Änderung des Verwendungszwecks für ein Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B - Programm 2024
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Mit Beschluss vom 22.10.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, beim Hessischen Finanzministerium eine Umwidmung des für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrstützpunkts Ober-Roden mit Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums bewilligten Anspardarlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds 2024 in Höhe von 2.500.000 € zu beantragen.
Da die Maßnahme nicht umgesetzt wird, soll das Darlehen nun vollumfänglich zur Finanzierung der investiven Maßnahmen des Betriebshofs „Ergänzung/Erneuerung Gebäudebestand und Anschaffung von Fahrzeugen“ verwendet werden.
Der Änderungsbescheid ist am 27.04.2026 eingegangen. Er ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO vollständig bekannt zu geben.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber informiert, dass der Verwendungszweck eines Darlehens über 2.500.000 € geändert wurde. Das Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds 2024 war ursprünglich für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrstützpunkts Ober-Roden einschließlich eines neuen Gefahrenabwehrzentrums bewilligt worden. Da dieses Vorhaben nicht umgesetzt wird, hatte die Verwaltung nach einem Beschluss vom 22.10.2025 beim Hessischen Finanzministerium die vollständige Umwidmung beantragt. Das Geld soll nun für Investitionen des Betriebshofs verwendet werden: für die Ergänzung und Erneuerung des Gebäudebestands sowie für die Anschaffung von Fahrzeugen. Der entsprechende Änderungsbescheid ging am 27.04.2026 ein und wird der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .