DS/266/26 Beschlussvorlage In Beratung Soziales

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zum Gemeindezentrum St. Gallus Urberach

Eingebracht vom Magistrat · federführend Liegenschafts- und Gebäudemanagement

Beschlussvorschlag

Die Katholische Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach räumt der Stadt Rödermark ab dem 01.01.2027 die Nutzung des Gemeindezentrum St. Gallus ein. Zu diesem Zweck soll der Magistrat einen Nutzungsvertrag / eine Nutzungsvereinbarung erarbeiten und abschließen.

Sachverhalt

Zum 01.01.2027 geht die Rechtsfähigkeit der Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach in die der neuen Gesamtpfarrei „Heilige Anna an der Rodau“ über. Im Rahmen der vorbereitenden Sitzungen des Verwaltungsrates der Pfarrgemeinde St. Gallus wurde die Möglichkeit erörtert, die Nutzung des Gemeindezentrums auf die Stadt Rödermark zu übertragen.

Vor diesem Hintergrund soll, zur Aufrechterhaltung einer sozialen Infrastruktur im Bereich der Jugend- und Seniorenarbeit, der Abschluss eines Nutzungsvertrages geprüft werden.

Von Seiten der Katholischen Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach wurde der Entwurf eines Nutzungsvertrages (siehe Anlage) vorgelegt. Damit die finanziellen Auswirkungen des Nutzungsvertrages beurteilt werden können, werden derzeit die sich daraus ergebenden Fragen u.a hinsichtlich der derzeitigen Nutzung sowie der Betriebs- und Instandhaltungskosten geklärt.

Einfach erklärt

Die Stadt Rödermark soll das Gemeindezentrum St. Gallus in Urberach ab dem 1. Januar 2027 nutzen können. Der Magistrat soll dafür mit der katholischen Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach einen Nutzungsvertrag beziehungsweise eine Nutzungsvereinbarung erarbeiten und abschließen. Ziel ist es, Angebote der Jugend- und Seniorenarbeit und damit soziale Infrastruktur vor Ort aufrechtzuerhalten.

Hintergrund ist, dass die Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach zum 1. Januar 2027 in der neuen Gesamtpfarrei „Heilige Anna an der Rodau“ aufgeht. Die Pfarrgemeinde hat bereits einen Vertragsentwurf vorgelegt. Fragen zur bisherigen Nutzung sowie zu den Betriebs- und Instandhaltungskosten werden derzeit noch geklärt, damit die finanziellen Folgen des Vertrags beurteilt werden können.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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