DS/286/26 Beschlussvorlage In Beratung Bauen & Stadtentwicklung

Grundsatzbeschluss Baulandentwicklung

Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 6 - Stadtentwicklung

Beschlussvorschlag

Mit der Darstellung des Sachverhalts bzw. der Begründung besteht Einverständnis.

Der Beschluss „Vorgehensweisen/ Vergaben bei Baugebietsentwicklungen“, VO/0055/23, vom 28.03.2023 wird aufgehoben.

Die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ sowie weiterer gewerblicher Bauflächen nördlich der Ortslage des Stadtteils Ober-Roden werden fortgesetzt.

Der Magistrat wird beauftragt, eine neue Baulandentwicklungsstrategie zu entwickeln, mit dem Ziel, die Kosten für zukünftige Gebietsentwicklungen so umfassend wie möglich aus dem städtischen Haushalt auf einen externen Entwickler zu verlagern.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vorbereitung und Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens „Hainchesbuckel“ sind bereitzustellen.

Sachverhalt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 23.08.2023 beschlossen, „dass Baugebietsentwicklungen – bis auf weiteres – durch den Magistrat durchgeführt werden sollen“. Der Grund für diese Entscheidung bestand darin, dass Baulandentwicklungen nicht mehr auf der 2013 geschlossenen „Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung“ der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) übertragen werden konnten, da diese Leistungen als dem Vergaberecht unterfallend eingestuft wurden.

Im Rahmen der geplanten Realisierung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 18.07.2023) wurde diese Baulandentwicklungsstrategie einem ersten „Härtetest“ unterzogen. Seitens der Verwaltung wurde (mit externer Unterstützung) das Vergabeverfahren für die Leistungen einer externer Projektsteuerung durchgeführt. Die Beauftragung des Büros Stadtbauplan aus Darmstadt erfolgte am 01.09.2025. In der Folge wurden die Leistungen für die Bodenordnung sowie Bauleitplanung einschließlich erforderlicher Gutachten ausgeschrieben sowie ebenfalls beauftragt. Das Vergabeverfahren für die erforderlichen Erschließungsleistungen wurde vorbereitet.

Als erstes Zwischenfazit muss konstatiert werden, dass trotz leistungsfähiger externer Projektsteuerung und externer Planer, die bei der Verwaltung verbleibenden Aufgaben, die zur Verfügung stehenden Ressourcen der involvierten Fachdienste ausreizen bzw. zum Teil übersteigen.

Zum anderen zeigte sich (überdeutlich), dass sich die Stadt Rödermark – in ihrer momentanen sowie absehbaren Haushaltssituation – die Finanzierung einer solchen Gesamtmaßnahme nicht „leisten“ kann. Konsequenterweise wurde daher die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ in der gemäß Beschluss vom 28.03.2023 vorgesehenen Art und Weise gestoppt, d.h., die erforderlichen Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den bisherigen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Baugebieten vom 28.03.2023 aufheben. Die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Hainchesbuckel“ und weiterer Gewerbeflächen nördlich von Ober-Roden soll dennoch fortgesetzt werden. Dafür soll der Magistrat eine neue Strategie erarbeiten, bei der möglichst viele Kosten von einem externen Baugebietsentwickler statt vom städtischen Haushalt getragen werden.

Die bisher vorgesehene Entwicklung des Gewerbegebiets wurde gestoppt, weil die Aufgaben nach Darstellung der Verwaltung die verfügbaren personellen Ressourcen teilweise übersteigen und die Stadt die Gesamtmaßnahme in ihrer aktuellen und absehbaren Haushaltslage nicht finanzieren kann. Eine Rückkehr zum früheren Modell mit der Hessischen Landgesellschaft ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich.

Für „Am Hainchesbuckel“ soll deshalb ein neues Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Nach einer ersten Schätzung werden für die Abwicklung bestehender Aufträge und das neue Verfahren im Haushaltsjahr 2027 etwa 125.000 bis 150.000 Euro benötigt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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