DS/282/26 Antrag In Beratung Bauen & Stadtentwicklung

Gewerbegebiet nördlich Germania

Eingebracht von FDP

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

die Planungen für das Gewerbegebiet „Nördlich Germania“ mit dem Ziel weiterzuführen, die größtmögliche zusammenhängende Gewerbefläche zu entwickeln.

Dabei soll die bisher vorgesehene Fläche von rund 3,9 ha nicht als abschließende Größe angesehen werden. Vielmehr sind auch die angrenzenden Flächen daraufhin zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Erweiterung des Gewerbegebietes sinnvoll und strukturiert möglich ist.

Der Magistrat soll gemeinsam mit den zuständigen Stellen prüfen, welche maximale Flächenausweisung regionalplanerisch und bauleitplanerisch erreicht werden kann. Das hierfür erforderliche Verfahren ist entsprechend vorzubereiten und einzuleiten.

Die Stadt soll frühzeitig mit den Eigentümern der in Betracht kommenden Grundstücke Gespräche über einen möglichen Erwerb bzw. eine Flächensicherung aufnehmen.

Bei der weiteren Planung ist darauf zu achten, dass ausreichend Fläche für die Erweiterung bereits in Rödermark ansässiger Unternehmen zur Verfügung steht. Darüber hinaus sollen auch Möglichkeiten für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe geschaffen werden.

Dem zuständigen Ausschuss ist zeitnah darzustellen, welche Gesamtfläche nördlich Germania unter Einbeziehung der angrenzenden geeigneten Flächen maximal als Gewerbefläche entwickelt werden könnte und welche Schritte hierfür notwendig sind.

Sachverhalt

Rödermark braucht Gewerbeflächen. Die Möglichkeiten, neue Gewerbegebiete auszuweisen, sind begrenzt. Umso wichtiger ist es, bei den Flächen, die grundsätzlich für eine gewerbliche Entwicklung in Frage kommen, nicht von vornherein auf mögliche Entwicklungsmöglichkeiten zu verzichten.

Mit dem Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes besteht die Möglichkeit, ein zusammenhängendes Gewerbegebiet zu entwickeln und damit neue Perspektiven für den Wirtschaftsstandort Rödermark zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat dazu am 16.02.2021 mit großer Mehrheit beschlossen[1]:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist der Beschluss, welcher in der Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 gefasst wurde (Mag. Vorlage/ Fortschreibung Regionaler Flächennutzungsplan).

Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen.

Einfach erklärt

Der Antrag fordert, die Planungen für das Gewerbegebiet „Nördlich Germania“ fortzuführen und dabei eine möglichst große zusammenhängende Gewerbefläche zu prüfen. Die bisher vorgesehenen rund 3,9 Hektar sollen keine feste Obergrenze sein. Deshalb soll der Magistrat untersuchen, ob und in welchem Umfang angrenzende Flächen einbezogen werden können und welche maximale Fläche nach den geltenden Planungen möglich ist.

Die nötigen Verfahren sollen vorbereitet und eingeleitet werden. Zudem soll die Stadt frühzeitig mit Grundstückseigentümern über einen möglichen Kauf oder eine Sicherung der Flächen sprechen. Vorgesehen werden sollen Flächen sowohl für Erweiterungen bereits ansässiger Unternehmen als auch für neue Betriebe. Eine kurzfristige Bebauung aller Flächen ist laut Antrag nicht beabsichtigt; die Entwicklung soll später bedarfsgerecht in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Der zuständige Ausschuss soll zeitnah über die maximal mögliche Gesamtfläche und die erforderlichen Schritte informiert werden.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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