DS/272/26-1 Antrag In Beratung Politik & Verwaltung

Kommunales Flexibilisierungsgesetz – Entbürokratisierungspotenziale für Rödermark prüfen

Eingebracht von SPD

Antrag im Wortlaut

Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit in einem kurzen Bericht darzustellen, ob und in welchen Bereichen die Stadtverwaltung von den Möglichkeiten des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes Gebrauch macht oder Gebrauch zu machen beabsichtigt. Die Identifizierung, Prüfung und Priorisierung geeigneter Maßnahmen verbleibt in der Eigenverantwortung der Verwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten.

Sachverhalt

Das Kommunale Flexibilisierungsgesetz soll Kommunen von bürokratischen Vorgaben entlasten und ihnen mehr Handlungsspielräume ermöglichen. Aus Sicht der Antragssteller kann die Verwaltung selbst am besten beurteilen, in welchen Bereichen Vereinfachungen sinnvoll und praktikabel sind. Eine umfassende Untersuchung zahlreicher Verwaltungsvorgänge würde erhebliche personelle Kapazitäten binden und damit möglicherweise genau das Gegenteil dessen bewirken, was mit dem Gesetz erreicht werden soll: Bürokratieabbau und Entlastung. Die Antragsteller halten es daher für ausreichend, wenn die Stadtverordnetenversammlung über die Nutzung des Gesetzes in einem kurzen Bericht informiert wird. Weitere Prüf- oder Berichtspflichten sollen nicht entstehen.

Einfach erklärt

Der Magistrat soll die Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit kurz darüber informieren, ob und in welchen Bereichen die Stadtverwaltung die Möglichkeiten des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes nutzt oder künftig nutzen will. Welche Maßnahmen geeignet sind, wie sie geprüft und priorisiert werden, soll die Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten selbst entscheiden. Die Antragsteller wollen damit zusätzliche umfangreiche Prüf- und Berichtspflichten vermeiden. Sie begründen dies damit, dass solche Untersuchungen viel Personal binden und dem Ziel des Gesetzes, Bürokratie abzubauen und die Verwaltung zu entlasten, entgegenwirken könnten.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

6. November 2026, 00:21 Uhr

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