Allgemeinverfügung zu einem nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter
Eingebracht von AL/Die Grünen,Jakob Lange,Gerhard Schickel
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt eine Allgemeinverfügung zu einem nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter auf allen öffentlichen, städtischen und privaten Grünflächen für die Stadt Rödermark zu erlassen. Von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung wird der Einsatz solcher Geräte untersagt. Der Einsatz von Mährobotern wird somit nicht verboten, sondern lediglich zum Schutz von Kleintieren insb. Igeln eingeschränkt.
Sachverhalt
Die Empfehlung des Landkreises Offenbach zum freiwilligen Verzicht auf den Einsatz in Nachtstunden reicht nicht aus. Eine deutliche Reduzierung der stetig steigenden Zahl von Wildunfällen bei Igeln (z.B. plus über 20 pro Jahr in Rodgau) und anderen Kleintieren muss das Ziel sein. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Die meisten Verletzungen bleiben unbemerkt, da sich Igel in ein Versteck zurückziehen und dort qualvoll verenden. Die Wildtierauffangstationen (z.B. Rodgau, Neu-Isenburg) und regionale Tierärzte würden deutlich entlastet. Auch der NABU Vorsitzende des Landkreises Offenbach, Dr. Werner, unterstützt mit allen Ortsvereinen den Beschlussantrag ausdrücklich.
Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter ist inzwischen in vielen Städten und Landkreisen umgesetzt worden, Beispiele sind die Stadt Hanau, Marburg, Landkreis Gießen, Marburg-Biedenkopf, Bergstraße, Kassel etc. Viele weitere Städte und Kreise prüfen derzeit und der hessische Städtetag empfiehlt ebenfalls inzwischen ein nächtliches Fahrverbot.
Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang – nicht fährt.
Mit der neuen Verfügung möchte die Stadt Rödermark einen Beitrag zum Schutz heimischer Wildtiere leisten und gleichzeitig für einen verantwortungsvollen Einsatz von Mährobotern sensibilisieren.
Einfach erklärt
Der Antrag sieht vor, den Magistrat mit einer Allgemeinverfügung zu beauftragen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern in Rödermark untersagt. Das Verbot soll für öffentliche, städtische und private Grünflächen gelten – von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Tagsüber bliebe der Einsatz erlaubt.
Die Antragsteller begründen die Einschränkung mit dem Schutz von Igeln und anderen Kleintieren. Diese würden von Mährobotern häufig nicht als Hindernis erkannt und könnten durch deren Klingen schwer oder tödlich verletzt werden. Ein freiwilliger Verzicht, wie ihn der Landkreis Offenbach empfiehlt, reicht nach Ansicht der Antragsteller nicht aus. Sie verweisen außerdem auf steigende Fallzahlen verletzter Igel und ähnliche Verbote in anderen Städten und Landkreisen.
Bei bekannt gewordenen Verstößen soll zunächst Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufgenommen werden. Im äußersten Fall könnten laut Antrag ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit erheblichen Bußgeldern oder ein Strafverfahren folgen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .