Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und Stellvertreterin bzw. Stellvertreters zur Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen
Eingebracht vom Magistrat
Beschlussvorschlag
[Unter diesem TOP finden Wahlen statt.]
Sachverhalt
Gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts „ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum (KGRZ) Hessen“ [nachfolgend kurz: ekom21] sind nach erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die Verbandsversammlung der ekom21 von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Die Stadt Rödermark entsendet eine Vertreterin bzw. Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Die Wahlen erfolgen nach Stimmenmehrheit und nicht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, vgl. § 55 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Die Entsendung von fachkundigen Beschäftigten ist empfohlen, da bei einer Vertretung der Interessen der Stadt Rödermark nicht nur Fachkenntnisse, sondern auch eine Kenntnis der eigenen IT-Infrastruktur vorteilhaft sind.
Von der Verwaltung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl vorgeschlagen,
als Vertreter Herrn Peter Psotka
und als Stellvertreter Herrn Sebastian Brehm
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertretung für die Verbandsversammlung der ekom21 wählen. Die Verwaltung schlägt Peter Psotka als Vertreter und Sebastian Brehm als Stellvertreter vor. Die Wahl erfolgt mit Stimmenmehrheit und nicht nach den Regeln der Verhältniswahl. Nach der Kommunalwahl ist eine solche Neuwahl für die Verbandsmitglieder erforderlich. Die Entsendung fachkundiger Beschäftigter wird empfohlen, weil für die Vertretung der Stadt sowohl Fachkenntnisse als auch Kenntnisse der städtischen IT-Infrastruktur als vorteilhaft angesehen werden.
Finanzielle Auswirkung
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .