Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
2. Sitzung
- Dienstag, 25. August 2026, 19:30 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Sitzung abgeschlossen· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
Im Mittelpunkt der Sitzung standen die angespannte Finanzlage der Stadt und die Planungen für den Haushalt 2026. Der Ausschuss beriet das Investitionsprogramm bis 2029 sowie ein Haushaltssicherungskonzept mit Konsolidierungsmaßnahmen von rund 132 Millionen Euro bis 2033. Dazu gehören geplante Erhöhungen der Grundsteuer A und B. Ein ergänzender Antrag sieht vor, später regelmäßig mögliche Senkungen der Grundsteuer B zu prüfen, wenn es die Haushaltslage erlaubt. Die endgültigen Entscheidungen liegen bei der Stadtverordnetenversammlung. Vorberaten wurde außerdem die Kündigung des Vertrags mit der Musikschule zum November 2027. Für 2026 und 2027 sind vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse noch jeweils 120.000 Euro vorgesehen; bei konkreten Finanzierungsvorschlägen soll weiter verhandelt werden. Bei der Kinderbetreuung ging es um die mögliche Umwandlung freier U3- in benötigte Ü3-Plätze. Zudem sollen Kosten, Qualität und Arbeitsbedingungen der Schulkindbetreuung an zwei Schulen verglichen werden. Ein weiterer Antrag fordert eine Regenbogenflagge an einem städtischen Gebäude anlässlich des ersten Christopher Street Day in Offenbach.
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Tagesordnung · 10 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für die Jahre 2026 bis 2029 wurde vorberaten. Es legt die geplanten Investitionen fest, hat finanzielle Auswirkungen und soll nach einem gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dem Haushalt 2026 beigefügt werden. Änderungen aus Änderungslisten und Anträgen sollen dabei berücksichtigt werden.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/205/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2026 bis 2029. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Sachverhalt
Gemäß Ziffer 3 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2026 als Anlage beizufügen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium beriet die Neufassung des Haushaltssicherungskonzepts 2026 vor; die endgültige Entscheidung soll die Stadtverordnetenversammlung treffen. Das Konzept umfasst für die Jahre 2026 bis 2033 Konsolidierungsmaßnahmen von insgesamt rund 132 Millionen Euro. Vorgesehen sind unter anderem deutliche Erhöhungen der Grundsteuer A und B ab 2026 sowie eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2028.
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Ganze Vorlage DS/216/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2026.
Sachverhalt
Das Haushaltssicherungskonzept 2026 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie im Haushaltsjahr die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält. Der im Dezember 2025 eingebrachte Haushaltsentwurf der Stadt Rödermark für das Jahr 2026 wurde überarbeitet und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept erstellt. Es enthält verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen, um den Haushaltsausgleich in der Planung schnellstmöglich wieder zu erreichen. Die Gesamtlaufzeit des Konzepts beträgt 8 Jahre (2026 - 2033). Die für den genannten Zeitraum festgelegten Maßnahmen belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 132.010.820,94 Euro. Folgende Steuererhöhungen sind in dem Konzept enthalten: Grundsteuer A 2026 von 175 auf 900 Grundsteuer B 2026 von 990 auf 1.327 2028 von 1.327 auf 1.727
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Vorberaten wurde ein Antrag, das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen und die geplante Erhöhung der Grundsteuer B ausdrücklich als Konsolidierungsmaßnahme zu behandeln. Sobald der Abbau der Fehlbeträge absehbar ist, soll der Magistrat jährlich berechnen, ob und in welchem Umfang der Hebesatz ohne neue Haushaltsdefizite gesenkt werden kann. Entwickelt sich die Finanzlage besser als geplant, soll eine frühere oder stärkere Senkung geprüft werden; eine konkrete künftige Höhe wird noch nicht festgelegt.
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Ganze Vorlage DS/245/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Haushaltssicherungskonzept wird wie vorgelegt beschlossen. Die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B wird als Maßnahme zur Wiederherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts verstanden. Das erhöhte Belastungsniveau soll nach erfolgreicher Haushaltskonsolidierung nicht ohne erneute Überprüfung dauerhaft fortgeführt werden. Der Magistrat wird beauftragt, spätestens mit vollständigem Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge zu prüfen, in welchem Umfang der Hebesatz der Grundsteuer B abgesenkt werden kann, ohne einen erneuten strukturellen Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis zu verursachen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem nach der Haushaltsplanung ein vollständiger Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge absehbar ist, legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf eine Berechnung vor, aus der hervorgeht, welcher Grundsteuer-B-Hebesatz zur Erreichung eines mindestens ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisses erforderlich ist, welcher finanzielle Spielraum für eine Absenkung gegenüber dem jeweils geltenden Hebesatz besteht und welche Auswirkungen unterschiedliche Absenkungsstufen auf Ergebnis und Liquidität der Stadt hätten. Ermöglicht die Haushaltslage eine Absenkung des Hebesatzes bei gleichzeitig nachhaltig ausgeglichenem ordentlichen Haushalt, ist der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Senkung des Grundsteuer-B-Hebesatzes vorzuschlagen. Als langfristige Orientierung wird angestrebt, den Hebesatz nach erfolgreicher Konsolidierung signifikant zurückzuführen, sofern die tatsächliche Entwicklung der Erträge, Aufwendungen und Liquidität dies zulässt. Die konkrete Höhe ist jeweils anhand der aktuellen Haushaltsdaten festzulegen. Entwickelt sich die Haushaltslage gegenüber dem im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Abbaupfad nachhaltig besser, ist umgehend zu prüfen, ob eine Absenkung der Grundsteuer B bereits früher oder in größerem Umfang erfolgen kann.
Sachverhalt
Die finanzielle Situation der Stadt Rödermark macht nach dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Einen wesentlichen Beitrag hierzu soll die Grundsteuer B leisten. Das Haushaltssicherungskonzept kalkuliert mit zusätzlichen Erträgen aus der Grundsteuer B von rund 3,12 Mio. Euro jährlich ab 2026 und rund 6,83 Mio. Euro jährlich ab 2028. Mit diesen und weiteren Konsolidierungsmaßnahmen soll das ordentliche Ergebnis schrittweise verbessert werden. Nach der aktuellen Planung werden ab dem Jahr 2029 wieder positive ordentliche Jahresergebnisse erzielt. Gleichzeitig sollen die bis dahin aufgelaufenen Fehlbeträge kontinuierlich abgebaut werden. Für das Jahr 2033 weist die Planung nach HSK ein positives ordentliches Ergebnis von rund 5,01 Mio. Euro aus; zugleich sollen die aufgelaufenen Fehlbeträge bis dahin vollständig abgebaut sein. Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehene außergewöhnlich hohe Belastung durch die Grundsteuer B darf aus Sicht der Antragsteller jedoch nicht ohne erneute Prüfung zu einem dauerhaften Belastungsniveau für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümer und mittelbar auch Mieterinnen und Mieter werden. Die Zahlen des Haushaltssicherungskonzepts zeigen vielmehr, dass nach erfolgreicher Konsolidierung grundsätzlich Spielräume für eine spätere Absenkung entstehen können. Dem für 2033 prognostizierten positiven ordentlichen Ergebnis von rund 5,01 Mio. Euro stehen zusätzliche Grundsteuererträge von rund 6,83 Mio. Euro gegenüber. Rein rechnerisch wäre damit nach heutigem Planungsstand ein erheblicher Teil der zusätzlichen Grundsteuerbelastung nach Abschluss der Konsolidierung nicht mehr zur Deckung des laufenden ordentlichen Haushalts erforderlich. Auf Basis der gegenwärtigen Planzahlen ergibt sich langfristig modellhaft ein Grundsteuer-B-Hebesatz in einer Größenordnung von etwa 1.200 Punkten, bei dem – unter ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen – weiterhin ein strukturell ausgeglichener Ergebnishaushalt möglich sein könnte. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine heute verbindlich festlegbare Höhe, sondern um eine aus dem derzeitigen Haushaltssicherungskonzept abgeleitete Orientierungsgröße. Ziel sollte daher sein, die außergewöhnliche Grundsteuerbelastung als Konsolidierungsinstrument und nicht als dauerhaftes Einnahmeniveau zu verstehen. Sobald die aufgelaufenen Fehlbeträge abgebaut sind und die Haushaltslage dies nachhaltig zulässt, sollen die Bürgerinnen und Bürger durch eine schrittweise Absenkung des Hebesatzes an den Erfolgen der Konsolidierung beteiligt werden. Dabei darf eine Absenkung nicht dazu führen, dass unmittelbar neue strukturelle Defizite entstehen. Deshalb soll kein heute festgeschriebener zukünftiger Hebesatz beschlossen werden. Stattdessen soll ein transparenter Mechanismus geschaffen werden, der die Höhe der Grundsteuer B an die tatsächliche Entwicklung des Haushalts koppelt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Die Neufassung des Haushaltsplans 2026 wurde vorberaten. Behandelt wurden Änderungen und mögliche Fraktionsanträge, die Haushaltssatzung samt Stellen- und Finanzplan sowie die geplante Stundung des Hessenkassen-Jahresbeitrags von 749.155 Euro. Außerdem sollen der Wirtschaftsplan der Berufsakademie Rhein-Main und der Beteiligungsbericht 2024 beigefügt werden. Eine abschließende Entscheidung oder ein Abstimmungsergebnis ist für diese Sitzung nicht dokumentiert.
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Ganze Vorlage DS/208/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Den Änderungen zum Haushaltsplan 2026 wird zugestimmt. Die Änderungen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Die Veränderungen aus den Haushaltsanträgen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan wird zugestimmt (Änderungen aus Änderungslisten, Haushaltsanträgen und dem Haushaltssicherungskonzept sind enthalten). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Der Wirtschaftsplan 2026 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 6. Die Stundung des Jahresbeitrages für die Hessenkasse im Jahr 2026 (749.155 €) ist gemäß § 2a HessenkasseG zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten: Änderungen zum Haushaltsplan 2026 Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2026 – sofern vorhanden – Haushaltssatzung 2026 Beantragung der Stundung des Jahresbeitrages für die Hessenkasse im Jahr 2026 (749.155 €)
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Vorberaten wurde die vorgeschlagene Kündigung des Vertrags mit der Musikschule Rödermark zum nächstmöglichen Termin, dem 15. November 2027. Grund sind die Finanzierungsschwierigkeiten der Musikschule und die angespannte Haushaltslage der Stadt; zugleich bleibt die Stadt bei konkreten Finanzierungsvorschlägen zu weiteren Verhandlungen bereit. Für 2026 und 2027 sind vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse jeweils 120.000 Euro vorgesehen, ab 2028 ist der Zuschuss im Haushaltssicherungskonzept nicht mehr eingeplant.
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Ganze Vorlage DS/196/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Fachbereich 5 - Kultur und Sport
Der Vertrag mit der Musikschule Rödermark wird zum nächstmöglichen Termin gekündigt.
Sachverhalt
Der am 16.11.1992 abgeschlossene Vertrag zwischen der Musikschule und der Stadt Rödermark hatte eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren und verlängert sich um jeweils drei Jahre, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von zwölf Monaten vor Vertragsablauf gekündigt wird. Somit läuft der aktuell gültige Vertag bis zum 15.11.2027 und kann mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr zu diesem Termin gekündigt werden. Sollte er nicht zu diesem Termin gekündigt werden, würde sich die Laufzeit bis zum 15.11.2030 verlängern. Aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung der Musikschule aus eigenen Mitteln wie auch der angespannten Haushaltslage der Stadt Rödermark, wird der Vertrag vorsorglich gekündigt. Die Stadt Rödermark steht zu weiteren Verhandlungen bereit, sobald konkrete Finanzierungsvorschläge der Musikschule für die nächsten fünf Jahre vorliegen.
Finanzielle Auswirkung
JaIm Entwurf des Haushaltsplanes 2026 stehen für die Jahre 2026 und 2027 (Vertragslaufzeit bis Ende 2027) jeweils 120.000 € vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bereit. Im Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2026 ist der Zuschuss ab 2028 nicht mehr vorgesehen. He/23.07.26
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Vorberaten wurde ein Antrag, wonach der Magistrat freie U3-Betreuungsplätze möglichst in dringend benötigte Ü3-Plätze umwandeln soll. Dazu sollen gemeinsam mit freien Trägern und den zuständigen Behörden die rechtlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sowie vorübergehend altersübergreifende Gruppen geprüft werden. Außerdem soll der Magistrat Einsparmöglichkeiten beziehungsweise eine kostenneutrale Umschichtung zugunsten der Ü3-Betreuung aufzeigen und bis zur Ausschussrunde im August 2026 einen Zwischenbericht vorlegen; eine endgültige Entscheidung ist für diese Sitzung nicht ausgewiesen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/164/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, um die absehbare Überdeckung im U3-Bereich (Krippe) in dringend benötigte Ü3-Plätze (Kindergarten) umzuwandeln. Hierfür sind in Zusammenarbeit mit den freien Trägern sowie dem zuständigen Landesjugendamt / Kreis Offenbach die rechtlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen (insbesondere die Anpassung der Betriebserlaubnisse nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch - HKJGB) zu prüfen und anzustoßen. Zu prüfen ist auch die temporäre Schaffung altersübergreifender Gruppen. Der Magistrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie durch den Abbau der U3-Überkapazitäten (und der damit verbundenen Vorhaltekosten von ca. 1.960 EUR pro Platz und Monat) Haushaltsmittel im Haushalt 2026 konkret eingespart oder kostenneutral in die Ü3-Betreuung umgeschichtet werden können. Den zuständigen Fachausschüssen ist bis zur nächsten Ausschussrunde im August 2026 ein Zwischenbericht über die Anzahl der umgewandelten Plätze und die realisierten finanziellen Entlastungen vorzulegen.
Sachverhalt
In der letzten Sitzung des Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschusses wurde vom Magistrat auf Anfrage der Bedarf und das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen gegenübergestellt. Während bei der Betreuung von Ü3 Kindern eine Unterdeckung von 83 Plätzen berichtet wurde bestünde bei der U3-Betreuung eine Überdeckung von über 46,5 Plätzen. Aus der Überdeckung folgt eine (rein rechnerisch) unnötige Belastung von 1,093 Millionen Euro für den Haushalt der Stadt (46,5 * 1.960 * 12)
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Der Antrag sieht vor, die Kosten der städtischen Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden mit dem Angebot der GiP gGmbH an der Trinkbornschule zu vergleichen. Dabei sollen mögliche Einsparungen sowie Folgen für Personal, Tarifstandards und Betreuungsqualität geprüft werden. Der Tagesordnungspunkt diente der Vorberatung; eine Übertragung der Betreuung wurde damit nicht vorweggenommen.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/232/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Übertragung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden in Urberach von der Stadt auf die GiP GmbH des Kreises Offenbach zu einer finanziellen Entlastung der Stadt Rödermark führen könnte. Hierzu soll ein belastbarer Kostenvergleich zwischen der derzeitigen städtischen Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden und der durch die GiP gGmbH betriebenen Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule erstellt werden. Der Vergleich soll insbesondere folgende Punkte umfassen: 1) die Gesamtkosten einschließlich Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskosten, 2) die Elternbeiträge und öffentlichen Zuschüsse, 3) den tatsächlichen städtischen Eigenanteil, 4) die Kosten je Betreuungsplatz, 5) das mögliche jährliche Einsparpotenzial bei einer Übertragung an die GiP gGmbH, 6) die Auswirkungen auf das bestehende Personal und die Betreuungsqualität– einschließlich der Frage der Übernahme des städtischen Personals, der Fortgeltung tariflicher Standards und der Sicherung der Betreuungsqualität.
Sachverhalt
In Rödermark bestehen derzeit zwei unterschiedliche Organisationsmodelle für die Schulkindbetreuung: An der Schule an den Linden in Urberach übernimmt die Stadt die Betreuung selbst, während die Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule in Ober-Roden durch die GiP gGmbH (Kreis Offenbach) betrieben wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Rödermark sollte geprüft werden, ob eine einheitliche Organisation der Schulkindbetreuung über einen freien Träger zu einer finanziellen Entlastung des städtischen Haushalts führen könnte – etwa durch Einsparungen bei Personal- und weiteren laufenden Kosten, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen. Der vorliegende Antrag stellt dabei ausdrücklich keine Vorentscheidung für eine Übertragung dar. Er soll vielmehr zunächst eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen, auf deren Basis die Stadtverordnetenversammlung über den künftigen Weg der Schulkindbetreuung sachgerecht entscheiden kann.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Der Antrag sieht vor, dass Rödermark anlässlich des ersten Christopher Street Day in Offenbach am 19. September 2026 für einen angemessenen Zeitraum eine Regenbogenflagge an einem städtischen Gebäude hisst. Damit soll die Stadt ihre Solidarität mit dem CSD sowie mit queeren Menschen ausdrücken; der Magistrat soll die Beflaggung organisieren und öffentlich bekannt machen. In dieser Sitzung wurde der Antrag vorberaten, eine abschließende Entscheidung ist nicht angegeben.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/238/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt: Die Stadt Rödermark hisst anlässlich des ersten Christopher Street Day (CSD) in Offenbach am 19. September 2026 für einen angemessenen Zeitraum die Regenbogenflagge an einem geeigneten städtischen Gebäude. Mit dem Hissen der Regenbogenflagge setzt die Stadt Rödermark ein sichtbares Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung, Respekt und gesellschaftliche Teilhabe. Die Stadt Rödermark solidarisiert sich ausdrücklich mit dem ersten CSD in Offenbach und begrüßt dessen Anliegen, queeres Leben sichtbar zu machen, Vorurteilen und Diskriminierung entgegenzuwirken und für gleiche Rechte einzustehen. Die Stadt Rödermark bekräftigt damit: Queere Menschen gehören selbstverständlich zur Stadtgesellschaft. Sie sind in Rödermark willkommen und sollen hier gleichberechtigt, sicher und frei von Diskriminierung wohnen und leben können. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu veranlassen und die Beflaggung öffentlich zu kommunizieren.
Sachverhalt
Am 19. September 2026 findet in Offenbach erstmals ein Christopher Street Day statt. Der CSD Offenbach versteht sich als Veranstaltung für gleiche Rechte, gesellschaftliche Teilhabe, Sichtbarkeit und Solidarität. Geplant ist eine Demonstration mit begleitendem Kulturprogramm. Die Stadtgesellschaften im Rhein-Main-Gebiet sind miteinander verbunden. Menschen leben, arbeiten, lernen und engagieren sich über die Grenzen einzelner Kommunen hinweg. Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, wenn auch Rödermark die Initiative für den ersten CSD in Offenbach unterstützt. Das Hissen der Regenbogenflagge ist dabei mehr als ein symbolischer Akt. Es macht sichtbar, dass die Stadt Rödermark für eine offene und vielfältige Gesellschaft steht und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität keinen Platz in unserer Stadt haben soll. Gerade in Zeiten, in denen queere Menschen weiterhin mit Vorurteilen, Ausgrenzung und Anfeindungen konfrontiert sind, ist es Aufgabe einer demokratischen Stadtgesellschaft, Haltung zu zeigen. Sichtbarkeit schafft Zugehörigkeit und kann insbesondere jungen Menschen vermitteln, dass sie mit ihrer Identität selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft sind. Mit der Regenbogenflagge sagt Rödermark deshalb klar: Queere Menschen gehören zu Rödermark. Sie sind Teil unserer Stadtgesellschaft. Sie sind willkommen. Die Stadtverordnetenversammlung setzt damit ein Zeichen für Respekt, Menschenwürde und ein friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger.
- Ö 9 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 10 Mitteilungen und Anfragen
Verlauf
- Sitzung fand am 25. Aug. 2026 statt · erstmals erfasst am 27. Aug. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026