Prüfung einer verstärkten Zusammenarbeit der Musikschulen im Kreis Offenbach
Eingebracht von CDU
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vertrag mit der Musikschule Rödermark e. V. wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Die Kündigung erfolgt zur Wahrung der Frist und vorsorglich. Der Magistrat wird ermächtigt, zusammen mit der Musikschule Rödermark e. V Konzepte zu entwickeln, die unter Berücksichtigung der Einsparziele den Erhalt der Einrichtung und des Angebots sichern.
Der Magistrat wird insbesondere beauftragt, gemeinsam mit der Musikschule Rödermark e. V. zu prüfen, welche Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Musikschulen im Kreis Offenbach bestehen.
Im Mittelpunkt der Prüfung soll insbesondere die Frage stehen, inwieweit durch Kooperationen und gemeinsame Strukturen die finanzielle Belastung der Musikschule Rödermark reduziert und gleichzeitig ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Musikschulangebot erhalten werden kann.
Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche betrachtet werden:
Kooperationen bei Unterrichtsangeboten und die gemeinsame Organisation insbesondere von Angeboten mit geringer Nachfrage. Möglichkeiten eines musikschulübergreifenden Einsatzes von Lehrkräften sowie gemeinsamer Vertretungs- und Personalmodelle. Zusammenarbeit bei Verwaltungsaufgaben, Digitalisierung, Abrechnung, Stundenplanung und Beschaffung. Gemeinsame Nutzung von Instrumenten, Räumlichkeiten, technischer Ausstattung und sonstigen Ressourcen. Gemeinsame Veranstaltungen, Ensembles, Workshops, Ferienangebote und weitere Projekte. Weitergehende Kooperationsmodelle bis hin zu einem Musikschulverbund mehrerer Kommunen oder anderen Formen interkommunaler Zusammenarbeit. Darstellung der finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Modelle sowie möglicher Einsparpotenziale für die Musikschule Rödermark. Auswirkungen möglicher Kooperationen auf Unterrichtsqualität, Gebühren, Unterrichtsorte, Erreichbarkeit, Wartezeiten und Angebotsvielfalt. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob der Vertrag mit der Musikschule Rödermark e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorsorglich und fristwahrend gekündigt wird. Gleichzeitig soll der Magistrat gemeinsam mit der Musikschule Konzepte entwickeln, die Einsparungen ermöglichen und dennoch die Einrichtung sowie ihr Angebot erhalten.
Insbesondere soll geprüft werden, wie die Musikschule stärker mit anderen Musikschulen im Kreis Offenbach zusammenarbeiten kann. Untersucht werden sollen unter anderem gemeinsame Unterrichtsangebote, der musikschulübergreifende Einsatz von Lehrkräften, gemeinsame Verwaltungsaufgaben und die gemeinsame Nutzung von Räumen, Instrumenten und Technik. Auch ein Musikschulverbund mehrerer Kommunen soll geprüft werden.
Für die verschiedenen Modelle sollen mögliche Einsparungen sowie Folgen für Unterrichtsqualität, Gebühren, Unterrichtsorte, Erreichbarkeit, Wartezeiten und Angebotsvielfalt dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .