Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
3. Sitzung
- Dienstag, 27. Oktober 2026, 19:30 Uhr· tatsächlich 19:30–20:09 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Niederschrift liegt vor· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt standen Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie eine mögliche Neuorganisation der Musikschulen. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung, eine engere Zusammenarbeit der Musikschulen in Rödermark und Dietzenbach bis hin zu einem gemeinsamen Träger prüfen und verhandeln zu lassen. Damit sollen Synergien und Einsparungen erreicht werden; auch eine gemeinsame gGmbH wird bereits untersucht. Zur Kinderbetreuung wurde noch nicht entschieden, ob nicht benötigte U3-Plätze möglichst in dringend benötigte Ü3-Plätze umgewandelt werden sollen. Zunächst fehlen Ergebnisse des Planungsdialogs mit dem Kreis Offenbach. Offen blieb auch die Frage, ob eine Übertragung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden die Stadt finanziell entlasten könnte. Vorläufig war die städtische Betreuung je Kind geringfügig günstiger, die Zahlen gelten wegen des Ganztagsanspruchs aber noch nicht als aussagekräftig. Außerdem nahm der Ausschuss den Jahresbericht 2025 und die überarbeitete Konzeption der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Kenntnis. Über die Überprüfung sicherer Schulwege soll der zuständige Fachausschuss beraten.
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Tagesordnung · 9 Punkte
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Beratungsverlauf
Die Vorsitzende, Frau Wehner, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung ergeben sich keine Einwände. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 25.08.2026 wurden keine Einwände vorgetragen. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt. Der neue Leiter des Fachbereichs Kultur und Sport, Herr Maximilian Dengler, stellt sich vor.
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Abstimmung · fraktionsweise
mehrheitlich beschlossen
7 Zustimmung 2 Ablehnung 0 Enthaltung- CDU 3 · dafür
- AL/Die Grünen 2 · dafür
- AfD 1 · dafür
- FWR 1 · dafür
- FDP 1 · dagegen
- SPD 1 · dagegen
Beratungsverlauf
Die Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet um Wahlvorschläge für die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Die Fraktion der AL schlägt Herrn Bodo Berger als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge. Da keine geheime Wahl gewünscht wird, lässt Frau Wehner offen über den Wahlvorschlag abstimmen. Sie stellt das folgende Ergebnis fest:
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Ausschuss befasste sich mit dem Jahresbericht 2025 und der Konzeption 2026 für die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Die Konzeption wurde nach dem Umzug des Jugendzentrums an den Standort Am Motzenbruch überarbeitet und legt für die nächsten zwei Jahre Ziele, Rahmenbedingungen und Angebote fest. Beide Unterlagen wurden zur Kenntnis genommen.
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Beschlussvorschlag
federführend Jugend
Der Jahresbericht 2025 und die Konzeption 2026 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Bereits seit 2009 werden für die einzelnen Handlungsfelder der kommunalen Jugendarbeit Konzepte vorgelegt. Die letzte Fortschreibung fand im Jahr 2022 statt. Turnusmäßig sollte im Jahr 2024 die nächste Weiterentwicklung stattfinden. Mit Hinblick auf den Umzug des Jugendzentrums an den neuen Standort „Am Motzenbruch“ (Januar 2025), wurde die Fortschreibung der Konzeption verschoben um die Entwicklung am neuen Standort darstellen zu können. Daher wurde zunächst die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Zuge der Qualitätsentwicklung für das Jahr 2025 evaluiert und die Ergebnisse in einem Jahresbericht festgehalten. Anhand dieser Erkenntnisse wurde dann im nächsten Schritt die Konzeption der Offenen Kinder- und Jugendarbeit überarbeitet und fortgeschrieben. Die Konzeption bildet die Grundlage für die nächsten zwei Jahre und beschreibt den Auftrag, die Ziele und Rahmenbedingungen sowie die Angebote der OKJA in Rödermark.
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Herr Bürgermeister Rotter führt aus, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Fachdienst Jugend kurzfristig erkrankt sind, und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass der Magistrat derzeit prüft, ob das Gemeindezentrum St. Gallus im Stadtteil Urberach übernommen und ggf. als zukünftiges Mehrgenerationenhaus/Familienzentrum genutzt werden kann. Hierbei geht es vorrangig um mögliche Einsparungen von Mietkosten. Der Jahresbericht 2025 sowie die Konzeption 2026 wurden zur Kenntnis genommen
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FWR beantragt, nicht benötigte U3-Betreuungsplätze möglichst in dringend benötigte Ü3-Plätze umzuwandeln und dabei Einsparungen oder eine kostenneutrale Umschichtung zu prüfen. Da die Ergebnisse des Planungsdialogs mit dem Kreis Offenbach noch nicht vorlagen, wurde der Antrag voraussichtlich auf die nächste Sitzungsrunde verschoben. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, um die absehbare Überdeckung im U3-Bereich (Krippe) in dringend benötigte Ü3-Plätze (Kindergarten) umzuwandeln. Hierfür sind in Zusammenarbeit mit den freien Trägern sowie dem zuständigen Landesjugendamt / Kreis Offenbach die rechtlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen (insbesondere die Anpassung der Betriebserlaubnisse nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch - HKJGB) zu prüfen und anzustoßen. Zu prüfen ist auch die temporäre Schaffung altersübergreifender Gruppen. Der Magistrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie durch den Abbau der U3-Überkapazitäten (und der damit verbundenen Vorhaltekosten von ca. 1.960 EUR pro Platz und Monat) Haushaltsmittel im Haushalt 2026 konkret eingespart oder kostenneutral in die Ü3-Betreuung umgeschichtet werden können. Den zuständigen Fachausschüssen ist bis zur nächsten Ausschussrunde im August 2026 ein Zwischenbericht über die Anzahl der umgewandelten Plätze und die realisierten finanziellen Entlastungen vorzulegen.
Sachverhalt
In der letzten Sitzung des Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschusses wurde vom Magistrat auf Anfrage der Bedarf und das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen gegenübergestellt. Während bei der Betreuung von Ü3 Kindern eine Unterdeckung von 83 Plätzen berichtet wurde bestünde bei der U3-Betreuung eine Überdeckung von über 46,5 Plätzen. Aus der Überdeckung folgt eine (rein rechnerisch) unnötige Belastung von 1,093 Millionen Euro für den Haushalt der Stadt (46,5 * 1.960 * 12)
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Frau Wehner ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Schröder erläutert den Antrag für die FWR-Fraktion. Die Ergebnisse des Planungsdialogs mit dem Kreis Offenbach liegen noch nicht vor. Herr Schröder erklärt für die FWR-Fraktion, dass der Antrag voraussichtlich in die nächste Sitzungsrunde geschoben wird. Eine Beschlussfassung erfolgt somit nicht.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die FDP beantragte eine Prüfung, ob die Übertragung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden auf die GiP gGmbH die Stadt finanziell entlasten könnte. Die Verwaltung berichtete, dass die städtische Betreuung nach den vorläufigen Zahlen für 2025 je Kind geringfügig günstiger war, die Zahlen wegen der Veränderungen durch den Ganztagsanspruch aber noch nicht repräsentativ seien. Das Thema soll auch in der Lenkungsrunde Haushalt vertieft werden; die FDP kündigte an, ihren Antrag erneut zu beraten. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Übertragung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden in Urberach von der Stadt auf die GiP GmbH des Kreises Offenbach zu einer finanziellen Entlastung der Stadt Rödermark führen könnte. Hierzu soll ein belastbarer Kostenvergleich zwischen der derzeitigen städtischen Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden und der durch die GiP gGmbH betriebenen Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule erstellt werden. Der Vergleich soll insbesondere folgende Punkte umfassen: 1) die Gesamtkosten einschließlich Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskosten, 2) die Elternbeiträge und öffentlichen Zuschüsse, 3) den tatsächlichen städtischen Eigenanteil, 4) die Kosten je Betreuungsplatz, 5) das mögliche jährliche Einsparpotenzial bei einer Übertragung an die GiP gGmbH, 6) die Auswirkungen auf das bestehende Personal und die Betreuungsqualität– einschließlich der Frage der Übernahme des städtischen Personals, der Fortgeltung tariflicher Standards und der Sicherung der Betreuungsqualität.
Sachverhalt
In Rödermark bestehen derzeit zwei unterschiedliche Organisationsmodelle für die Schulkindbetreuung: An der Schule an den Linden in Urberach übernimmt die Stadt die Betreuung selbst, während die Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule in Ober-Roden durch die GiP gGmbH (Kreis Offenbach) betrieben wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Rödermark sollte geprüft werden, ob eine einheitliche Organisation der Schulkindbetreuung über einen freien Träger zu einer finanziellen Entlastung des städtischen Haushalts führen könnte – etwa durch Einsparungen bei Personal- und weiteren laufenden Kosten, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen. Der vorliegende Antrag stellt dabei ausdrücklich keine Vorentscheidung für eine Übertragung dar. Er soll vielmehr zunächst eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen, auf deren Basis die Stadtverordnetenversammlung über den künftigen Weg der Schulkindbetreuung sachgerecht entscheiden kann.
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Frau Wehner ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Hans Gensert begründet den Antrag der FDP-Fraktion. Herr Hoffmann führt hierzu aus, dass die Zahlen aus dem Jahr 2025 von der Verwaltung geprüft und verglichen wurden. Demnach ist die Schulkindbetreuung „Schule an den Linden“ hinsichtlich der Kosten je Kind geringfügig günstiger als der freie Träger. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich nicht um repräsentative Zahlen handelt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist erst mit dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft getreten. Demnach werden sich die örtlichen Strukturen noch umfassend verändern. Unter anderem wird derzeit die Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule, Dependance Breidert, ausgebaut. Bürgermeister Rotter ergänzt, dass dieses Thema in der Lenkungsrunde Haushalt tiefergehend behandelt werden soll. Aufgrund der Ausführungen wird die FDP den Antrag neu beraten
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag fordert eine systematische Überprüfung der Schulwege in Rödermark nach den erweiterten Verkehrsregeln, etwa mit Blick auf Tempo 30, sichere Querungen und weitere Schutzmaßnahmen. In dieser Sitzung wurde darüber nicht entschieden; der Antrag soll im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie beraten werden.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, die Schulwegsicherheit im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der erweiterten Handlungsmöglichkeiten nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) systematisch zu überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss die Ergebnisse vorzulegen. Dabei sollen insbesondere: 1. die bestehenden Schulwegepläne sowie bekannte Gefahren- und Konfliktstellen an den Rödermärker Schulen zusammengetragen und aktualisiert werden, 2. Straßenabschnitte identifiziert werden, die als hochfrequentierte Schulwege im Sinne der geltenden Regelungen in Betracht kommen, 3. für diese Abschnitte geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sinnvoll und rechtlich möglich sind, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, sichere Querungsmöglichkeiten, Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Maßnahmen gegen Gehwegparken sowie gegebenenfalls Hol- und Bringzonen, 4. Hinweise der Schulen, Elternvertretungen, Polizei sowie weiterer relevanter Akteure in die Bewertung einbezogen werden, 5. bei Straßen, für die die Stadt nicht selbst zuständig ist, notwendige Maßnahmen mit den zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Straßenbaubehörden abgestimmt oder dort beantragt werden, 6. kurzfristig umsetzbare Maßnahmen von baulichen beziehungsweise investiven Maßnahmen unterschieden und nach Sicherheitswirkung, Aufwand und Umsetzbarkeit priorisiert werden. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss zusammen mit einer Prioritätenliste und einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgestellt werden.
Sachverhalt
Hintergrund sind die erweiterten Handlungsmöglichkeiten nach StVO und VwV-StVO, insbesondere für Tempo 30 entlang hochfrequentierter Schulwege.
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Frau Wehner ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Lange von der AL/Die Grünen teilt mit, dass der Antrag im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie beraten werden soll. Ein Beschluss erfolgt demnach nicht.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen und verhandeln, wie die Musikschulen von Rödermark und Dietzenbach enger zusammenarbeiten oder in einem gemeinsamen Träger zusammengeführt werden könnten. Ziel sind Synergien und Einsparungen; ein Zusammenschluss in einer gGmbH wird bereits geprüft. Das Gremium beschloss den Antrag in geänderter Form mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung als Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung.
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Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, eine Zusammenlegung der beiden Musikschulen von Dietzenbach und Rödermark, insbesondere die Übertragung auf einen neuen gemeinsamen Träger oder eine verstärkte Zusammenarbeit der beiden Musikschulen durch gemeinsame oder gemeinsam abgestimmte Angebote durch gemeinsame Leitung durch abgestimmten Einsatz von Mitarbeitern, die für beide Schulen tätig sind durch Übernahme von Aufgaben, auch für die jeweils andere Musikschule durch gemeinsame Auftritte bei Werbung und für die Vorbereitung von Veranstaltungen vorzubereiten und dazu die notwendigen Verhandlungen zu führen. Es sollen durch die Kooperation Einspareffekte und Synergieeffekte erzielt werden. Darüber hinaus gibt es die weitere mittelfristige Zielsetzung auch weitere Kooperationen durchzuführen, bis hin zur Errichtung einer Kreismusikschule. Die Ergebnisse der Prüfungen, und zwar Handlungen sind im zuständigen Ausschuss darzustellen.
Sachverhalt
Die Musikschulen in Rödermark und Dietzenbach haben sehr unterschiedliche Strukturen. In Rödermark betreibt ein selbständiger Trägerverein die Musikschule. In Dietzenbach wird die Musikschule von der Stadt selbst betrieben. Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft gibt es jedoch weitere Umstände, die die Beteiligten veranlassen sollten über eine engere Kooperation nachzudenken. Aufgrund der Haushaltssituationen stehen in beiden Städten grundsätzliche Entscheidungen über die finanzielle Förderung der Musikschulen an. In beiden Städten wird über Strukturanpassungen diskutiert. Es gibt Gemeinsamkeiten und Schnittpunkte beim Angebot. Es gibt Gemeinsamkeiten und Schnittpunkte bei der Gebührenstruktur. Ein Teil der Musiklehrer arbeitet schon für beide Musikschulen. Personelle und organisatorische Verflechtungen könnten mit Synergieeffekten ausgebaut werden. Entsprechende Verhandlungen sind zu führen.
Abstimmung · fraktionsweise
mehrheitlich beschlossen
6 Zustimmung 2 Ablehnung 1 Enthaltung- CDU 3 · dafür
- AL/Die Grünen 2 · dafür
- SPD 1 · dafür
- FDP 1 · dagegen
- AfD 1 · dagegen
- FWR 1 · Enthaltung
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Herr Claussen-Markefka von der FDP hinterfragt den Antrag inhaltlich und fragt, ob dieser in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entstanden ist. Dies wird von Bürgermeister Rotter verneint. Frau Rüger von der SPD fragt in diesem Zusammenhang nach dem aktuellen Stand. Frau Erste Stadträtin Schülner führt hierzu aus, dass der Zusammenschluss der benachbarten Musikschulen in einer gGmbH derzeit geprüft wird. Die Stadt Langen ist hat in diesem Zusammenhang bereits eine gGmbH gegründet und steht somit für einen möglichen Zusammenschluss nicht mehr zur Verfügung. Herr Dengler ergänzt, dass sich die Stadt Rödermark im intensiven Austausch mit der Stadt Dietzenbach über eine mögliche Kooperation befindet. Herr Brößler führt aus, dass der Beschluss redaktionell wie folgt angepasst werden soll: Frau Wehner lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen und stellt folgende Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung fest. Der Antrag wird wie folgt verändert:
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Beratungsverlauf
Es liegen keine einschlägigen Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor.
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Beratungsverlauf
Es gibt keine Mitteilungen und Anfragen.
Anwesenheit
Aus der Niederschrift: 27 von 32 verzeichneten Personen anwesend — inklusive Magistrat, Schriftführung und Verwaltung.
- CDU 8 von 9
- AL/Die Grünen 4 von 6
- SPD 3 von 4
- FDP 3 von 3
- AfD 3 von 3
- FWR 2 von 3
- Ohne Fraktion 4 von 4
Verlauf
- Sitzung erfasst · 11. Sep. 2026
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- Sitzung fand statt · 27. Okt. 2026
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Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 05.11.2026
- Beginn, Ende, Anwesenheit und Beschlüsse Niederschrift öffentlich · PDF, 124 KB
- Abstimmungsergebnisse 2 Abstimmungen