Jahresabschluss 2025
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzbuchhaltung
Beschlussvorschlag
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 aufgestellt.
Das vorläufige Jahresergebnis 2025 der Stadt Rödermark weist zum 30.04.2026 im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 6.128.192,71 € (Plan Gewinn 154.434,43 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Verlust in Höhe von 522.975,28 € (Plan Gewinn 44.923,44 €).
Der vorläufige Gesamtverlust beträgt vor Ergebnisverwendung 6.651.167,99 € (Plan Gewinn 199.357,98 €).
Es stehen noch Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.763.887,72 € und aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 309.510,12 € zur Verfügung, die zur Ergebnisverbesserung herangezogen werden können.
Somit beläuft sich der vorläufige Gesamtverlust nach Rücklagenentnahme gemäß § 25 i.V.m § 46 (3) GemHVO auf 4.577.770,15 €.
Ursächlich hierfür sind im ordentlichen Ergebnis hohe Ausfälle bei der Gewerbesteuer, eine verminderte Schlüsselzuweisung auf-grund hoher Steuerkraft aus dem zweiten Halbjahr 2023 und dem ersten Halbjahr 2024, sowie ebenfalls daraus resultierende höhere Zahlungen für Kreis- und Schulumlage. Im außerordentlichen Ergebnis schlagen rund 0,8 Mio. Euro aus Nachzahlungen an freie Träger für Vorjahre (Kinderbetreuung) zu Buche.
Erkenntnisse, die sich aus der Prüfung ergeben, können die Ergebnisse des Jahresabschlusses noch beeinflussen. Die Prüfung erfolgt in der Zeit vom 16.09.26 bis 30.09.2026.
Einfach erklärt
Der Magistrat hat den Jahresabschluss der Stadt Rödermark für 2025 aufgestellt und informiert über das vorläufige Ergebnis. Statt des geplanten Gesamtgewinns von 199.357,98 € ergibt sich vor Verwendung der Rücklagen ein Gesamtverlust von 6.651.167,99 €. Durch die Entnahme vorhandener Rücklagen verringert sich der vorläufige Verlust auf 4.577.770,15 €.
Als wesentliche Ursachen werden Ausfälle bei der Gewerbesteuer, eine geringere Schlüsselzuweisung sowie höhere Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage genannt. Hinzu kommen im außerordentlichen Ergebnis rund 0,8 Mio. € an Nachzahlungen für die Kinderbetreuung durch freie Träger aus früheren Jahren.
Der Jahresabschluss wird vom 16.09.2026 bis 30.09.2026 geprüft. Die Prüfung kann das Ergebnis noch verändern.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .