Abstimmungserklärung Überschreitung Höchstbetrag Liquiditätskredite
Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling
Beschlussvorschlag
Der Stadtverordnetenversammlung wird die Abstimmungserklärung der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach über die Überschreitung des genehmigten Höchstbetrags der Liquiditätskredite gemäß § 50 Abs. 3 HGO bekanntgegeben.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung wird über eine Erklärung der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach informiert. Darin geht es um die Überschreitung des genehmigten Höchstbetrags für Liquiditätskredite. Die Vorlage dient nur der Bekanntgabe; ein Beschluss oder eine konkrete Maßnahme wird nicht vorgeschlagen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .