DS/271/26 Antrag In Beratung Ordnung & Sicherheit

Prüfung des Einsatzes sogenannter „Müllblitzer“ gegen illegale Müllablagerungen und Erhöhung der Bußgelder

Eingebracht von AL/Die Grünen,Jakob Lange,Gerhard Schickel

Antrag im Wortlaut

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte „Müllblitzer“ bzw. „Wildmüllblitzer“ zur Feststellung und Verfolgung illegaler Müllablagerungen im öffentlichen Raum in Rödermark eingesetzt werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden: Rechtliche und datenschutzrechtliche Voraussetzungen: Es ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein solches System im öffentlichen Raum eingesetzt werden kann und wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen gewährleistet wird. Technische Ausgestaltung: Es ist darzustellen, wie die derzeit verfügbaren Systeme funktionieren, insbesondere hinsichtlich einer KI-gestützten Erkennung von Ablagevorgängen, einer lediglich anlassbezogenen Speicherung von Bildsequenzen sowie der Verpixelung beziehungsweise Löschung nicht benötigter Bilddaten. Mögliche Einsatzorte: Es soll geprüft werden, an welchen bekannten Schwerpunkten illegaler Müllablagerungen in Rödermark ein Einsatz grundsätzlich sinnvoll und rechtlich möglich wäre und ob hierfür eher mobile oder fest installierte Systeme in Betracht kommen. Wirksamkeit und Erfahrungen anderer Kommunen: Die bisherigen Erkenntnisse aus Kommunen, die entsprechende Systeme bereits erproben oder einsetzen, insbesondere Offenbach am Main und Bad Nauheim, sollen ausgewertet und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf Rödermark betrachtet werden. Kosten und Personalaufwand: Es sollen die voraussichtlichen einmaligen und laufenden Kosten für Anschaffung beziehungsweise Miete, Installation, Betrieb und Wartung sowie der zusätzliche Personalaufwand für Sichtung, rechtliche Bewertung und weitere Bearbeitung möglicher Verstöße dargestellt werden. Pilotprojekt: Es soll geprüft werden, ob – bei positivem Ergebnis der vorgenannten Prüfung – zunächst ein zeitlich und räumlich begrenzter Pilotbetrieb an einem geeigneten Standort in Rödermark sinnvoll wäre.

Anhebung und konsequente Ausschöpfung der Bußgelder:

Weitergehend wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, inwieweit die in der Stadt Rödermark für illegale Müllablagerungen geltenden Bußgeldrahmen auf das rechtlich höchstmögliche Niveau angehoben werden können. Soweit hierfür eine Änderung städtischer Satzungen oder sonstiger Regelungen erforderlich und rechtlich zulässig ist, ist der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Änderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie bei festgestellten Verstößen der jeweils zulässige Bußgeldrahmen unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes konsequent ausgeschöpft werden kann. Zusätzlich sollen den Verursachern, soweit rechtlich möglich, die durch die Beseitigung und Entsorgung des illegal abgelagerten Mülls entstehenden Kosten auferlegt werden.

Sachverhalt

Illegale Müllablagerungen stellen Kommunen regelmäßig vor das Problem, dass Verursacher nur schwer festgestellt werden können. Neben den Auswirkungen auf das Stadtbild entstehen Aufwand und Kosten für Kontrolle, Reinigung und Entsorgung. Inzwischen erproben mehrere hessische Kommunen technische Systeme zur anlassbezogenen Dokumentation illegaler Müllablagerungen.

Neben einer verbesserten Ermittlung der Verursacher muss illegale Müllentsorgung auch spürbare finanzielle Konsequenzen haben. Wer Abfälle bewusst auf Kosten der Allgemeinheit illegal entsorgt, soll nicht dadurch begünstigt werden, dass die möglichen Sanktionen nur teilweise ausgeschöpft werden. Daher sollen die bestehenden Bußgeldregelungen überprüft und, soweit rechtlich zulässig, auf das höchstmögliche Niveau angehoben werden. Zugleich sollen Verursacher möglichst umfassend an den tatsächlich entstehenden Reinigungs- und Entsorgungskosten beteiligt werden.

Einfach erklärt

Der Magistrat soll prüfen, ob sogenannte „Müllblitzer“ in Rödermark eingesetzt werden können, um illegale Müllablagerungen zu dokumentieren und Verursacher zu ermitteln. Untersucht werden sollen unter anderem die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, geeignete Standorte, verfügbare Technik, Erfahrungen anderer Kommunen sowie Kosten und zusätzlicher Personalaufwand. Bei einem positiven Ergebnis soll auch ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt geprüft werden. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Außerdem soll geprüft werden, ob die Bußgeldrahmen für illegale Müllablagerungen rechtlich zulässig auf das höchstmögliche Niveau angehoben und bei Verstößen entsprechend ihrer Schwere konsequent ausgeschöpft werden können. Falls dafür städtische Regelungen geändert werden müssen, soll der Stadtverordnetenversammlung eine Änderung zur Entscheidung vorgelegt werden. Soweit rechtlich möglich, sollen Verursacher zusätzlich die Kosten für Beseitigung und Entsorgung des illegal abgelagerten Mülls tragen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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