Wirtschaftlichkeit der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Übertragung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden in Urberach von der Stadt auf die GiP GmbH des Kreises Offenbach zu einer finanziellen Entlastung der Stadt Rödermark führen könnte.
Hierzu soll ein belastbarer Kostenvergleich zwischen der derzeitigen städtischen Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden und der durch die GiP gGmbH betriebenen Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule erstellt werden. Der Vergleich soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
1) die Gesamtkosten einschließlich Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskosten, 2) die Elternbeiträge und öffentlichen Zuschüsse, 3) den tatsächlichen städtischen Eigenanteil, 4) die Kosten je Betreuungsplatz, 5) das mögliche jährliche Einsparpotenzial bei einer Übertragung an die GiP gGmbH, 6) die Auswirkungen auf das bestehende Personal und die Betreuungsqualität– einschließlich der Frage der Übernahme des städtischen Personals, der Fortgeltung tariflicher Standards und der Sicherung der Betreuungsqualität.
Sachverhalt
In Rödermark bestehen derzeit zwei unterschiedliche Organisationsmodelle für die Schulkindbetreuung: An der Schule an den Linden in Urberach übernimmt die Stadt die Betreuung selbst, während die Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule in Ober-Roden durch die GiP gGmbH (Kreis Offenbach) betrieben wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Rödermark sollte geprüft werden, ob eine einheitliche Organisation der Schulkindbetreuung über einen freien Träger zu einer finanziellen Entlastung des städtischen Haushalts führen könnte – etwa durch Einsparungen bei Personal- und weiteren laufenden Kosten, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen. Der vorliegende Antrag stellt dabei ausdrücklich keine Vorentscheidung für eine Übertragung dar. Er soll vielmehr zunächst eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen, auf deren Basis die Stadtverordnetenversammlung über den künftigen Weg der Schulkindbetreuung sachgerecht entscheiden kann.
Einfach erklärt
Der Magistrat soll prüfen, ob die Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden künftig von der GiP gGmbH des Kreises Offenbach statt von der Stadt betrieben werden könnte und ob dies den städtischen Haushalt entlasten würde. Eine Übertragung wird mit diesem Antrag noch nicht beschlossen.
Dazu soll die derzeitige städtische Betreuung mit der von der GiP betriebenen Betreuung an der Trinkbornschule verglichen werden. Berücksichtigt werden sollen unter anderem Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskosten, Elternbeiträge, Zuschüsse, der Eigenanteil der Stadt, die Kosten je Betreuungsplatz und mögliche jährliche Einsparungen. Außerdem sollen die Folgen für das Personal und die Betreuungsqualität geprüft werden, darunter eine mögliche Personalübernahme und die Fortgeltung tariflicher Standards. Der Vergleich soll als Grundlage für eine spätere Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung dienen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .