Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
4. Sitzung
- Mittwoch, 28. Oktober 2026, 19:30 Uhr· tatsächlich 19:30–22:40 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt standen die künftige Baulandentwicklung und mehrere Verkehrsfragen. Die bisherige Vorgehensweise bei neuen Baugebieten wurde aufgehoben; nun soll eine neue Strategie erarbeitet werden. Die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ und weiterer Flächen nördlich von Ober-Roden wird fortgesetzt, möglichst mit weitgehender Kostenübernahme durch einen externen Entwickler. Eine von der FDP beantragte Erweiterung des geplanten Gewerbegebiets nördlich des Germania-Sportplatzes wurde abgelehnt. Beschlossen wurde außerdem, das Verkehrs- und Parkraumkonzept für die Ortskerne von Ober-Roden und Urberach unter Beteiligung der Gewerbetreibenden weiterzuentwickeln. Zu sichereren Schulwegen und zur Verkehrssituation am Badehaus gab es dagegen noch keine Abstimmung. Gegen illegale Müllablagerungen soll geprüft werden, ob sogenannte Müllblitzer rechtssicher und sinnvoll eingesetzt sowie Bußgelder und Kostenforderungen verschärft werden können. Zudem soll die städtische Gefahrenabwehrverordnung überarbeitet werden. Der Antrag für ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Kleintieren wurde nicht abgestimmt und soll neu formuliert werden.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist die Tagesordnung mit den amtlichen Unterlagen.
Tagesordnung · 13 Punkte
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Beratungsverlauf
Die Vorsitzende, Frau Elke Heidelbach, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tages-ordnung ergeben sich keine Einwände. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 26.08.2026 wurden keine Einwände vorgetragen. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
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Beratungsverlauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Uwe Petry vom Planungs-büro VAR+. Herr Petry stellt das Rad- und Fußverkehrskonzept Rödermark vor. Anschließend beantwortet er die Fragen aus dem Gremium. Die Präsentation mit allen Unterlagen wird für den Zeitraum November auch auf der städtischen Homepage eingestellt, so dass Politik und Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen können. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die bisherige Vorgehensweise bei Baugebietsentwicklungen aufzuheben und eine neue Strategie erarbeiten zu lassen. Die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ und weiterer Gewerbeflächen nördlich von Ober-Roden soll fortgesetzt werden, wobei ein externer Entwickler möglichst viele Kosten übernehmen soll. Außerdem sollen Haushaltsmittel für die Vorbereitung und Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens für den „Hainchesbuckel“ bereitgestellt werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Beschlussvorschlag
federführend Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Mit der Darstellung des Sachverhalts bzw. der Begründung besteht Einverständnis. Der Beschluss „Vorgehensweisen/ Vergaben bei Baugebietsentwicklungen“, VO/0055/23, vom 28.03.2023 wird aufgehoben. Die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ sowie weiterer gewerblicher Bauflächen nördlich der Ortslage des Stadtteils Ober-Roden werden fortgesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, eine neue Baulandentwicklungsstrategie zu entwickeln, mit dem Ziel, die Kosten für zukünftige Gebietsentwicklungen so umfassend wie möglich aus dem städtischen Haushalt auf einen externen Entwickler zu verlagern. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vorbereitung und Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens „Hainchesbuckel“ sind bereitzustellen.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 23.08.2023 beschlossen, „dass Baugebietsentwicklungen – bis auf weiteres – durch den Magistrat durchgeführt werden sollen“. Der Grund für diese Entscheidung bestand darin, dass Baulandentwicklungen nicht mehr auf der 2013 geschlossenen „Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung“ der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) übertragen werden konnten, da diese Leistungen als dem Vergaberecht unterfallend eingestuft wurden. Im Rahmen der geplanten Realisierung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 18.07.2023) wurde diese Baulandentwicklungsstrategie einem ersten „Härtetest“ unterzogen. Seitens der Verwaltung wurde (mit externer Unterstützung) das Vergabeverfahren für die Leistungen einer externer Projektsteuerung durchgeführt. Die Beauftragung des Büros Stadtbauplan aus Darmstadt erfolgte am 01.09.2025. In der Folge wurden die Leistungen für die Bodenordnung sowie Bauleitplanung einschließlich erforderlicher Gutachten ausgeschrieben sowie ebenfalls beauftragt. Das Vergabeverfahren für die erforderlichen Erschließungsleistungen wurde vorbereitet. Als erstes Zwischenfazit muss konstatiert werden, dass trotz leistungsfähiger externer Projektsteuerung und externer Planer, die bei der Verwaltung verbleibenden Aufgaben, die zur Verfügung stehenden Ressourcen der involvierten Fachdienste ausreizen bzw. zum Teil übersteigen. Zum anderen zeigte sich (überdeutlich), dass sich die Stadt Rödermark – in ihrer momentanen sowie absehbaren Haushaltssituation – die Finanzierung einer solchen Gesamtmaßnahme nicht „leisten“ kann. Konsequenterweise wurde daher die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ in der gemäß Beschluss vom 28.03.2023 vorgesehenen Art und Weise gestoppt, d.h., die erforderlichen Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt. Ungeachtet dessen besteht der politische Wille unverändert fort, das Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“ sowie weitere gewerbliche Bauflächen nördlich der Ortslage Ober-Rodens zu entwickeln. Es ist daher (abermals) eine alternative Baulandentwicklungsstrategie zu entwickeln. Ziel sollte bzw. muss dabei sein, die Kosten für die Gebietsentwicklung so umfassend wie möglich aus dem städtischen Haushalt auf einen externen Baugebietsentwickler zu verlagern, wobei ein einfaches Zurück zum alten „HLG-Modell“ nicht möglich ist. Seitens der Verwaltung sowie der beauftragten externen Projektsteuerung werden bereits erste Überlegungen hinsichtlich einer alternativen Baulandentwicklungsstrategie angestellt. Diese Überlegungen beinhaltet insbesondere auch die Analyse, welche Leistungen aus den bestehenden Beauftragungen sinnvollerweise noch abgerufen werden sollten, um eine fundierte(re) Grundlage für eine neuerliche Ausschreibung der Leistungen einer Baugebietsentwicklung für das Gewebegebiet „Am Hainchesbuckel“ schaffen zu können. Hierbei sind insbesondere das erforderliche Zielabweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung sowie die Klärung eines möglichen Erfordernisses eines Umbaus des Kreuzungspunktes „Kapellenstraße/ Urberacher Straße“ zu benennen. Für die „Abwicklung“ der bestehenden Beauftragungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens „Hainchesbuckel“ sind – nach derzeitiger überschlägiger Schätzung – voraussichtlich städtische Haushaltsmittel in Höhe von ca. 125.000-150.000 Euro im Haushaltsjahr 2027 erforderlich bzw. bereitzustellen.
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Herr Bürgermeister Rotter erläutert die Vorlage des Magistrates. Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Beraten wurde ein Antrag, die Schulwege in Rödermark auf Gefahrenstellen zu überprüfen und mögliche Verbesserungen wie Tempo 30, sichere Querungen oder Maßnahmen gegen Gehwegparken zu prüfen. Schulen, Elternvertretungen, Polizei und weitere Beteiligte sollten einbezogen und die Ergebnisse mit einer Prioritätenliste vorgelegt werden. Nach kurzer Diskussion fand keine Abstimmung statt.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, die Schulwegsicherheit im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der erweiterten Handlungsmöglichkeiten nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) systematisch zu überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss die Ergebnisse vorzulegen. Dabei sollen insbesondere: 1. die bestehenden Schulwegepläne sowie bekannte Gefahren- und Konfliktstellen an den Rödermärker Schulen zusammengetragen und aktualisiert werden, 2. Straßenabschnitte identifiziert werden, die als hochfrequentierte Schulwege im Sinne der geltenden Regelungen in Betracht kommen, 3. für diese Abschnitte geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sinnvoll und rechtlich möglich sind, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, sichere Querungsmöglichkeiten, Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Maßnahmen gegen Gehwegparken sowie gegebenenfalls Hol- und Bringzonen, 4. Hinweise der Schulen, Elternvertretungen, Polizei sowie weiterer relevanter Akteure in die Bewertung einbezogen werden, 5. bei Straßen, für die die Stadt nicht selbst zuständig ist, notwendige Maßnahmen mit den zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Straßenbaubehörden abgestimmt oder dort beantragt werden, 6. kurzfristig umsetzbare Maßnahmen von baulichen beziehungsweise investiven Maßnahmen unterschieden und nach Sicherheitswirkung, Aufwand und Umsetzbarkeit priorisiert werden. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss zusammen mit einer Prioritätenliste und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgestellt werden.
Sachverhalt
Hintergrund sind die erweiterten Handlungsmöglichkeiten nach StVO und VwV-StVO, insbesondere für Tempo 30 entlang hochfrequentierter Schulwege.
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Nach kurzer Diskussion erfolgt keine Abstimmung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt zu prüfen, ob sogenannte Müllblitzer in Rödermark rechtssicher und sinnvoll eingesetzt werden können. Untersucht werden sollen unter anderem Datenschutz, Technik, mögliche Standorte, Erfahrungen anderer Kommunen, Kosten und ein begrenztes Pilotprojekt. Außerdem soll geprüft werden, ob Bußgelder für illegale Müllablagerungen rechtlich angehoben und konsequenter ausgeschöpft sowie Verursachern die Reinigungs- und Entsorgungskosten auferlegt werden können. Die Ergebnisse und gegebenenfalls notwendige Änderungen städtischer Regelungen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte „Müllblitzer“ bzw. „Wildmüllblitzer“ zur Feststellung und Verfolgung illegaler Müllablagerungen im öffentlichen Raum in Rödermark eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden: Rechtliche und datenschutzrechtliche Voraussetzungen: Es ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein solches System im öffentlichen Raum eingesetzt werden kann und wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen gewährleistet wird. Technische Ausgestaltung: Es ist darzustellen, wie die derzeit verfügbaren Systeme funktionieren, insbesondere hinsichtlich einer KI-gestützten Erkennung von Ablagevorgängen, einer lediglich anlassbezogenen Speicherung von Bildsequenzen sowie der Verpixelung beziehungsweise Löschung nicht benötigter Bilddaten. Mögliche Einsatzorte: Es soll geprüft werden, an welchen bekannten Schwerpunkten illegaler Müllablagerungen in Rödermark ein Einsatz grundsätzlich sinnvoll und rechtlich möglich wäre und ob hierfür eher mobile oder fest installierte Systeme in Betracht kommen. Wirksamkeit und Erfahrungen anderer Kommunen: Die bisherigen Erkenntnisse aus Kommunen, die entsprechende Systeme bereits erproben oder einsetzen, insbesondere Offenbach am Main und Bad Nauheim, sollen ausgewertet und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf Rödermark betrachtet werden. Kosten und Personalaufwand: Es sollen die voraussichtlichen einmaligen und laufenden Kosten für Anschaffung beziehungsweise Miete, Installation, Betrieb und Wartung sowie der zusätzliche Personalaufwand für Sichtung, rechtliche Bewertung und weitere Bearbeitung möglicher Verstöße dargestellt werden. Pilotprojekt: Es soll geprüft werden, ob – bei positivem Ergebnis der vorgenannten Prüfung – zunächst ein zeitlich und räumlich begrenzter Pilotbetrieb an einem geeigneten Standort in Rödermark sinnvoll wäre. Anhebung und konsequente Ausschöpfung der Bußgelder: Weitergehend wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, inwieweit die in der Stadt Rödermark für illegale Müllablagerungen geltenden Bußgeldrahmen auf das rechtlich höchstmögliche Niveau angehoben werden können. Soweit hierfür eine Änderung städtischer Satzungen oder sonstiger Regelungen erforderlich und rechtlich zulässig ist, ist der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Änderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie bei festgestellten Verstößen der jeweils zulässige Bußgeldrahmen unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes konsequent ausgeschöpft werden kann. Zusätzlich sollen den Verursachern, soweit rechtlich möglich, die durch die Beseitigung und Entsorgung des illegal abgelagerten Mülls entstehenden Kosten auferlegt werden.
Sachverhalt
Illegale Müllablagerungen stellen Kommunen regelmäßig vor das Problem, dass Verursacher nur schwer festgestellt werden können. Neben den Auswirkungen auf das Stadtbild entstehen Aufwand und Kosten für Kontrolle, Reinigung und Entsorgung. Inzwischen erproben mehrere hessische Kommunen technische Systeme zur anlassbezogenen Dokumentation illegaler Müllablagerungen. Neben einer verbesserten Ermittlung der Verursacher muss illegale Müllentsorgung auch spürbare finanzielle Konsequenzen haben. Wer Abfälle bewusst auf Kosten der Allgemeinheit illegal entsorgt, soll nicht dadurch begünstigt werden, dass die möglichen Sanktionen nur teilweise ausgeschöpft werden. Daher sollen die bestehenden Bußgeldregelungen überprüft und, soweit rechtlich zulässig, auf das höchstmögliche Niveau angehoben werden. Zugleich sollen Verursacher möglichst umfassend an den tatsächlich entstehenden Reinigungs- und Entsorgungskosten beteiligt werden.
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Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 6 aufgerufen, aber getrennt abgestimmt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat wurde beauftragt zu prüfen, ob sogenannte Müll-Blitzer gegen illegale Müllablagerungen eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere Datenschutz, mögliche Einsatzorte, Wirksamkeit sowie zusätzlicher Personalaufwand und Kosten untersucht werden. Der Antrag wurde gemeinsam mit TOP 5 beraten, aber getrennt und unverändert beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, die Installation von sogenannten Müll-Blitzern zu prüfen.
Sachverhalt
Hierbei handelt es sich um KI gesteuerte Systeme. Es geht um eine moderne Form der Videoüberwachung mit I. Die Kamera erfasst Videobilder ausschließlich lokal im Arbeitsspeicher. Wenn die Software das Abstellen eines Gegenstandes erfasst, wird eine kurze Videosequenz dauerhaft verschlüsselt auf dem System gespeichert. Es kann dann eine konkrete Tatanalyse stattfinden. Insbesondere sollten folgende Fragestellungen geprüft werden: Sind bei diesem System der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte gesichert? Wo und wie kann dieses System eingesetzt werden. Welche Effektivität hat dieses System Welche zusätzlichen Aufwendungen, auch an Personalaufwendungen enstehen? Welche Kosten sind insgesamt zu erwarten: Es wird um Prüfung gebeten.
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Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 5 aufgerufen, aber getrennt abgestimmt
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP beantragte, die Planungen für das Gewerbegebiet nördlich des Germania-Sportplatzes über die bisher vorgesehenen rund 3,9 Hektar hinaus auszuweiten. Dafür sollten angrenzende Flächen geprüft, Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt und die nötigen Planungsverfahren vorbereitet werden. Nach kurzer Beratung lehnte die Stadtverordnetenversammlung den Antrag ab.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für das Gewerbegebiet „Nördlich Germania“ mit dem Ziel weiterzuführen, die größtmögliche zusammenhängende Gewerbefläche zu entwickeln. Dabei soll die bisher vorgesehene Fläche von rund 3,9 ha nicht als abschließende Größe angesehen werden. Vielmehr sind auch die angrenzenden Flächen daraufhin zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Erweiterung des Gewerbegebietes sinnvoll und strukturiert möglich ist. Der Magistrat soll gemeinsam mit den zuständigen Stellen prüfen, welche maximale Flächenausweisung regionalplanerisch und bauleitplanerisch erreicht werden kann. Das hierfür erforderliche Verfahren ist entsprechend vorzubereiten und einzuleiten. Die Stadt soll frühzeitig mit den Eigentümern der in Betracht kommenden Grundstücke Gespräche über einen möglichen Erwerb bzw. eine Flächensicherung aufnehmen. Bei der weiteren Planung ist darauf zu achten, dass ausreichend Fläche für die Erweiterung bereits in Rödermark ansässiger Unternehmen zur Verfügung steht. Darüber hinaus sollen auch Möglichkeiten für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe geschaffen werden. Dem zuständigen Ausschuss ist zeitnah darzustellen, welche Gesamtfläche nördlich Germania unter Einbeziehung der angrenzenden geeigneten Flächen maximal als Gewerbefläche entwickelt werden könnte und welche Schritte hierfür notwendig sind.
Sachverhalt
Rödermark braucht Gewerbeflächen. Die Möglichkeiten, neue Gewerbegebiete auszuweisen, sind begrenzt. Umso wichtiger ist es, bei den Flächen, die grundsätzlich für eine gewerbliche Entwicklung in Frage kommen, nicht von vornherein auf mögliche Entwicklungsmöglichkeiten zu verzichten. Mit dem Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes besteht die Möglichkeit, ein zusammenhängendes Gewerbegebiet zu entwickeln und damit neue Perspektiven für den Wirtschaftsstandort Rödermark zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat dazu am 16.02.2021 mit großer Mehrheit beschlossen[1]: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist der Beschluss, welcher in der Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 gefasst wurde (Mag. Vorlage/ Fortschreibung Regionaler Flächennutzungsplan). Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen. Die bislang vorgesehene Fläche von rund 3,9 ha soll dabei nicht als Obergrenze betrachtet werden. Wenn an diesem Standort eine gewerbliche Entwicklung grundsätzlich möglich ist, soll die Stadt auch prüfen, welche darüberhinausgehenden Flächen sinnvoll einbezogen werden können. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, sämtliche Flächen kurzfristig zu bebauen. Vielmehr soll zunächst die fundierte planerische Grundlage geschaffen werden, damit die spätere Entwicklung dann in einzelnen Bauabschnitten zügig und entsprechend dem Bedarf erfolgen kann. Gerade für bereits in Rödermark ansässige Unternehmen sind Erweiterungsmöglichkeiten wichtig. Unternehmen, die sich am Standort entwickeln wollen, sollten diese Möglichkeit auch in Rödermark erhalten. Gleichzeitig braucht die Stadt auch Flächen, um neue Betriebe anzusiedeln. Eine Erweiterung der Gewerbeflächen schafft zudem zusätzliche Arbeitsplätze und stärkt die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt. Es ist deshalb notwendig, jetzt die größtmögliche Fläche planerisch zu untersuchen und zu sichern, anstatt die mögliche Entwicklung bereits heute auf die bisher vorgesehenen rund 3,9 ha zu begrenzen. Der Magistrat soll deshalb alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Gewerbeflächen nördlich Germania möglichst umfassend und zügig zu entwickeln. [1]VO/0031/21 - Zustimmung: CDU (12), SPD (4), FWR (4), FDP (3) | Ablehnung: AL/Die Grünen (9) | Enthaltung: Fraktionslos (1)
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Herr Hans Gensert erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, das Verkehrs- und Parkraumkonzept für die Ortskerne von Ober-Roden und Urberach zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen unter Beteiligung der örtlichen Gewerbetreibenden unter anderem Parkmöglichkeiten, Parkzeiten, Geschwindigkeitsregelungen und mögliche Verkehrsberuhigungen geprüft werden, besonders in der Pfarrgasse in Ober-Roden. Der Antrag wurde nach kurzer Beratung unverändert beschlossen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Verkehrs- und Parkraumkonzept in den innerörtlichen Bereichen Rödermarks zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Überarbeitung der Parkraumkonzepte Das bestehende Parkraumkonzept für die Ortskerne von Ober-Roden und Urberach ist zu überprüfen und an die aktuellen sowie zukünftigen Gegebenheiten anzupassen. Dabei sollen die vorhandenen Parkmöglichkeiten, deren Auslastung sowie die bestehenden Parkzeitregelungen betrachtet werden. Die örtlichen Gewerbetreibenden sind in die Überprüfung einzubeziehen. Insbesondere soll geprüft werden, an welchen Standorten eine Anpassung beziehungsweise Verlängerung der zulässigen Parkdauer sinnvoll und umsetzbar ist. 2. Überprüfung der Verkehrs- und Geschwindigkeitsregelungen Im Rahmen der Überarbeitung ist zu prüfen, welche Straßen und Straßenabschnitte einer Anpassung der bestehenden Geschwindigkeitsregelungen bedürfen und welche Bereiche für eine stärkere Verkehrsberuhigung beziehungsweise die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich geeignet sind. Hierbei soll insbesondere die Pfarrgasse in Ober-Roden betrachtet und geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dort eine Verkehrsberuhigung umgesetzt werden kann. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen sind durch den Fachbereich umzusetzen und den Gremien entsprechend mitzuteilen.
Sachverhalt
Die Verkehrs- und Parkraumsituation in den Ortskernen von Ober-Roden und Urberach hat sich in den vergangenen Jahren verändert und wird sich durch verschiedene städtebauliche Entwicklungen weiter verändern. In Ober-Roden entsteht durch die Entwicklung der neuen Parkmöglichkeiten auf dem ehemaligen Parkplatz im Bereich der Kulturhalle, die weiteren Veränderungen und Entwicklungen im Ortskern sowie die Entwicklung und Bebauung des Sparkassenareals ein gegenüber der bisherigen Situation verändertes Gefüge. Die Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage die bisherigen Parkregelungen entstanden sind, haben sich damit teilweise erheblich verändert beziehungsweise werden sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Auch im Stadtteil Urberach haben städtebauliche Veränderungen Auswirkungen auf die Verkehrs- und Parkraumsituation. Insbesondere durch die Umgestaltung der Bahnhofstraße und der Bachgasse haben sich die bisherigen Gegebenheiten verändert. Diese Entwicklungen sollten zum Anlass genommen werden, auch dort die vorhandenen Parkmöglichkeiten, deren Nutzung und die bestehenden Parkregelungen neu zu bewerten. Die Veränderungen in beiden Ortskernen machen eine gesamtheitliche Betrachtung erforderlich. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die vorhandenen Parkmöglichkeiten und die bestehenden zeitlichen Beschränkungen noch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen oder ob an geeigneten Stellen längere Parkzeiten ermöglicht werden können. Gerade für die Gewerbetreibenden in den Ortskernen ist eine gute Erreichbarkeit von großer Bedeutung. Deshalb sollen deren Erfahrungen und Anforderungen unmittelbar in die Überprüfung einbezogen werden. Gleichzeitig sind die Interessen der Anwohner sowie die weitere Entwicklung und Aufenthaltsqualität der Ortskerne zu berücksichtigen. Neben dem Parkraum haben sich auch die Anforderungen an die Verkehrsführung verändert. Unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen sowie die städtebauliche Entwicklung der Ortskerne machen es sinnvoll, die bestehenden Regelungen auf ihre heutige Zweckmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen. Dabei soll insbesondere betrachtet werden, welche Straßen aufgrund ihrer Lage und Funktion stärker verkehrsberuhigt werden können. Dies betrifft insbesondere die Pfarrgasse in Ober-Roden. Eine mögliche Verkehrsberuhigung könnte dort zu einer Aufwertung des unmittelbaren Ortskerns und einer höheren Aufenthaltsqualität beitragen. Ziel ist es, die Verkehrs- und Parkraumsituation in beiden Ortskernen an die veränderten Gegebenheiten anzupassen und gemeinsam mit den Gewerbetreibenden Lösungen zu entwickeln, die Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Parkmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität sinnvoll miteinander verbinden.
Ganze Vorlage DS/284/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Herr Brößler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Vor der Abstimmung erfolgt eine kurze Diskussion.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung zu überarbeiten und einen Katalog mit Regelsätzen für einzelne Ordnungswidrigkeiten zu erstellen. Vorgesehen sind außerdem neue Regelungen gegen Spucken im öffentlichen Raum, zur Sicherung herabfallgefährdeter Gegenstände und zum Konsum von E-Zigaretten auf öffentlich zugänglichen Spiel- und Schulflächen. Die ausgearbeiteten Änderungen müssen der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark weiterzuentwickeln und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Änderung sowie einen ergänzenden Tatbestands- und Bußgeldkatalog zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass Verfahren nach anderen Vorschriften eingeleitet werden (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Strafgesetzbuch), wenn in diesen Verfahren schärfere Strafen zu erwarten sind. Einführung eines Tatbestands- und Bußgeldkatalogs Der Magistrat wird beauftragt, für die Ordnungswidrigkeiten nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark einen Tatbestands- und Bußgeldkatalog mit konkreten Regelsätzen für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten zu erarbeiten. Für jeden in § 15 der Gefahrenabwehrverordnung aufgeführten Ordnungswidrigkeitstatbestand soll grundsätzlich ein eigener Regelsatz festgelegt werden. Die bestehende Gefahrenabwehrverordnung sieht zahlreiche einzelne Ordnungswidrigkeiten vor und ermöglicht deren Ahndung mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Bei der Festlegung der Regelsätze sollen insbesondere die Schwere des Verstoßes, eine mögliche Gefährdung Dritter, die Auswirkungen auf das Stadtbild und öffentliche Einrichtungen sowie der mit der Beseitigung oder Schadensbehebung verbundene Aufwand berücksichtigt werden. Regelsätze und Einzelfallentscheidung Die festgelegten Beträge sollen als Regelsätze für den Regelfall beziehungsweise einen Erstverstoß dienen. Bei Wiederholungsverstößen, vorsätzlichem Handeln, einer besonderen Gefährdung Dritter, erheblichen Schäden oder sonstigen erschwerenden Umständen soll innerhalb des gesetzlich zulässigen Bußgeldrahmens eine entsprechend höhere Geldbuße festgesetzt werden können. Ebenso soll bei besonders gelagerten Einzelfällen eine begründete Abweichung vom Regelsatz möglich bleiben. Aufnahme eines Verbots des Spuckens im öffentlichen Raum Die Gefahrenabwehrverordnung soll um ein ausdrückliches Verbot des Spuckens im öffentlichen Raum ergänzt werden. Hierzu soll insbesondere geregelt werden: „Das Spucken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist untersagt." Der Verstoß ist als Ordnungswidrigkeit in § 15 aufzunehmen und im Tatbestands- und Bußgeldkatalog mit einem entsprechenden Regelsatz zu versehen. Aufnahme einer Regelung zur Sicherung von Gegenständen Die Gefahrenabwehrverordnung soll um eine Vorschrift zur Sicherung von Gegenständen ergänzt werden, von denen durch Herabfallen eine Gefahr für Personen oder Tiere im öffentlichen Raum ausgehen kann. Die Regelung soll insbesondere Gegenstände auf Balkonen, Simsen, Fensterbrettern, Mauervorsprüngen und vergleichbaren Stellen erfassen. Eine entsprechende Regelung soll sinngemäß lauten: „Auf Balkonen, Fensterbrettern, Mauervorsprüngen und vergleichbaren Stellen abgestellte, aufgehängte oder angebrachte Gegenstände sind gegen das Herabfallen auf öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Anlagen zu sichern, wenn aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Gewichts oder ihrer Anbringung beim Herabfallen eine Gefahr für Personen oder Tiere entstehen kann.“ Ein Verstoß gegen diese Sicherungspflicht ist ebenfalls als Ordnungswidrigkeit in § 15 aufzunehmen und im Tatbestands- und Bußgeldkatalog mit einem entsprechenden Regelsatz zu versehen. Erweiterung von § 9 Abs. 1 um E-Zigaretten Im Zuge der Überarbeitung wird der Magistrat beauftragt, § 9 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung um E-Zigaretten und vergleichbare elektronische Inhalationsprodukte zu erweitern. Der Absatz soll künftig sinngemäß lauten: § 9 Abs. 1 - Gefährdendes Verhalten „Es ist verboten, auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Spielparks und Skateparks oder auf Schulhöfen, soweit sie allgemein zugänglich sind, alkoholische Getränke zu verzehren, Tabak, elektronische Zigaretten oder Tabakerhitzer zu konsumieren oder anderen zum Verzehr oder zum Konsum zu überlassen." Bislang nennt § 9 Abs. 1 ausdrücklich alkoholische Getränke und den Konsum von Tabak. Der zugehörige Ordnungswidrigkeitstatbestand in § 15 ist entsprechend anzupassen. Orientierung an anderen Kommunen Bei der Erarbeitung des Tatbestands- und Bußgeldkatalogs sollen die Erfahrungen und Regelungen vergleichbarer Kommunen des Landkreis Offenbach berücksichtigt werden. Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung Der erarbeitete Tatbestands- und Bußgeldkatalog sowie die erforderlichen Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark enthält bereits umfangreiche Regelungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. § 15 definiert eine Vielzahl konkreter Ordnungswidrigkeiten. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Eine konkrete Zuordnung von Regelsätzen zu den einzelnen Ordnungswidrigkeiten würde die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung bei der Ahndung von Verstößen deutlich verbessern. Bürgerinnen und Bürger könnten unmittelbar nachvollziehen, mit welchen Konsequenzen bei einem bestimmten Verstoß zu rechnen ist. Gleichzeitig erhalten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine klare und einheitliche Grundlage für den Vollzug. Ein solcher Katalog schafft dabei keinen starren Automatismus. Vielmehr sollen die festgelegten Beträge Regelsätze darstellen, von denen bei besonderen Umständen begründet abgewichen werden kann. Damit können sowohl die Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle als auch die notwendige Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls gewährleistet werden. Zielsetzung Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark konkreter, transparenter und zeitgemäßer ausgestaltet. Ein Tatbestands- und Bußgeldkatalog ermöglicht eine nachvollziehbare und einheitliche Ahndung von Verstößen.
Ganze Vorlage DS/285/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeratungsverlauf
Herr Brößler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Vor der Abstimmung erfolgt eine kurze Diskussion
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Fraktion AL/Die Grünen beantragte, den Magistrat mit einem nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter auf öffentlichen, städtischen und privaten Grünflächen zu beauftragen, um insbesondere Igel und andere Kleintiere zu schützen. Nach kurzer Beratung wurde nicht abgestimmt; der Antrag wird umformuliert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt eine Allgemeinverfügung zu einem nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter auf allen öffentlichen, städtischen und privaten Grünflächen für die Stadt Rödermark zu erlassen. Von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung wird der Einsatz solcher Geräte untersagt. Der Einsatz von Mährobotern wird somit nicht verboten, sondern lediglich zum Schutz von Kleintieren insb. Igeln eingeschränkt.
Sachverhalt
Die Empfehlung des Landkreises Offenbach zum freiwilligen Verzicht auf den Einsatz in Nachtstunden reicht nicht aus. Eine deutliche Reduzierung der stetig steigenden Zahl von Wildunfällen bei Igeln (z.B. plus über 20 pro Jahr in Rodgau) und anderen Kleintieren muss das Ziel sein. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Die meisten Verletzungen bleiben unbemerkt, da sich Igel in ein Versteck zurückziehen und dort qualvoll verenden. Die Wildtierauffangstationen (z.B. Rodgau, Neu-Isenburg) und regionale Tierärzte würden deutlich entlastet. Auch der NABU Vorsitzende des Landkreises Offenbach, Dr. Werner, unterstützt mit allen Ortsvereinen den Beschlussantrag ausdrücklich. Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter ist inzwischen in vielen Städten und Landkreisen umgesetzt worden, Beispiele sind die Stadt Hanau, Marburg, Landkreis Gießen, Marburg-Biedenkopf, Bergstraße, Kassel etc. Viele weitere Städte und Kreise prüfen derzeit und der hessische Städtetag empfiehlt ebenfalls inzwischen ein nächtliches Fahrverbot. Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang – nicht fährt. Mit der neuen Verfügung möchte die Stadt Rödermark einen Beitrag zum Schutz heimischer Wildtiere leisten und gleichzeitig für einen verantwortungsvollen Einsatz von Mährobotern sensibilisieren. Grundlage der Allgemeinverfügung sind die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Bei der Kontrolle und Umsetzung des „Nachtfahrverbots“ für Mähroboter geht es nicht um nachbarschaftliche Denunziation, sondern es steht vor allem die Sensibilisierung der Menschen für den Tier- und Naturschutz im Vordergrund: Sollten Verstöße bekannt werden, soll zunächst mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen werden. Im äußersten Fall kann ein Verstoß jedoch ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit erheblichen Bußgeldern oder gar ein Strafverfahren zur Folge haben. Mähroboter werden in privaten Gärten zunehmend zur Unterstützung bei der Gartenpflege eingesetzt. Sie zerstören durch regelmäßigen Einsatz einerseits die natürliche Pflanzen- und Insektenvielfalt und gleichzeitig geht von den Geräten eine große Gefahr für wildlebende Tiere aus: Besonders betroffen sind Kleinsäuger wie Igel, aber auch Amphibien und verschiedene Insektenarten. Diese Tiere können durch die scharfen Klingen selbstständig fahrender Mähroboter so stark verletzt werden, dass sie in den meisten Fällen an ihren Verletzungen sterben. Besonders für Igel stellen Mähroboter eine zusätzliche erhebliche Gefahr dar. Untersuchungen verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen zeigen, dass Mähroboter die Tiere nur selten als Hindernis erkennen. 2023 wurden in einer Studie 18 Mähroboter getestet. Keines der Geräte hat im Gras liegende Igel (Kadaver) als Hindernis erkannt. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sammelt beispielsweise seit September 2022 systematisch Daten zu Igelverletzungen durch Mähroboter. Seit Frühjahr 2023 verzeichnen die Forschenden demnach einen Anstieg der Fälle um 30 bis 50 Prozent. Da Igel über keinen Fluchtreflex verfügen, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen, sind sie den Messern zumeist schutzlos ausgeliefert. Die Folgen sind Verstümmelungen ihrer Beine, ihrer Schnauze und tiefe Schnittwunden – Verletzungen, die der Kleinsäuger in aller Regel nicht überlebt. Zieht sich ein schwerverletzter Igel mit letzter Kraft in sein Versteck zurück, kommt für ihn jegliche Hilfe zu spät oder bleibt gänzlich aus. Der heimische Igel gehört zu den besonders geschützten Arten Der Westeuropäische Igel gehört zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Da seine Bestände immer stärker zurückgehen, hat ihn die Weltnaturschutzorganisation „IUCN“ im Jahr 2024 in die Kategorie „potenziell gefährdet“ auf der Internationalen Roten Liste gefährdeter Arten aufgenommen. Auch auf der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands wird er in der Kategorie „Vorwarnliste“ geführt. Zu den Ursachen des erheblichen Rückganges des Bestandes zählen die Gefahren des Straßenverkehrs, eine starke Zerschneidung der Landschaft durch Zäune und Mauern, ungesicherte Schächte, der starke Rückgang der Insektenzahlen und ein verringertes Angebot geeigneter natürlicher Lebensräume. Letzteres führt dazu, dass Igel in menschlich geprägte Lebensräume ausweichen, wo ihnen die häufig unterschätzte Gefahr der Gartenmaschinen droht.
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Herr Gerl erläutert den Antrag der Fraktion AL/Die Grünen. Nach kurzer Diskussion erfolgt keine Abstimmung. Der Antrag wird umformuliert.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die CDU-Fraktion beantragte eine Prüfung der Verkehrssituation rund um das Badehaus. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob in der Straße Am Schwimmbad Tempo 30 möglich ist und ob die Geschwindigkeitsregelungen im gesamten Stadtgebiet einheitlicher gestaltet werden können. Nach kurzer Beratung wurde der Antrag umformuliert; eine Abstimmung fand nicht statt.
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Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrssituation im Bereich des Badehauses vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen neu zu bewerten. Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden: Für die Straße Am Schwimmbad ist zu prüfen, ob aufgrund der Entwicklung des Parks am Badehaus sowie der damit verbundenen veränderten Nutzung und Verkehrssituation eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus sind die bestehenden Geschwindigkeitsanordnungen im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen. Dabei soll insbesondere betrachtet werden, ob die unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen weiterhin sachgerecht, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sinnvoll angeordnet sind. Ziel soll es sein, nicht nachvollziehbare Wechsel zwischen unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu identifizieren und – soweit rechtlich und verkehrlich möglich – eine einheitlichere und für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Regelung zu erreichen. Die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden möglichen Maßnahmen sind den zuständigen Gremien mitzuteilen.
Sachverhalt
Die Verkehrssituation rund um das Badehaus und die angrenzenden Wohngebiete hat sich in den vergangenen Jahren verändert und wird sich durch die weitere Entwicklung des Bereichs nochmals verändern. Insbesondere mit der Umsetzung des geplanten Parks am Badehaus gewinnt der Bereich rund um die Straße Am Schwimmbad als Aufenthalts- und Freizeitbereich weiter an Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass sich dort künftig verstärkt Fußgänger, Familien und Kinder bewegen werden. Dies sollte zum Anlass genommen werden, die bestehende Verkehrsregelung und insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit neu zu bewerten. Darüber hinaus zeigt sich auch an anderen Stellen im Stadtgebiet, dass unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen teilweise unmittelbar aufeinanderfolgen. So gilt beispielsweise auf der Traminer Straße Tempo 30 (von 22-6 Uhr), während beim Einfahren in angrenzende Wohnbereiche teilweise wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h besteht. Solche unterschiedlichen Regelungen sollten dort, wo sie aus verkehrsrechtlicher oder verkehrlicher Sicht nicht erforderlich sind, vermieden werden. Geschwindigkeitsregelungen sollten für Verkehrsteilnehmer möglichst klar, nachvollziehbar und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessen sein. Daher soll die aktuelle Entwicklung rund um das Badehaus gleichzeitig zum Anlass genommen werden, die bestehenden Geschwindigkeitsanordnungen im Stadtgebiet grundsätzlich zu betrachten und zu überprüfen, ob diese weiterhin sinnvoll und nachvollziehbar ausgestaltet sind. Ziel ist eine schlüssige, einheitliche und nachvollziehbare Verkehrsregelung, die sowohl der Verkehrssicherheit als auch den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung trägt.
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Herr Brößler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Nach kurzer Diskussion erfolgt keine Abstimmung. Der Antrag wird umformuliert.
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Beratungsverlauf
Herr Bürgermeister Rotter beantwortet die FDP-Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung DS/306/26 Sachstand der Prüfung zur Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark.
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Beratungsverlauf
Herr Gerl teilt mit, dass er und Frau Rüger die Vertreter der Stadt Rödermark im Wasser-verband Gersprenzgebiet sind. Weitere Mitteilungen und Anfragen sind wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich.
Anwesenheit
Aus der Niederschrift: 29 von 35 verzeichneten Personen anwesend — inklusive Magistrat, Schriftführung und Verwaltung.
- CDU 7 von 10
- AL/Die Grünen 6 von 7
- SPD 3 von 4
- FDP 3 von 3
- AfD 2 von 3
- FWR 3 von 3
- Ohne Fraktion 5 von 5
Verlauf
- Sitzung erfasst · 11. Sep. 2026
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- Sitzung fand statt · 28. Okt. 2026
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Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 05.11.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich · PDF, 143 KB