Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Sondersitzung
- Mittwoch, 2. September 2026, 19:00 Uhr
- Mehrzweckraum, Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
- Sitzung abgeschlossen· öffentlich mit nicht-öffentlichem Teil
Worum es geht
- Finanzen 4
Im Mittelpunkt der Sitzung standen die angespannte Haushaltslage und die Finanzplanung Rödermarks. Der Ausschuss beriet die Neufassung des Haushaltssicherungskonzepts 2026 vor. Vorgesehen sind bis 2033 Konsolidierungsmaßnahmen von insgesamt rund 132 Millionen Euro, darunter deutliche Erhöhungen der Grundsteuer A und B. Zudem wurde ein Antrag beraten, nach dem regelmäßig geprüft werden soll, ob die Grundsteuer B bei einer besseren Haushaltsentwicklung wieder gesenkt werden kann. Endgültige Entscheidungen dazu sind nicht dokumentiert und sollen in der Stadtverordnetenversammlung fallen. Außerdem wurde der Haushaltsplan 2026 einschließlich Stellen- und Finanzplan vorberaten. Thema war dabei auch die geplante Stundung des Hessenkassen-Jahresbeitrags von rund 749.000 Euro. Ergänzend befasste sich der Ausschuss mit dem Investitionsprogramm für 2026 bis 2029, das die geplanten städtischen Investitionen bündelt und später gesondert beschlossen werden soll.
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Tagesordnung · 6 Punkte
- Ö 1 Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für die Jahre 2026 bis 2029 wurde vorberaten. Es legt die geplanten Investitionen fest, wird dem Haushalt 2026 beigefügt und soll später von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden; mögliche Änderungen aus Änderungslisten und Anträgen sollen darin berücksichtigt werden.
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Ganze Vorlage DS/205/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2026 bis 2029. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Sachverhalt
Gemäß Ziffer 3 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2026 als Anlage beizufügen.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium beriet die Neufassung des Haushaltssicherungskonzepts 2026 vor, über die anschließend die Stadtverordnetenversammlung entscheiden soll. Das Konzept sieht für 2026 bis 2033 Konsolidierungsmaßnahmen von insgesamt rund 132 Millionen Euro vor, um den städtischen Haushalt wieder auszugleichen. Dazu gehören deutliche Erhöhungen der Grundsteuer A und B; ein endgültiger Beschluss wurde in dieser Sitzung nicht gefasst.
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federführend Finanzen / Controlling
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2026.
Sachverhalt
Das Haushaltssicherungskonzept 2026 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie im Haushaltsjahr die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält. Der im Dezember 2025 eingebrachte Haushaltsentwurf der Stadt Rödermark für das Jahr 2026 wurde überarbeitet und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept erstellt. Es enthält verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen, um den Haushaltsausgleich in der Planung schnellstmöglich wieder zu erreichen. Die Gesamtlaufzeit des Konzepts beträgt 8 Jahre (2026 - 2033). Die für den genannten Zeitraum festgelegten Maßnahmen belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 132.010.820,94 Euro. Folgende Steuererhöhungen sind in dem Konzept enthalten: Grundsteuer A 2026 von 175 auf 900 Grundsteuer B 2026 von 990 auf 1.327 2028 von 1.327 auf 1.727
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium beriet einen Antrag zum Haushaltssicherungskonzept und zur geplanten Erhöhung der Grundsteuer B vor. Der Magistrat soll spätestens nach Abbau der Fehlbeträge prüfen, ob der Hebesatz ohne neue strukturelle Defizite gesenkt werden kann, und dazu künftig jährlich Berechnungen vorlegen; bei einer besseren Haushaltsentwicklung soll eine frühere Senkung geprüft werden. Eine endgültige Entscheidung ist für diese Sitzung nicht dokumentiert.
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Ganze Vorlage DS/245/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienAntrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Haushaltssicherungskonzept wird wie vorgelegt beschlossen. Die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B wird als Maßnahme zur Wiederherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts verstanden. Das erhöhte Belastungsniveau soll nach erfolgreicher Haushaltskonsolidierung nicht ohne erneute Überprüfung dauerhaft fortgeführt werden. Der Magistrat wird beauftragt, spätestens mit vollständigem Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge zu prüfen, in welchem Umfang der Hebesatz der Grundsteuer B abgesenkt werden kann, ohne einen erneuten strukturellen Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis zu verursachen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem nach der Haushaltsplanung ein vollständiger Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge absehbar ist, legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf eine Berechnung vor, aus der hervorgeht, welcher Grundsteuer-B-Hebesatz zur Erreichung eines mindestens ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisses erforderlich ist, welcher finanzielle Spielraum für eine Absenkung gegenüber dem jeweils geltenden Hebesatz besteht und welche Auswirkungen unterschiedliche Absenkungsstufen auf Ergebnis und Liquidität der Stadt hätten. Ermöglicht die Haushaltslage eine Absenkung des Hebesatzes bei gleichzeitig nachhaltig ausgeglichenem ordentlichen Haushalt, ist der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Senkung des Grundsteuer-B-Hebesatzes vorzuschlagen. Als langfristige Orientierung wird angestrebt, den Hebesatz nach erfolgreicher Konsolidierung signifikant zurückzuführen, sofern die tatsächliche Entwicklung der Erträge, Aufwendungen und Liquidität dies zulässt. Die konkrete Höhe ist jeweils anhand der aktuellen Haushaltsdaten festzulegen. Entwickelt sich die Haushaltslage gegenüber dem im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Abbaupfad nachhaltig besser, ist umgehend zu prüfen, ob eine Absenkung der Grundsteuer B bereits früher oder in größerem Umfang erfolgen kann.
Sachverhalt
Die finanzielle Situation der Stadt Rödermark macht nach dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Einen wesentlichen Beitrag hierzu soll die Grundsteuer B leisten. Das Haushaltssicherungskonzept kalkuliert mit zusätzlichen Erträgen aus der Grundsteuer B von rund 3,12 Mio. Euro jährlich ab 2026 und rund 6,83 Mio. Euro jährlich ab 2028. Mit diesen und weiteren Konsolidierungsmaßnahmen soll das ordentliche Ergebnis schrittweise verbessert werden. Nach der aktuellen Planung werden ab dem Jahr 2029 wieder positive ordentliche Jahresergebnisse erzielt. Gleichzeitig sollen die bis dahin aufgelaufenen Fehlbeträge kontinuierlich abgebaut werden. Für das Jahr 2033 weist die Planung nach HSK ein positives ordentliches Ergebnis von rund 5,01 Mio. Euro aus; zugleich sollen die aufgelaufenen Fehlbeträge bis dahin vollständig abgebaut sein. Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehene außergewöhnlich hohe Belastung durch die Grundsteuer B darf aus Sicht der Antragsteller jedoch nicht ohne erneute Prüfung zu einem dauerhaften Belastungsniveau für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümer und mittelbar auch Mieterinnen und Mieter werden. Die Zahlen des Haushaltssicherungskonzepts zeigen vielmehr, dass nach erfolgreicher Konsolidierung grundsätzlich Spielräume für eine spätere Absenkung entstehen können. Dem für 2033 prognostizierten positiven ordentlichen Ergebnis von rund 5,01 Mio. Euro stehen zusätzliche Grundsteuererträge von rund 6,83 Mio. Euro gegenüber. Rein rechnerisch wäre damit nach heutigem Planungsstand ein erheblicher Teil der zusätzlichen Grundsteuerbelastung nach Abschluss der Konsolidierung nicht mehr zur Deckung des laufenden ordentlichen Haushalts erforderlich. Auf Basis der gegenwärtigen Planzahlen ergibt sich langfristig modellhaft ein Grundsteuer-B-Hebesatz in einer Größenordnung von etwa 1.200 Punkten, bei dem – unter ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen – weiterhin ein strukturell ausgeglichener Ergebnishaushalt möglich sein könnte. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine heute verbindlich festlegbare Höhe, sondern um eine aus dem derzeitigen Haushaltssicherungskonzept abgeleitete Orientierungsgröße. Ziel sollte daher sein, die außergewöhnliche Grundsteuerbelastung als Konsolidierungsinstrument und nicht als dauerhaftes Einnahmeniveau zu verstehen. Sobald die aufgelaufenen Fehlbeträge abgebaut sind und die Haushaltslage dies nachhaltig zulässt, sollen die Bürgerinnen und Bürger durch eine schrittweise Absenkung des Hebesatzes an den Erfolgen der Konsolidierung beteiligt werden. Dabei darf eine Absenkung nicht dazu führen, dass unmittelbar neue strukturelle Defizite entstehen. Deshalb soll kein heute festgeschriebener zukünftiger Hebesatz beschlossen werden. Stattdessen soll ein transparenter Mechanismus geschaffen werden, der die Höhe der Grundsteuer B an die tatsächliche Entwicklung des Haushalts koppelt.
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Worum es hier geht - einfach erklärt
Das Gremium hat die Neufassung des Haushaltsplans 2026 vorberaten. Dabei ging es um Änderungen und mögliche Fraktionsanträge, die Haushaltssatzung samt Stellen- und Finanzplan sowie die geplante Stundung des Hessenkassen-Jahresbeitrags von 749.155 Euro. Auch der Wirtschaftsplan der Berufsakademie Rhein-Main und der Beteiligungsbericht 2024 sollten zur Kenntnis genommen und dem Haushalt beigefügt werden; ein Abstimmungsergebnis ist nicht dokumentiert.
Dieser Text wurde mit einem KI-Modell erstellt und kann Fehler enthalten. Die ist das Original der Stadt und gilt im Zweifelsfall.
Ganze Vorlage DS/208/26 ansehen — mit Beratungsweg über alle GremienBeschlussvorschlag
federführend Finanzen / Controlling
Den Änderungen zum Haushaltsplan 2026 wird zugestimmt. Die Änderungen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Die Veränderungen aus den Haushaltsanträgen fließen in die Haushaltssatzung 2026 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan wird zugestimmt (Änderungen aus Änderungslisten, Haushaltsanträgen und dem Haushaltssicherungskonzept sind enthalten). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Der Wirtschaftsplan 2026 der Berufsakademie Rhein-Main GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Der Beteiligungsbericht 2024 wird zur Kenntnis genommen und dem Haushaltsplan 2026 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 6. Die Stundung des Jahresbeitrages für die Hessenkasse im Jahr 2026 (749.155 €) ist gemäß § 2a HessenkasseG zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten: Änderungen zum Haushaltsplan 2026 Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2026 – sofern vorhanden – Haushaltssatzung 2026 Beantragung der Stundung des Jahresbeitrages für die Hessenkasse im Jahr 2026 (749.155 €)
- Ö 5 Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
- Ö 6 Mitteilungen und Anfragen
Verlauf
- Sitzung erfasst · 29. Aug. 2026
- Sitzung fand statt · 2. Sep. 2026
Zeitangaben sind die Abrufzeitpunkte, nicht die Bearbeitungszeitpunkte bei ALLRIS.
Woher diese Angaben kommen
- Termin, Ort und Tagesordnung Sitzungsseite · abgerufen 07.09.2026