Sachstand Ansiedlung REWE Kapellenstraße
Eingebracht vom Magistrat · federführend Flächenmanagement
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.11.2025 den Grundsatzbeschluss gefasst, auf Antrag von REWE das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-plans / Vorhaben- und Erschließungsplans einzuleiten.
Es fanden bereits Gespräche zwischen RP, Stadtplanung und dem von REWE beauftragten Planungsbüro Fischer in Sachen Zielabweichungsverfahren statt. Es wurde vereinbart, dass REWE ein Verträglichkeitsgutachten (Auswirkungsanalyse) erstellen lässt. Nach Auswertung der Analyse durch das Planungsbüro Fischer erfolgt ein erneuter Termin beim RP.
Die Vertragsvorbereitungen für die Verträge zwischen REWE und der Hessischen Landgesellschaft und REWE und der Stadt laufen. Das ehemalige Grundstück von der Firma Skybrain (Schmoll) wurde auf die HLG rückübertragen. Die Eigentumsumschreibung ist bereits erfolgt. Der Vertrag zwischen der HLG und REWE befindet sich in der Endabstimmung, ist aber gebunden an den Vertrag von Rewe mit der Stadt Rödermark hinsichtlich des Erwerbs von Teilflächen aus der angrenzenden Wegeparzelle für die Errichtung von Stellplätzen.
Der Vertrag zwischen REWE und der Stadt Rödermark befindet sich ebenfalls in der Endabstimmung. Die Stellungnahme der e-netz stand noch aus, da in der Verkaufsfläche Versorgungs-leitungen liegen. Die e-netz hat jetzt ihre Zustimmung zum Verkauf der Teilflächen gegeben und auch gestattet, dass die Leitungen mit Stellplätzen überbaut werden dürfen. Daraufhin konnte auch der Beschluss des Magistrates hinsichtlich der Veräußerung der städtischen Teilflächen herbeigeführt werden.
Die Verträge werden wegen der laufenden Bauleitplanverfahren aufschiebend bedingt abgeschlossen. REWE übernimmt alle Kosten, die im Zuge der verschiedenen Verfahren (Bauleitplanung, Vertragsabschluss, Vermessung, Wegeverlegung, usw.) entstehen.
Hinsichtlich der Zeitschiene der verschiedenen miteinander verknüpften Verfahren können noch keine Angaben gemacht werden. Die städtischen Gremien werden informiert, sobald belastbare Aussagen hierzu vorliegen.
Einfach erklärt
Die Vorlage informiert über den aktuellen Stand der geplanten REWE-Ansiedlung an der Kapellenstraße. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.11.2025 grundsätzlich beschlossen, auf Antrag von REWE das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten.
REWE lässt zunächst untersuchen, welche Auswirkungen das Vorhaben auf den Einzelhandel und die Umgebung haben könnte. Nach Auswertung dieser Analyse soll ein weiteres Gespräch mit dem Regierungspräsidium stattfinden.
Die erforderlichen Grundstücksverträge zwischen REWE, der Hessischen Landgesellschaft und der Stadt Rödermark werden derzeit abschließend abgestimmt. Dabei geht es auch um städtische Teilflächen, die REWE für Stellplätze erwerben will. Die e-netz hat dem Verkauf und der Überbauung vorhandener Versorgungsleitungen mit Stellplätzen zugestimmt. Der Magistrat hat daraufhin der Veräußerung der städtischen Teilflächen zugestimmt.
Die Verträge werden nur wirksam, wenn die laufenden Planungsverfahren entsprechend abgeschlossen werden. REWE übernimmt sämtliche Kosten der Verfahren, Verträge, Vermessung und Wegeverlegung. Ein belastbarer Zeitplan liegt noch nicht vor; die städtischen Gremien sollen informiert werden, sobald genauere Angaben möglich sind.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .