Verkehrssituation rund um das Badehaus
Eingebracht von CDU
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrssituation im Bereich des Badehauses vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen neu zu bewerten.
Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden: Für die Straße Am Schwimmbad ist zu prüfen, ob aufgrund der Entwicklung des Parks am Badehaus sowie der damit verbundenen veränderten Nutzung und Verkehrssituation eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus sind die bestehenden Geschwindigkeitsanordnungen im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen. Dabei soll insbesondere betrachtet werden, ob die unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen weiterhin sachgerecht, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sinnvoll angeordnet sind. Ziel soll es sein, nicht nachvollziehbare Wechsel zwischen unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu identifizieren und – soweit rechtlich und verkehrlich möglich – eine einheitlichere und für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Regelung zu erreichen.
Die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden möglichen Maßnahmen sind den zuständigen Gremien mitzuteilen.
Sachverhalt
Die Verkehrssituation rund um das Badehaus und die angrenzenden Wohngebiete hat sich in den vergangenen Jahren verändert und wird sich durch die weitere Entwicklung des Bereichs nochmals verändern. Insbesondere mit der Umsetzung des geplanten Parks am Badehaus gewinnt der Bereich rund um die Straße Am Schwimmbad als Aufenthalts- und Freizeitbereich weiter an Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass sich dort künftig verstärkt Fußgänger, Familien und Kinder bewegen werden. Dies sollte zum Anlass genommen werden, die bestehende Verkehrsregelung und insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit neu zu bewerten.
Darüber hinaus zeigt sich auch an anderen Stellen im Stadtgebiet, dass unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen teilweise unmittelbar aufeinanderfolgen. So gilt beispielsweise auf der Traminer Straße Tempo 30 (von 22-6 Uhr), während beim Einfahren in angrenzende Wohnbereiche teilweise wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h besteht. Solche unterschiedlichen Regelungen sollten dort, wo sie aus verkehrsrechtlicher oder verkehrlicher Sicht nicht erforderlich sind, vermieden werden. Geschwindigkeitsregelungen sollten für Verkehrsteilnehmer möglichst klar, nachvollziehbar und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessen sein. Daher soll die aktuelle Entwicklung rund um das Badehaus gleichzeitig zum Anlass genommen werden, die bestehenden Geschwindigkeitsanordnungen im Stadtgebiet grundsätzlich zu betrachten und zu überprüfen, ob diese weiterhin sinnvoll und nachvollziehbar ausgestaltet sind.
Ziel ist eine schlüssige, einheitliche und nachvollziehbare Verkehrsregelung, die sowohl der Verkehrssicherheit als auch den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung trägt.
Einfach erklärt
Der Antrag sieht vor, die Verkehrssituation rund um das Badehaus neu zu bewerten. Der Magistrat soll insbesondere prüfen, ob auf der Straße Am Schwimmbad Tempo 30 angeordnet werden kann. Anlass sind der geplante Park am Badehaus und die erwartete stärkere Nutzung des Bereichs durch Fußgänger, Familien und Kinder.
Zusätzlich sollen die Geschwindigkeitsregelungen im gesamten Stadtgebiet überprüft werden. Dabei geht es vor allem um Wechsel zwischen unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten, die nach Ansicht der Antragsteller teilweise nicht nachvollziehbar sind. Soweit es rechtlich und verkehrlich möglich ist, sollen einheitlichere und verständlichere Regelungen erreicht werden. Die Prüfergebnisse und mögliche Maßnahmen sollen anschließend den zuständigen Gremien mitgeteilt werden. Über konkrete Änderungen der Geschwindigkeitsregelungen wird mit diesem Antrag noch nicht entschieden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .