkend zum 01.01.2025.
Sachverhalt
Um in dieser schwierigen Finanzsituation die Belastung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, sollen neben der Verwaltung (Einsparungen), den Bürgern (mögliche Erhöhung Grundsteuer B) auch die Unternehmen einen Beitrag zur Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Stadt beitragen.
Finanzielle Auswirkung
Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16,840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll die erste Änderung der Hebesatzsatzung beschließen. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten. Mit der Änderung sollen auch Unternehmen einen Beitrag zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt leisten. Die Vorlage begründet dies mit der schwierigen Finanzlage: Neben Einsparungen der Verwaltung und einer möglichen Erhöhung der Grundsteuer B sollen die finanziellen Belastungen auf mehrere Gruppen verteilt werden. Die Einzelheiten der geänderten Hebesätze ergeben sich aus dem beigefügten Satzungsentwurf.
Finanzielle Auswirkung
Bei einem gleichbleibenden Gewerbesteueraufkommen von 16,840 Mio. Euro, entsprechend dem Jahresabschluss 2024, rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich 0,9 Mio. Euro.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .