Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters des Wasserverbandes Gersprenzgebiet
Eingebracht vom Magistrat
Beschlussvorschlag
[Unter diesem TOP finden Wahlen statt.]
Sachverhalt
Gemäß § 9 der Satzung des Wasserverbandes Gersprenzgebiet haben die Mitglieder für die neue Legislaturperiode die Verbandsvertreterin bzw. den Verbandsvertreter sowie deren Stellvertreterin bzw. deren Stellvertreter zu wählen.
Inhaltlich wird hinsichtlich der Fragen der Wählbarkeit usw. auf die Ausführungen in Drucksache DS 88/26 verwiesen.
Vorliegend besteht hier die Besonderheit, dass nicht mehrere, gleiche Stellen zu wählen sind, sondern nur ein Vertreter bzw. eine Vertreterin.
Die Wahlen erfolgen mithin nicht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl sondern nach Stimmenmehrheit, vgl. § 55 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll für die neue Legislaturperiode eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadt Rödermark im Wasserverband Gersprenzgebiet sowie eine Stellvertretung wählen. Da jeweils nur eine Person zu wählen ist, entscheidet die Stimmenmehrheit und nicht eine Verhältniswahl. Wenn niemand widerspricht, kann die Abstimmung durch Zuruf oder Handaufheben erfolgen. Rödermark hat im Wasserverband eine Stimme.
Finanzielle Auswirkung
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .