Verletzung Konnexitätsprinzip DS 136/25
Eingebracht von SPD,Anke Rüger
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
Am 20.05.25 hat die Stavo einstimmig, den im Sachverhalt angeführten Antrag beschlossen. Wir fragen hierzu: 1. Welche Pflichtaufgaben hat der Magistrat ermittelt, bei denen durch den Bund oder Land Hessen das Konnexitätsprinzip verletzt wird? 2. Welche Höhe der vorenthaltenen Finanzmittel wurden jeweils ermittelt? 3. In welchem Stadium befindet sich die Vorbereitung der Klage gegen den Bund und das Land Hessen? 4. Welche Gespräche wurden bisher mit ebenfalls betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geführt? 5. zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt? 6. Falls bislang keine Erkenntnisse zu 1-3 vorliegen, möge der Magistrat die Gründe hierfür erläutern.
Sachverhalt
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird. Die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel ist jeweils zu ermitteln. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetzten verfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips zu vorzubereiten. Dies sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geschehen
Einfach erklärt
Die Anfrage verlangt Auskunft darüber, wie weit ein bereits beschlossener Prüf- und Vorbereitungsauftrag umgesetzt wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 20.05.2025 einstimmig beschlossen, dass der Magistrat prüfen soll, bei welchen Pflichtaufgaben Bund oder Land Hessen nach Auffassung der Stadt das Konnexitätsprinzip verletzen und welche Finanzmittel Rödermark dadurch vorenthalten werden.
Außerdem sollte der Magistrat eine Klage gegen Bund und Land vorbereiten, möglichst gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden. Nun soll er mitteilen, welche Pflichtaufgaben und Geldbeträge er ermittelt hat, wie weit die Klagevorbereitung ist und welche Gespräche mit anderen Kommunen und Verbänden geführt wurden. Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, soll der Magistrat die Gründe dafür erläutern.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .