Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung nach § 26 KWG sowie über Einsprüche nach § 25 KWG
Eingebracht vom Magistrat · federführend Digitalisierung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 15. März 2026.
Der mit Schreiben vom 18.03.2026 eingegangene Einspruch wird zurückgewiesen.
Sachverhalt
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2026 das Wahlergebnis wie folgt festgestellt:
CDU 142.825 Stimmen 35,40 % = 14 Sitze
AFD 61.049 Stimmen 15,13 % = 6 Sitze
SPD 49.751 Stimmen 12,33 % = 5 Sitze
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Kommunalwahl vom 15. März 2026 für gültig erklären und einen Einspruch gegen das Wahlergebnis zurückweisen. Der Wahlausschuss stellte folgende Sitzverteilung fest: CDU 14 Sitze, AfD 6 Sitze, SPD 5 Sitze, FDP 3 Sitze, AL/Grüne 8 Sitze und FWR 3 Sitze. Insgesamt nahmen 11.197 von 20.674 Wahlberechtigten teil. Es wurden 403.450 gültige Stimmen gezählt; 499 Stimmzettel waren ungültig. Der Einspruch soll zurückgewiesen werden, weil der Einspruchsführer in Rodgau wohnt und deshalb im Wahlkreis Rödermark nicht wahlberechtigt ist.
Finanzielle Auswirkung
finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .