Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Schriftführung
Eingebracht vom Magistrat
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zahl der stellvertretenden Schriftführer bzw. Schriftführerinnen auf 7 festzulegen.
2. Es erfolgt die Abstimmung über den folgenden einheitlichen Wahlvorschlag gemäß § 55 Abs. 1 und 4 HGO:
1. Herr Matthias Ritter 2. Frau Susanne Morian 3. Frau Miriam Brockmann 4. Frau Brigitte Colella 5. Frau Katrin Rickert 6. Frau Simone Mai 7. Frau Melanie Ernst
3. Die Stellvertretungen sind in der Reihenfolge des einheitlichen Wahlvorschlags zur Vertretung im Falle der Verhinderung der Schriftführung berufen.
Sachverhalt
Es wird empfohlen über die drei vorgeschlagenen Ziffern im Beschlussvorschlag getrennt abzustimmen.
Gemäß § 61 Hessische Gemeindeordnung sind Schriftführer bzw. Schriftführerinnen zu wählen. Um die Schriftführung der Stadtverordnetenversammlung sicherzustellen wird empfohlen eine ausreichende Zahl an Stellvertretungen zu wählen. Zu Schriftführern können auch Gemeindebedienstete - und zwar auch solche, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben - gewählt werden. Üblicherweise stellt die Verwaltung aus dem Gremiendienst Verwaltungspersonal zur Schriftführung, so dass unter diesem Punkt der Stadtverordnetenversammlung ein Wahlvorschlag zur Nutzung als einheitlicher Wahlvorschlag unterbreitet wird.
Es wird empfohlen die 3 Punkte getrennt abzustimmen. Sofern sich die Stadtverordnetenversammlung die Wahl mehrerer Schriftführer/innen einigt, geschieht die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Anzuwenden ist § 55 Abs. 1 und 4 HGO. Einigt sich die Stadtverordnetenversammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, so bedarf es keines Wahlganges. Die Beschlussfassung über die Annahme dieses Wahlvorschlages ist ausreichend (§ 55 Abs. 2 HGO). Stimmenthaltungen sind unerheblich.
Es wird empfohlen, die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer auf die nachfolgenden städtischen Bediensteten zu übertragen:
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, sieben stellvertretende Schriftführerinnen und Schriftführer zu wählen. Vorgeschlagen sind die städtischen Beschäftigten Matthias Ritter, Susanne Morian, Miriam Brockmann, Brigitte Colella, Katrin Rickert, Simone Mai und Melanie Ernst. Sie sollen in dieser Reihenfolge einspringen, wenn die reguläre Schriftführung verhindert ist.
Über drei Punkte soll getrennt abgestimmt werden: die Zahl von sieben Stellvertretungen, der gemeinsame Wahlvorschlag mit den genannten Personen und die Reihenfolge der Vertretung. Einigen sich die Stadtverordneten auf diesen einheitlichen Wahlvorschlag, ist kein eigener Wahlgang erforderlich.
Finanzielle Auswirkung
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .