Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Ausländerbeirats sowie über Einsprüche nach § 25 Kommunalwahlgesetz
Eingebracht vom Magistrat · federführend Digitalisierung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der Wahl des Ausländerbeirats vom 15. März 2026.
Sachverhalt
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2026 das Wahlergebnis wie folgt festgestellt: Gesamtzahl der gültigen Stimmen = 2.349 Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel = 24 Gesamtzahl der Wählerinnen und Wähler = 372 Wahlberechtigte Personen laut Wählerverzeichnis = 4.780
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich folgendermaßen: Partei Kandidat Stimmen
W.I.R. Demiral, Zahide 263
W.I.R. Martinez, Iryna 257
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Wahl des Ausländerbeirats vom 15. März 2026 für gültig erklären. Der Wahlausschuss stellte das Ergebnis am 27. März 2026 fest. Von 4.780 Wahlberechtigten nahmen 372 Personen teil. Es wurden insgesamt 2.349 gültige Stimmen abgegeben; 24 Stimmzettel waren ungültig. Nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses am 4. April 2026 gingen innerhalb der zweiwöchigen Frist keine Einsprüche beim Wahlleiter ein.
Finanzielle Auswirkung
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .