DS/177/25-2 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Finanzen

Änderung der Hebesatzsatzung- 1. Änderung (Geänderte Magistratsvorlage DS/177/25 und DS/177/25-1)

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling

Beschlussvorschlag

1. Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 wird beschlossen. 2. Die vom Magistrat vorgelegten Vorschläge und Maßnahmen zur Haushaltswirtschaftlichen Sperre (Anlage 2) werden der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Sachverhalt

Es wurde in der letzten Sitzungsrunde mit der Drucksache 125/25 vorgeschlagen, die Grundsteuer B auf 1.250 Punkte anzuheben. In der Sitzung vom 20. Mai 2025 wurde diese Vorlage zurückgezogen und die Stadtverordnetenversammlung hat eine erneute Beratung initiiert. Zur Vermeidung der ursprünglichen Erhöhung hat der Magistrat zwischenzeitlich folgende Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet. Es werden der Stadtverordnetenversammlung damit nachfolgend auch Satzungsänderungen vorgeschlagen. Die ursprüngliche Erhöhung der Grundsteuer B kann nun vermieden werden. Dies setzt voraus, dass haushaltswirtschaftlichen Sperren des Magistrats und die erforderlichen Beschlüsse und Satzungsänderungen durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Es erfolgte bereits vom Magistrat für das Haushaltsjahr 2025 mit der Drucksache 53/25 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 107 HGO mit Einsparungen in Höhe von 340.980 €. Der Magistrat wird darüber hinaus mit der Drucksache DS/[ausstehend]/25 weitere haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO mit Einsparungen in Höhe von rund 848.321 € verfügen. Die Sperren und die die damit verbundenen Leistungskürzungen ergeben sich aus Anlage 2 und werden auf diesem Wege zur Kenntnis gegeben. Dem Magistrat ist es vorbehalten, über die in der Anlage 2 dargelegten Maßnahmen hinaus weitere Einsparungen zu erzielen oder benannte Maßnahmen aus der Anlage 2 nicht zu ergreifen, solange das angestrebte Ziel der Gesamteinsparung dennoch erreicht oder noch weiter verbessert werden kann. Der Stadtverordnetenversammlung werden zur Vermeidung einer weiteren Erhöhung der Hebesätze zusätzlich im laufenden Haushaltsjahr 2025 im Bereich der Erträge Einnahmesteigerungen in Höhe von 1.073.334 € mit möglichen Mehrerträgen wie in der Anlage 2 vorgeschlagen werden. Ferner wird nun eine angemessene Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer vorgeschlagen, die mit der vorliegenden Hebesatzsatzung direkt umgesetzt wird. Der Magistrat wird bei der Ausführung des Stellenplanes im laufenden Haushaltsjahr 2025 den Personalaufwand durch Einzelmaßnahmen um ca. weitere 493.712 € reduzieren. Der Magistrat trifft hierzu in seiner Zuständigkeit Einzelmaßnahmen (Besetzungssperren, Neubewertungen) um den Planansatz bei den Personalauf-wendungen zu reduzieren. Die Notwendigkeit einer Anpassung der Hebesätze im Übrigen ergibt sich aus den bereits dargestellten Gründen. Der Doppelhaushalt 2024 / 2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushaltsausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Mindererträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Mit dem im März beschlossenen Haushalt 2025 des Kreises Offenbach wurde die Kreis- und Schulumlage erneut angehoben. Die Anhebung in Höhe von 3,5 Prozent bedeutet für Rödermark erneut einen erheblichen Mehraufwand und zwar in Höhe von 1,94 Millionen Euro. Positiv wirkt sich aus, dass es zu Minderaufwendungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro bei der Gewerbesteuerumlage kommt. Durch eine vorsorglich im Februar 2025 vom Magistrat für das Haushaltsjahr 2025 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 107 HGO sollen Einsparungen in Höhe von 340.980 € im Vergleich zum Planansatz erzielt werden. Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, so dass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Wie ausgeführt sah die Drucksache 125/25 vor, von den 6,2 Millionen € 4,2 Millionen € über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf 1.250 Punkte vorzunehmen. Dieser Vorschlag wurde in der Sitzung der Stadt-verordnetenversammlung vom 20. Mai 2025 zurückgezogen. Stattdessen sollten andere Vorschläge beraten werden, um eine solche Erhöhung und die damit verbundenen Belastungen für die Bürgerschaft zu vermeiden. Die vorliegende Drucksache schlägt eine geringere Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und des Gewerbesteuerhebesatzes vor. Dies setzt aber die oben dargestellten begleitenden Maßnahmen voraus. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht annähernd der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll eine Änderung der Hebesatzsatzung für 2025 beschließen. Vorgeschlagen werden eine geringere Erhöhung der Grundsteuer B als ursprünglich geplant sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Die genauen neuen Hebesätze sind im bereitgestellten Text nicht genannt. Der frühere Vorschlag, die Grundsteuer B von 800 auf 1.250 Punkte anzuheben, wurde am 20. Mai 2025 zurückgezogen.

Hintergrund ist ein verbleibender Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro. Um die ursprünglich vorgesehene Grundsteuererhöhung zu vermeiden, setzt der Magistrat auf mehrere Maßnahmen: Bereits verfügt wurden Einsparungen von 340.980 Euro. Weitere Haushaltssperren von rund 848.321 Euro, zusätzliche Einnahmen von 1.073.334 Euro und eine Senkung des Personalaufwands um etwa 493.712 Euro sind vorgesehen. Der Magistrat kann einzelne Sparmaßnahmen verändern, wenn das gesamte Einsparziel erreicht wird.

Die Stadtverordnetenversammlung soll die vom Magistrat vorgelegten Haushaltssperren und Leistungskürzungen lediglich zur Kenntnis nehmen. Trotz der Maßnahmen bleibt ein Fehlbetrag bestehen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 14:13 Uhr

Sitzungen als Atom-Feed