Bilanz und Ausblick "Klima-Vorbehalt bei relevanten Entscheidungen"
Eingebracht von FWR
Antwort nicht öffentlich einsehbar (§ 16 GO)
Anfrage im Wortlaut
1) Inwieweit lässt sich der finanzielle und verwaltungstechnische Aufwand der Umsetzung des "Klima-Vorbehalts" als Nachhaltigkeitsklausel seit 2022 beziffern bzw. bewerten? 2) Wie wird die tatsächliche Wirksamkeit des Klima-Vorbehalts überprüft und messbar gemacht, insbesondere im Hinblick darauf, ob durch die zusätzliche Prüfung und Abwägung von „klimafreundlicheren Alternativen“ tatsächlich eine messbare Reduktion von Emissionen oder ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen erreicht wird?
3)In welchem Umfang führt der Klima-Vorbehalt zu realen Veränderungen in Entscheidungsprozessen, oder bleibt er im Ergebnis ein rein formaler Prüfungsschritt, der Projekte lediglich verzögert, ohne deren klimapolitische Qualität wesentlich zu verbessern?
4) Wie wird sichergestellt, dass der Klima-Vorbehalt nicht zu einer faktischen Blockade wichtiger kommunaler Investitionen führt, insbesondere dann, wenn wirtschaftliche, soziale oder infrastrukturelle Notwendigkeiten mit Klimaschutzaspekten in Konflikt geraten?
Sachverhalt
Am 27.10.2021 wurde in der 5. Stadtverordnetenversammlung der Antrag von CDU/AL Die Grünen "Klimavorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen" zusammen mit einem Änderungsantrag der SPD mehrheitlich beschlossen (Ablehnung FDP. FWR). Der Beschlussvorschlag sah seinerzeit vor, dass "ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung" [gelte]. Zudem sollten "alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte [..] identifizier[t], hinsichtlich ihrer Klimafolgen [...] bewerte[t] und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale [...] [ge]prüf[t]" werden. "Klimafreundlichere Alternativen [seien] gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen." FREIE WÄHLER Rödermark kritisierten in der damaligen Debatte v.a. die Gefahr, künftige Projekte und Investitionen unnötig zu behindern und so die Stadt in ihrer Handlungsfreiheit, wichtige strukturelle und wirtschaftliche Ziele umzusetzen, nachhaltig einzuschränken. Vor diesem Hintergrund fragen die FREIE WÄHLER Rördermak:
Einfach erklärt
Die FREIEN WÄHLER fragen nach den bisherigen Erfahrungen mit dem 2021 beschlossenen Klima-Vorbehalt. Dieser sieht vor, klimarelevante Vorhaben der Stadt auf ihre Klimafolgen, ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen und mögliche klimafreundlichere Alternativen zu prüfen.
Die Anfrage soll klären, welcher finanzielle und verwaltungstechnische Aufwand dadurch seit 2022 entstanden ist und wie die tatsächliche Wirkung gemessen wird. Außerdem wird gefragt, ob der Klima-Vorbehalt Entscheidungen inhaltlich verändert oder lediglich zusätzliche Prüfungen und Verzögerungen verursacht. Schließlich möchten die FREIEN WÄHLER wissen, wie verhindert wird, dass wichtige kommunale Investitionen blockiert werden, wenn Klimaschutz mit wirtschaftlichen, sozialen oder infrastrukturellen Anforderungen in Konflikt gerät. Hintergrund ist die bereits 2021 geäußerte Kritik der Fraktion, der Klima-Vorbehalt könne Projekte und Investitionen behindern und die Handlungsfreiheit der Stadt einschränken.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .