DS/196/26 Beschlussvorlage In Beratung Kultur & Vereine

Kündigung Vertrag Musikschule Rödermark

Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 5 - Kultur und Sport

Beschlussvorschlag

Der Vertrag mit der Musikschule Rödermark wird zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

Sachverhalt

Der am 16.11.1992 abgeschlossene Vertrag zwischen der Musikschule und der Stadt Rödermark hatte eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren und verlängert sich um jeweils drei Jahre, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von zwölf Monaten vor Vertragsablauf gekündigt wird. Somit läuft der aktuell gültige Vertag bis zum 15.11.2027 und kann mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr zu diesem Termin gekündigt werden. Sollte er nicht zu diesem Termin gekündigt werden, würde sich die Laufzeit bis zum 15.11.2030 verlängern.

Aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung der Musikschule aus eigenen Mitteln wie auch der angespannten Haushaltslage der Stadt Rödermark, wird der Vertrag vorsorglich gekündigt. Die Stadt Rödermark steht zu weiteren Verhandlungen bereit, sobald konkrete Finanzierungsvorschläge der Musikschule für die nächsten fünf Jahre vorliegen.

Finanzielle Auswirkung

Ja

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 stehen für die Jahre 2026 und 2027 (Vertragslaufzeit bis Ende 2027) jeweils 120.000 € vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bereit. Im Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2026 ist der Zuschuss ab 2028 nicht mehr vorgesehen. He/23.07.26

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob der Vertrag der Stadt Rödermark mit der Musikschule zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird. Der Vertrag läuft derzeit bis zum 15.11.2027 und muss zwölf Monate vorher gekündigt werden. Andernfalls verlängert er sich bis zum 15.11.2030.

Als Gründe nennt die Vorlage die aus Sicht der Stadt nicht ausreichende Finanzierung der Musikschule aus eigenen Mitteln und die angespannte Haushaltslage der Stadt. Die Kündigung soll vorsorglich erfolgen. Die Stadt erklärt sich zu weiteren Verhandlungen bereit, sobald die Musikschule konkrete Finanzierungsvorschläge für die kommenden fünf Jahre vorlegt.

Finanzielle Auswirkung

Im Entwurf des Haushaltsplans 2026 sind für die Musikschule in den Jahren 2026 und 2027 jeweils 120.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Ab 2028 ist der Zuschuss im Haushaltssicherungskonzept nicht mehr vorgesehen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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