Gewerblicher Leerstand und Leerstandsmanagement in der Stadt Rödermark
Eingebracht von CDU
Anfrage im Wortlaut
Die CDU-Fraktion bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele leerstehende Gewerbeeinheiten, insbesondere Ladenlokale, Büroflächen und sonstige gewerblich nutzbare Immobilien, sind der Stadtverwaltung derzeit bekannt? Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Stadtteile, insbesondere Ober-Roden und Urberach?
Wie hat sich die Anzahl der bekannten gewerblichen Leerstände in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Liegen Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer der Leerstände sowie deren wesentliche Ursachen vor?
Erfolgt derzeit eine systematische Erfassung gewerblicher Leerstände durch die Stadtverwaltung? Falls ja, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen?
Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit durch die Stadt Rödermark beziehungsweise die städtische Wirtschaftsförderung zur Reduzierung gewerblicher Leerstände durchgeführt? Wie viele erfolgreiche Vermittlungen beziehungsweise Neuvermietungen konnten in den vergangenen fünf Jahren durch die Unterstützung der Stadt erzielt werden?
Verfügt die Stadtverwaltung bereits über ein internes digitales Leerstandskataster oder ein vergleichbares Verzeichnis? Falls nein, wurde die Einführung eines solchen Systems bereits geprüft?
Welche technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen wären für die Einführung eines digitalen Leerstandskatasters erforderlich? Könnte dieses unter Nutzung bestehender IT-Systeme und personeller Ressourcen umgesetzt werden?
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zur Weiterentwicklung des bestehenden Leerstandsmanagements, beispielsweise durch eine digitale Gewerbeflächenbörse, die Förderung von Zwischennutzungen oder die Unterstützung von Pop-up-Geschäften?
Bestehen Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene zur Unterstützung eines kommunalen Leerstandsmanagements beziehungsweise entsprechender Digitalisierungsmaßnahmen?
Sachverhalt
Attraktive und wirtschaftlich lebendige Ortskerne sind ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Gewerbliche Leerstände, insbesondere in den Ortskernen Ober-Roden und Urberach, können sich negativ auf die Aufenthaltsqualität, die Attraktivität der Einkaufsbereiche sowie die wirtschaftliche Entwicklung auswirken.
Die Stadt Rödermark bietet bereits über ihre Wirtschaftsförderung Unterstützung bei der Vermittlung gewerblicher Immobilien an. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang gewerbliche Leerstände systematisch erfasst werden, welche Entwicklungen in den vergangenen Jahren erkennbar sind und welche Erfolge durch die bestehenden Maßnahmen erzielt werden konnten.
Insbesondere soll geklärt werden, ob durch eine digitale Erfassung und ein strukturiertes Leerstandsmanagement zusätzliche Potenziale zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft und zur Belebung der Ortskerne erschlossen werden können.
Einfach erklärt
Die CDU-Fraktion bittet den Magistrat um Auskunft zu leerstehenden Gewerbeimmobilien in Rödermark. Gefragt wird unter anderem, wie viele Ladenlokale, Büroflächen und andere gewerblich nutzbare Immobilien derzeit leer stehen, wie sie sich auf die Stadtteile verteilen und wie sich die Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat. Auch Dauer und mögliche Ursachen der Leerstände sollen dargestellt werden, soweit dazu Erkenntnisse vorliegen.
Außerdem soll der Magistrat erläutern, ob die Stadt Leerstände bereits systematisch und digital erfasst, welche Maßnahmen die Wirtschaftsförderung dagegen unternimmt und wie viele Vermittlungen oder Neuvermietungen mit städtischer Unterstützung erreicht wurden. Gefragt wird auch, welche Voraussetzungen für ein digitales Leerstandskataster nötig wären und ob vorhandene IT-Systeme und Personalressourcen dafür ausreichen könnten.
Schließlich soll der Magistrat Möglichkeiten zur Weiterentwicklung prüfen beziehungsweise benennen, etwa eine digitale Gewerbeflächenbörse, Zwischennutzungen oder Pop-up-Geschäfte. Auch mögliche Fördermittel von Land, Bund oder EU sollen aufgezeigt werden. Die Anfrage beschließt noch keine dieser Maßnahmen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .