DS/205/26 Beschlussvorlage In Beratung Finanzen

Investitionsprogramm 2026 - 2029

Eingebracht vom Magistrat · federführend Finanzen / Controlling

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2026 bis 2029. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.

Sachverhalt

Gemäß Ziffer 3 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2026 als Anlage beizufügen.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für die Jahre 2026 bis 2029 beschließen. Darin werden die für diesen Zeitraum vorgesehenen Investitionen der Stadt geplant. Änderungen, die sich aus Änderungslisten oder Anträgen ergeben, sollen in das Programm aufgenommen werden. Ein gesonderter Beschluss ist nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften erforderlich. Anschließend wird das Investitionsprogramm dem Haushalt 2026 als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkung

Die Vorlage hat finanzielle Auswirkungen. Konkrete Beträge werden nicht genannt.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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