DS/181/25 Anfrage Beratung abgeschlossen Ordnung & Sicherheit

Überprüfung des Hundebestandes in Rödermark

Eingebracht vom Magistrat

Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)

Anfrage im Wortlaut

Wer hat wann entschieden, für die Kontrolle einen externen Dienstleister einzuschalten? In welchem Zeitraum sollen die Kontrollen durchgeführt werden? Ist die Vereinbarung mit dem Dienstleister befristet? Ist eine Stundenzahl festgelegt worden? Welche Kosten entstehen der Stadt insgesamt mit der Beauftragung des externen Dienstleisters? Welche (rechtlichen) Befugnisse hat oder bekommt der externe Dienstleister? Gibt es Erfahrungen aus anderen Kommunen mit der Übertragung dieser Aufgabe auf externe Dienstleister? Gibt es aus den Erfahrungen Erkenntnisse über den ungefähren prozentualen Anteil nicht registrierter Hunde am Gesamtbestand? Welche Mehr-Einnahmen erwartet die Stadt? Warum wurde beim besagten Facebook-Posting die Kommentarfunktion eingeschränkt?

Sachverhalt

Auf der Facebook-Seite der Stadt Rödermark ist seit dem 9. Mai zu lesen, dass die Stadt plant, zur Überprüfung des Hundebestands in Rödermark einen externen Dienstleister einzuschalten. Die Kommentarfunktion für diesen Facebook-Beitrag wurde eingeschränkt – siehe Screenshot.

Nach Anmeldung erhält jede/-r Hundehalter/-in eine Hundesteuermarke[1], die vom Hund sichtbar zu tragen ist. Wohl nicht gänzlich alle in Rödermark lebenden Hunde sind angemeldet. Eine entsprechende Kontrolle ist daher erstmal nicht abwegig. Es stellt sich jedoch die Frage, warum die städtischen Gremien aus Facebook von der geplanten Überprüfung des Hundebestandes erfahren müssen. Eine Information im Vorfeld wäre angezeigt gewesen. Auch ist nicht klar, in welchem Verhältnis die Kosten (Überprüfung mit externem Dienstleister) zu den zu erwarteten Hundesteuer-Mehreinnahmen stehen.

[1] § 10 Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark

Einfach erklärt

Mit der Anfrage sollen Einzelheiten zur geplanten Überprüfung des Hundebestands in Rödermark geklärt werden. Nach Angaben der Antragsteller plant die Stadt, dafür einen externen Dienstleister einzusetzen. Gefragt wird unter anderem, wer dies wann entschieden hat, in welchem Zeitraum die Kontrollen stattfinden sollen und ob der Auftrag zeitlich oder nach Stundenzahl begrenzt ist.

Außerdem soll die Stadt Auskunft über die Gesamtkosten, die rechtlichen Befugnisse des Dienstleisters und die erwarteten zusätzlichen Hundesteuereinnahmen geben. Gefragt wird auch nach Erfahrungen anderer Kommunen und möglichen Erkenntnissen zum Anteil nicht angemeldeter Hunde. Schließlich soll erläutert werden, warum die Kommentarfunktion beim entsprechenden Facebook-Beitrag der Stadt eingeschränkt wurde. Die Antragsteller kritisieren, dass die städtischen Gremien nicht vorab über die geplante Kontrolle informiert wurden.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

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