Sicher zur Schule – Schulwege in Rödermark nach neuer Rechtslage überprüfen
Eingebracht von AL/Die Grünen,Jakob Lange,Gerhard Schickel
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, die Schulwegsicherheit im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der erweiterten Handlungsmöglichkeiten nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) systematisch zu überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss die Ergebnisse vorzulegen.
Dabei sollen insbesondere:
1. die bestehenden Schulwegepläne sowie bekannte Gefahren- und Konfliktstellen an den Rödermärker Schulen zusammengetragen und aktualisiert werden, 2. Straßenabschnitte identifiziert werden, die als hochfrequentierte Schulwege im Sinne der geltenden Regelungen in Betracht kommen, 3. für diese Abschnitte geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sinnvoll und rechtlich möglich sind, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, sichere Querungsmöglichkeiten, Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Maßnahmen gegen Gehwegparken sowie gegebenenfalls Hol- und Bringzonen, 4. Hinweise der Schulen, Elternvertretungen, Polizei sowie weiterer relevanter Akteure in die Bewertung einbezogen werden, 5. bei Straßen, für die die Stadt nicht selbst zuständig ist, notwendige Maßnahmen mit den zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Straßenbaubehörden abgestimmt oder dort beantragt werden, 6. kurzfristig umsetzbare Maßnahmen von baulichen beziehungsweise investiven Maßnahmen unterschieden und nach Sicherheitswirkung, Aufwand und Umsetzbarkeit priorisiert werden.
Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss zusammen mit einer Prioritätenliste und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgestellt werden.
Sachverhalt
Hintergrund sind die erweiterten Handlungsmöglichkeiten nach StVO und VwV-StVO, insbesondere für Tempo 30 entlang hochfrequentierter Schulwege.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll die Sicherheit der Schulwege in Rödermark systematisch überprüfen und dabei die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigen. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss mit einer Prioritätenliste und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt werden.
Dazu sollen bestehende Schulwegepläne und bekannte Gefahrenstellen aktualisiert sowie stark genutzte Schulwege ermittelt werden. Für diese Strecken soll geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen sinnvoll und rechtlich möglich sind. Genannt werden unter anderem Tempo 30, sichere Möglichkeiten zum Überqueren der Straße, bessere Sicht, Maßnahmen gegen Gehwegparken sowie mögliche Hol- und Bringzonen. Hinweise von Schulen, Elternvertretungen, Polizei und weiteren Beteiligten sollen einfließen.
Ist die Stadt für eine Straße nicht selbst zuständig, sollen Maßnahmen mit den zuständigen Behörden abgestimmt oder dort beantragt werden. Kurzfristig mögliche Verbesserungen sollen von baulichen oder investiven Maßnahmen unterschieden und nach Sicherheitswirkung, Aufwand und Umsetzbarkeit priorisiert werden.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .