Situation der Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) in Rödermark
Eingebracht von AfD
Anfrage im Wortlaut
Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung.
Die Kindertagespflege stellt neben den Kindertagesstätten einen wichtigen Baustein der Kinderbetreuung dar. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren bietet sie häufig eine familiennahe und flexible Betreuungsform. Für die kommunale Planung ist es von Interesse, einen Überblick über die Anzahl der Tagespflegepersonen, deren Qualifikation, die vorhandenen Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen zu erhalten. Zudem soll die aktuelle Versorgungssituation bewertet werden, um möglichen Handlungsbedarf frühzeitig erkennen zu können.
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Kindertagespflege in der Stadt Rödermark zu beantworten:
Wie viele Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) sind derzeit im Gebiet der Stadt Rödermark tätig?
Wie viele dieser Tagespflegepersonen betreuen Kinder a. in ihrem eigenen Haushalt, b. in eigens für die Kindertagespflege angemieteten Räumlichkeiten, (z. B. Wohnungen etc.), c. in sonstigen geeigneten Räumlichkeiten?
Wie viele Betreuungsplätze stehen durch die Kindertagespflege in Rödermark aktuell insgesamt zur Verfügung?
Wie viele Kinder werden gegenwärtig tatsächlich durch Tagespflegepersonen betreut?
Wie viele Kinder betreut eine Tagespflegeperson in Rödermark durchschnittlich?
Wie viele Stunden werden Kinder durchschnittlich von Tagespflegepersonen am Tag betreut?
Welche fachlichen Voraussetzungen und Qualifikationen müssen Tagespflegepersonen erfüllen, um in Rödermark genauer gesagt im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, tätig werden zu können?
Über welche der folgenden Qualifikationen verfügen die in [Stadt xyz] tätigen Tagespflegepersonen? a. Eine pädagogische Berufsausbildung, b. eine Qualifizierung nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan oder dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege, oder c. sonstige einschlägige Abschlüsse, oder d. mehrere Qualifizierungen.
Bitte geben Sie die jeweilige Anzahl der Tagespflegepersonen an. Verfügt eine Person über mehrere Qualifikationen, bitten wir um gesonderte Angabe der jeweiligen Qualifikationskombinationen und der Anzahl der betreffenden Personen.
Welche Muttersprachen bzw. Fremdsprachen werden von den Tagespflegepersonen gesprochen und in welchem Umfang werden diese bei der Betreuung eingesetzt?
Welche laufenden Geldleistungen, Aufwandsentschädigungen, erhalten Tagespflegepersonen derzeit je a. betreutem Kind? b. Betreuungsstunde?
Welche Bestandteile umfassen diese Leistungen (z.B. Sachkosten, Förderleistung, Sozialversicherungszuschüsse, Unfallversicherung etc.)?
Welchen Anteil der Gesamtkosten trägt a. die Stadt Rödermark, b. der Kreis Offenbach oder das zuständige Jugendamt, c. die Eltern über Kostenbeiträge?
Wie hoch waren die Gesamtausgaben für die Kindertagespflege in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie im laufenden Jahr 2026?
Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Versorgungssituation im Bereich der Kindertagespflege hinsichtlich des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren?
Gibt es derzeit Wartelisten oder einen erkennbaren Mangel an Tagespflegepersonen? Falls ja, in welchem Umfang?
Einfach erklärt
Mit der Anfrage soll der Magistrat ausführlich über die Kindertagespflege durch Tagesmütter und Tagesväter in Rödermark berichten. Gefragt wird unter anderem, wie viele Tagespflegepersonen tätig sind, wo sie Kinder betreuen, wie viele Plätze angeboten und tatsächlich genutzt werden sowie wie lang und in welchem Umfang die Betreuung erfolgt.
Außerdem soll der Magistrat Angaben zu den vorgeschriebenen und vorhandenen Qualifikationen sowie zu den bei der Betreuung eingesetzten Sprachkenntnissen machen. Weitere Fragen betreffen die Vergütung der Tagespflegepersonen, die Bestandteile dieser Leistungen und die Verteilung der Kosten auf Stadt, Kreis beziehungsweise Jugendamt und Eltern. Auch die Gesamtausgaben der Jahre 2023, 2024, 2025 und des laufenden Jahres 2026 sollen genannt werden.
Schließlich wird um eine Einschätzung gebeten, ob die vorhandenen Angebote den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren decken und ob es Wartelisten oder einen Mangel an Tagespflegepersonen gibt. Die Anfrage dient der Bestandsaufnahme; sie enthält noch keinen Vorschlag für konkrete Maßnahmen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .