Kosten für Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher
Eingebracht vom Magistrat
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
Welche Kosten entstehen insgesamt (Vollkostenrechnung) für welche konkreten Maßnahmen für die Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher? Wie teilen sich diese Kosten genau nach Stadt und Fördermittelgeber(-n) auf? In welcher Höhe fielen (aufgeschlüsselt) Planungskosten und Herstellungskosten an?
Wann wurde in welchem öffentlichen Gremium und mit welcher Beratungs- und Beschlussfolge über die planerischen sowie konkreten Maßnahmen für die Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher beraten und entschieden? Wann wurde in welchem öffentlichen Gremium über die konkreten Kosten (siehe vorstehende Ziffer 1.) für das Projekt der Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher beraten und entschieden?
Sachverhalt
Der Presse war unlängst zu entnehmen, dass die Arbeiten zur Aufwertung des Parks am Entenweiher[1] in Urberach im Zeitplan liegen und diese „Frischzellenkur[2]“ rund 800.000 € kostet. Auch die Stadt Rödermark hat dazu berichtet[3]. [1] „Frischzellenkur: Alles im grünen Bereich“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 26.04.2025 [2] „Frischzellenkur für Park kostet 800.000 Euro“ – Offenbach Post vom 05.05.2025 [3] „Frischzellenkur: Alles im grünen Bereich“ – Meldung der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) vom 22.04.2025
Einfach erklärt
Die Anfrage verlangt eine genaue Übersicht über die Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher in Urberach. Die Stadt soll darlegen, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden und welche Gesamtkosten dafür entstehen. Dabei sollen Planungs- und Herstellungskosten sowie die Anteile der Stadt und der Fördermittelgeber getrennt ausgewiesen werden.
Außerdem wird gefragt, wann und in welchen öffentlichen Gremien die Planungen, die einzelnen Maßnahmen und die Kosten beraten und beschlossen wurden. Hintergrund sind Berichte, nach denen die Arbeiten im Zeitplan liegen und rund 800.000 Euro kosten.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .