DS/095/26 Beschlussvorlage Beratung abgeschlossen Politik & Verwaltung

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark

Eingebracht vom Magistrat

Beschlussvorschlag

Die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Rödermark“ wird beschlossen.

Sachverhalt

Die bisherige „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark“ vom 30.04.2002 wurde zuletzt am 01.04.2014 geändert. Im Jahr 2002 und nachfolgend wurde die Geschäftsordnung nicht als Satzung beschlossen und bekannt gemacht. Es wird unabhängig von einer Neufassung oder vereinzelten Aktualisierung weiterhin empfohlen, die Geschäftsordnung nur per Beschluss und nicht als Satzung in Kraft zu setzen. Für ein begründetes Abweichen von den Regelungen in der Geschäftsordnung wäre sonst stets erst eine Satzungsänderung mit Bekanntmachung erforderlich.

Zum Ende der zurückliegenden Wahlzeit wurde bereits vom letzten Ältestenrat Anpassungs- bzw. Aktualisierungsbedarf gesehen. Eine Beratung und Beschlussfassung der scheidenden Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich einer Geschäftsordnung für die neue Wahlzeit erschien aber untunlich. Der Bürgermeister wurde stattdessen gebeten, durch die Verwaltung eine Aktualisierung anhand der Mustergeschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes entwerfen zu lassen. Dieser Entwurf einer aktualisierten Geschäftsordnung wird mit dieser Drucksache der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung zur Beratung, ggfs. Anpassung und Beschlussfassung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Verfügung gestellt.

Die Aktualisierung erfolgte anhand des Geschäftsordnungsmusters des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Stand: Juni 2025. Da die letzte Änderung der Geschäftsordnung im Jahr 2014 erfolgte und zwischenzeitlich mehrere Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) keinen Niederschlag in der Geschäftsordnung fanden, sind Aktualisierungen an einer Vielzahl von Stellen angezeigt. Es wurde mithin auf eine punktuelle Änderung der bisherigen Geschäftsordnung verzichtet. Vielmehr wird der Stadtverordnetenversammlung als Beratungs- und Beschlussgrundlage eine vollständige Neufassung vorgelegt, wobei die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung im beigefügten Entwurf gelb unterlegt markiert sind.

Die Stadt Rödermark hatte bereits früh ein Vorschlagsrecht für den Ausländerbeirat in die Geschäftsordnung aufgenommen. Durch die im Jahr 2020 in Kraft getretene Novelle der Hessischen Gemeindeordnung wurde die Stellung der Ausländerbeiräte in Hessen noch einmal gestärkt, indem diesen bei allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung eingeräumt wurde. Es wird dringend empfohlen, die entsprechenden Regelungen der Mustergeschäftsordnung zu beschließen.

Finanzielle Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Sofern der Ältestenrat gemäß der Mustergeschäftsordnung vorliegend wie im beigefügten Entwurf eingerichtet ist, verringert sich die Zahl der Teilnehmer und damit auch die Höhe der Aufwandsentschädigung.

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll eine vollständig überarbeitete Geschäftsordnung für ihre Arbeit und die Ausschüsse beschließen. Der Entwurf ersetzt die zuletzt 2014 geänderte Fassung und passt die Regeln an die aktuelle Hessische Gemeindeordnung sowie an die heutige digitale Arbeitsweise an. Die Stadtverordnetenversammlung kann den Entwurf noch ändern oder stattdessen die bisherige Geschäftsordnung beibehalten.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören ein kleinerer Ältestenrat, mindestens sechs Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung pro Jahr, elektronische Anträge und Einwendungen sowie ein Antragsrecht des Ausländerbeirats bei wichtigen Angelegenheiten ausländischer Einwohner. Fraktionsvorsitzende sollen beratend an Ausschusssitzungen teilnehmen können. Außerdem sollen unter anderem Berichtsanträge in ihrer bisherigen Form entfallen sowie Tiere, Aufzeichnungen und Echtzeitübertragungen in Sitzungen untersagt werden.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kann künftig nicht allein in dieser Geschäftsordnung geregelt werden. Der neue Magistrat soll hierzu nach Beratung durch den Fachdienst Jugend Vorschläge vorlegen, gegebenenfalls auch für eine eigene Satzung.

Finanzielle Auswirkung

Durch die vorgeschlagene Verkleinerung des Ältestenrats würde sich die Zahl der Teilnehmenden verringern. Dadurch würden weniger Aufwandsentschädigungen anfallen.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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