Beratungsgespräch, Hessischer Rechnungshof; Präsentation, 25.06.2026 NEUFASSUNG
Eingebracht von CDU
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge für die Verbesserung des Produkthaushaltes, die Gegenstand der Beratung beim hessischen Rechnungshof waren, aufzugreifen.
Der Magistrat wird deshalb beauftragt, für die wesentlichen Produkte des städtischen Haushaltes verbindliche Produktverantwortungen festzulegen und diese im Haushaltsplan auszuweisen. für die wesentlichen Produkte konkrete, messbare und zeitlich definierte Ziele festzulegen. zu jedem dieser Ziele geeignete Kennzahlen zu bestimmen, mit denen die Zielerreichung tatsächlich überprüft werden kann. die Zielerreichung künftig im Rahmen der unterjährigen Haushaltsberichterstattung nachvollziehbar darzustellen.
Der Magistrat wird ferner beauftragt, die beim hessischen Rechnungshof angesprochenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Haushaltsverfahrens, zur verbesserten Finanzplanung und zum verbesserten Controlling komprimiert darzustellen und zu bewerten.
Der Magistrat wird ferner beauftragt, die bei der Beratung beim hessischen Rechnungshof genannten Einsparvorschläge komprimiert darzustellen. Es soll ermittelt werden, ob und ggf. wie diese Vorschläge realisiert werden können, was für eine Umsetzung notwendig ist und in welchem Zeitraum welche Einsparungen erzielt werden können.
Sachverhalt
Mit dieser Prüfung ist keine Entscheidung für Durchführung der Vorschläge verbunden, auch keine Vorentscheidung. Für eine Klage gegen das Land Hessen müssen auch Einsparmaßnahmen dargelegt werden. Wir verweisen auf dem beigefügten Bericht des HSGB. Dies bedeutet: Die Gremien müssen sich auch mit den Vorschlägen des Rechnungshofes beschäftigen. Sollte Vorschläge nicht umgesetzt werden, ist die zu begründen und zu dokumentieren.
Einfach erklärt
Der Antrag schlägt vor, den Magistrat mit mehreren Verbesserungen am städtischen Haushalt zu beauftragen. Für die wesentlichen Haushaltsprodukte sollen verbindliche Verantwortlichkeiten sowie konkrete, messbare und zeitlich festgelegte Ziele bestimmt werden. Kennzahlen sollen zeigen, ob diese Ziele erreicht werden. Darüber soll künftig auch in den unterjährigen Haushaltsberichten informiert werden.
Außerdem soll der Magistrat die beim Hessischen Rechnungshof besprochenen Möglichkeiten für ein verbessertes Haushaltsverfahren, die Finanzplanung und das Controlling zusammenfassen und bewerten. Auch die dort genannten Einsparvorschläge sollen dargestellt und geprüft werden. Dabei soll ermittelt werden, ob und wie sie umgesetzt werden könnten, was dafür notwendig wäre und welche Einsparungen in welchem Zeitraum möglich wären.
Mit dieser Prüfung ist noch keine Entscheidung verbunden, die Vorschläge tatsächlich umzusetzen. Nicht umgesetzte Vorschläge sollen jedoch begründet und dokumentiert werden. Laut Antrag ist die Beschäftigung mit Einsparmöglichkeiten auch für eine mögliche Klage gegen das Land Hessen relevant.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .