Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zum Gemeindezentrum St. Gallus Urberach
Eingebracht vom Magistrat · federführend Liegenschafts- und Gebäudemanagement
Beschlussvorschlag
Die Katholische Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach räumt der Stadt Rödermark ab dem 01.01.2027 die Nutzung des Gemeindezentrum St. Gallus ein. Zu diesem Zweck soll der Magistrat einen Nutzungsvertrag / eine Nutzungsvereinbarung bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erarbeiten.
Sachverhalt
Zum 01.01.2027 geht die Rechtsfähigkeit der Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach in die der neuen Gesamtpfarrei „Heilige Anna an der Rodau“ über. Im Rahmen der vorbereitenden Sitzungen des Verwaltungsrates der Pfarrgemeinde St. Gallus wurde die Möglichkeit erörtert, die Nutzung des Gemeindezentrums auf die Stadt Rödermark zu übertragen.
Vor diesem Hintergrund soll, zur Aufrechterhaltung einer sozialen Infrastruktur im Bereich der Jugend- und Seniorenarbeit, der Abschluss eines Nutzungsvertrages geprüft werden.
Von Seiten der Katholischen Pfarrgemeinde St. Gallus Urberach wurde der Entwurf eines Nutzungsvertrages (siehe Anlage) vorgelegt. Damit die finanziellen Auswirkungen des Nutzungsvertrages beurteilt werden können, werden derzeit die sich daraus ergebenden Fragen u.a hinsichtlich der derzeitigen Nutzung sowie der Betriebs- und Instandhaltungskosten geklärt.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll über die künftige Nutzung des Gemeindezentrums St. Gallus in Urberach entscheiden. Nach dem Beschlussvorschlag soll die katholische Pfarrgemeinde der Stadt Rödermark ab dem 01.01.2027 die Nutzung des Zentrums ermöglichen. Der Magistrat soll dafür bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Nutzungsvertrag beziehungsweise eine Nutzungsvereinbarung erarbeiten.
Ziel ist es, dort Angebote der Jugend- und Seniorenarbeit und damit soziale Infrastruktur zu erhalten. Hintergrund ist, dass die Pfarrgemeinde St. Gallus zum 01.01.2027 rechtlich in die neue Gesamtpfarrei „Heilige Anna an der Rodau“ übergeht. Ein Vertragsentwurf der Pfarrgemeinde liegt bereits vor. Fragen zur bisherigen Nutzung sowie zu den Betriebs- und Instandhaltungskosten werden noch geklärt, damit die finanziellen Folgen beurteilt werden können.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .