DS/298/26 Anfrage Antwort steht aus Kultur & Vereine

(erneut) Thema: Freiwillige Leistungen an die Vereine im Detail

Eingebracht von AfD

Anfrage im Wortlaut

Da die AfD-Fraktion der Stadt Rödermark bisher noch keine Antwort auf diese Anfrage, die ja bereits am 25.05.2026 gestellt wurde, erhalten hat, ist diese Anfrage erneut zu stellen:

Der Magistrat der Stadt Rödermark möge informieren, in welchem Umfang städtische Vereine und sonstige Nichtregierungsorganisationen (Non-Government-Organizations, NGO) freiwillige Leistungen erhalten und zwar nicht nur als Gesamtsumme, wie auf Seite 92 im Haushaltsplanentwurf für 2026 angegeben (362.502 Euro für 2025 und immer noch 259.500 Euro für 2026), sondern konkret:

Welche Vereine/welche NGO sollen im Haushaltsplan-Entwurf 2026 konkret welche Summe erhalten (fortgeschrieben auch in der Entwicklung für die nächsten drei Jahre bis 2029)?

Nach welchen Kriterien werden den Vereinen die Förderungen zur Verfügung gestellt?

a. Sind die Förderungen an entsprechende, allgemeine, statistische Vereinsmerkmale gebunden (z.B. Anzahl der Mitglieder)? In welcher Höhe?

b. Sind die Förderungen an andere Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche konkret? In welcher Höhe?

c. Gibt es hierbei auch projekt- oder Vorhaben-spezifische Förderungen an einzelne Vereine, wenn ja, für welche Projekte/Vorhaben und in welcher Höhe?

d. Wurde eine Überprüfung durchgeführt, ob und inwieweit die geförderten Vereine, etwa in ihren Satzungen oder auf ihren Homepages, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, z.B. ihren Mitgliedern Meinungsfreiheit im Rahmen des Artikel 5 GG erlauben?

e. Falls es projektbezogene Förderung gab: Wurde überprüft, ob die Veranstaltungen/Projekte auch tatsächlich stattfanden? Wenn ja, in welchem Umfang?

Welche Vereine nehmen städtische Räumlichkeiten wahr (Kostenansatz über 1.048.516 Euro auf S. 108 im Haushaltsplan-Entwurf)?

a. Konkret welcher Verein in welchem Umfang?

b. Werden Mieten dafür bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?

Wie erklärt sich die Differenz zwischen dem Ansatz von 410.760 Euro Vereinsförderung auf S. 108 Haushaltsplan-Entwurf mit dem deutlich niedrigeren Ansatz für freiwillige Leistungen in Höhe von 259.500 Euro auf Seite 92?

Sachverhalt

Hintergrund / Begründung / Bezug:

Im Rahmen der Sitzung der AG Haushalt wurde den Fraktionen der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 mitgegeben.

Grundsätzlich steht zwar auf S.14 des Haushaltsentwurfs bezüglich der Genehmigungsfähigkeit: „Grundsätzlich sollen bereits bestehende freiwillige Leistungen in Bezug auf die Sport-/ Vereinsförderung sowie allgemein das Ehrenamt und Schwimmangebote auch bei defizitären Haushalten nicht beanstandet bzw. mit Auflagen verbunden werden. Steigerungen der freiwilligen Leistungen, die sich nicht durch zusätzlichen Personal- und/oder Leistungsumfang ergeben, sondern beispielsweise aufgrund natürlicher Sachkosten- und/oder Tarifsteigerungen, bleiben bei der Ermittlung des Defizits außen vor und sind durch die Kommune entsprechend darzulegen.“

Dennoch gilt, daß die Genehmigungsfähigkeit laut aktuellen Informationen noch nicht erreicht wurde. Mögliche Einsparungen in der Stadt, als Gegenentwurf zu jeder möglichen Steuererhöhung und Belastung der Allgemeinheit der Bürger, sollten sich daher nach allgemeiner Einschätzung zuerst auf Einsparungen, z.B. auf den Verzicht freiwilliger Leistungen konzentrieren, die nicht der unmittelbaren Daseinsfürsorge dienen. Hierzu zählen insbesondere die freiwilligen Leistungen an Vereine. In dem der AfD-Fraktion vorliegenden Haushaltsplan-Entwurf sind zwar auf Seite 92 die freiwilligen Leistungen genannt (362.502 Euro für 2025, 259.500 Euro für 2026), jedoch keine Details dazu. Diese Details sind sehr exakt darzulegen, aus folgenden Gründen.

Einfach erklärt

Die AfD-Fraktion stellt eine Anfrage vom 25.05.2026 erneut, weil sie nach eigenen Angaben bisher keine Antwort erhalten hat. Der Magistrat soll detailliert aufschlüsseln, welche Vereine und sonstigen Nichtregierungsorganisationen freiwillige Leistungen erhalten sollen. Gefragt wird nach den jeweiligen Beträgen für 2026 und der geplanten Entwicklung bis 2029. Im Haushaltsentwurf sind bislang nur Gesamtsummen von 362.502 Euro für 2025 und 259.500 Euro für 2026 genannt.

Außerdem soll der Magistrat die Vergabekriterien und mögliche Bedingungen erläutern. Dazu gehören mitgliederbezogene sowie projektbezogene Förderungen, Kontrollen zur tatsächlichen Durchführung geförderter Projekte und mögliche Prüfungen, ob geförderte Organisationen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Weiter wird gefragt, welche Vereine städtische Räume in welchem Umfang nutzen und ob sie dafür Miete zahlen. Der Haushaltsentwurf nennt hierfür einen Kostenansatz von 1.048.516 Euro. Schließlich soll der Magistrat erklären, warum an anderer Stelle 410.760 Euro für Vereinsförderung angesetzt sind, während die freiwilligen Leistungen mit 259.500 Euro angegeben werden. Die Antragsteller begründen die Anfrage mit der angespannten Haushaltslage und möglichen Einsparungen bei freiwilligen Leistungen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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